Hi,
stimmt, es soll lediglich dem angeblichen Vater das legitime und natuerliche Recht genommen werden die Angaben der Mutter zu ueberpruefen.
"Das legitime und natürlich Recht, die Angaben der Mutter zu überprüfen"?
Wo steht das denn? Ich kann's weder im Grundgesetz noch in der ZPO noch
in den Menschenrechten finden. Und auf dem Standesamt fällt auch kein Wort
über das mit der Hochzeit neu gewonnene Recht, ab jetzt die Angaben der
Frau überprüfen zu dürfen.
Sorry, aber das war ziemlich tief in der Polemikkiste, oder? ;-)
nein, ich habe nur den gesunden menschenverstand zur Hilfe genommen. Wenn Dir eine Frau (und sei es die eigene ;-) eroeffnet, dass Du Vater wirst oder geworden bist, dann liegt es in Deinem ureigensten Interesse diese Angabe zu ueberpruefen und ueberpruefen zu koennen. Und zwar auch zu einem beliebigen spaeteren zeitpunkt.
Ansonsten nimmt der Gesetzesentwurf dem Mann - ich wiederhole mich - nicht
das Recht, seine Vaterschaft zu überprüfen! Lediglich heimlich soll das
nicht mehr gehen.
Das ist Praxisfremd, wie Bio schon ausgefuehrt hat. Und eben falsch. Warum soll der Mann schlechter gestellt werden als die Frau?
Auch hier, wie bei allen 3 Antwortpostings bis jetzt, der Versuch,
das Thema in eine "globale Unwerttradition" zu setzen. Warum?
Ich verweise auf gemachte Fehler um neue Fehler vermeiden zu helfen. Den fuer mich neuen Begriff "globale Unwerttradition" habe ich uebrigens nicht verstanden.
Gruss,
Ludger