Tachchen!
Wenn man keine Ahnung hat ...
Der neue Gesetzesentwurf soll lediglich die heimlichen Vaterschaftstests
unterbinden, bei denen weder Frau noch Kind etwas davon erfahren.
Man kann also nach wie vor
1. die Mutter fragen (bei Volljährigkeit wohl das Kind) oder
2. bei Zweifeln an der eingenen Vaterschaft die schon immer vorgesehenen
Mittel des Zivilrechts (geregelt glaube ich in der ZPO) nutzen, um einen
Vaterschaftstest durchzusetzen.
Gruß
Die schwarze Piste