Tachchen!
noch ein kleiner Nachtrag, gerdae gefunden in der Online-FAZ:
"Laut Urteil darf deshalb ein heimlicher Vaterschaftstest wegen seiner Rechtswidrigkeit auch nicht einmal als Grundlage eines Anfangsverdachts verwertet werden, der bislang Voraussetzung für eine gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft ist. Auch die Weigerung des Kindes oder seiner Mutter als gesetzliche Vertreterin, einem Gentest zuzustimmen, dürfe nicht als begründeter Anfangsverdacht gewertet werden."Es soll also ganz praktisch darum gehen die Grundlage fuer den so genannten Anfangsverdacht zu entziehen mit der ein Mann ueberhaupt erst die Vaterschaft anfechten kann.
Jep, so ist es. Und meiner Meinung nach ist das auch das Einzige, worum
es jemals gehen konnte, denn stell dir doch bitte die Szene praktisch vor:
Du hast heimlich den Test machen lassen und weißt jetzt, dass du nicht
der Papa bist. Du rennst mit den Test zum Gericht, wo dir aber einfällt,
dass du die Dinger ja jetzt nicht mehr zum Beleg deiner Nichtvaterschaft
anführen darfst. Du aber bist ja nicht blöd und stellst dich stattdessen
vor den Richter und sagst:
"Lieber Richter, ich habe hier einen Test, der meine Nichtvaterschaft
belegt. Der darf nicht als Beweis genommen werden, aber bitte ordnen Sie
doch gegen den Willen meiner Frau einen korrekten Test an, der dann zählt!
Als Grund für Ihre Anordnung des Tests haben Sie ja schon meinen illegalen
Test."
Wenn das o.k. wäre, könnte der Richter ja auch gleich deinen Test nehmen.
Das Ergebnis wäre dasselbe und es würde mind. ein Verhandlungstag gespart.
Ergo darf der illegale Test natürlich auch nicht als Begründung für eine
richterliche Anordnung eines Tests dienen. ;-)
Macht der vermeintliche Vater also kuenftig einen Gen-Test, der seine Nicht-Vaterschaft belegt, dann kann er mit diesem Wissen nichts anfangen und soll es auch nicht. Macht er aber die Fresse auf, dann kommt das Strafgesetzbuch zur Wirkung.
Und was sagt uns das?
Wer sich von Anfang an gesetzestreu verhält, muss sich anschließend auch
keine Gedanken machen, wie er seine Taten verschleiert.
Oder für dich vielleicht etwas aufmunternder aus Bio-Sicht:
Wenn du dich beim Test nicht erwischen lässt, kannst du ja dann mit den
Erwägungen, die dich zum Vaterschaftstest veranlasst haben, zum Richter
gehen und einen verwertbaren Test erstreiten. ;-)
Gruß
Die schwarze Piste