Hallo, schwarze!
die konsequenz aus deinen forderungen wäre also, dass auch die frau kein recht auf eine eindeutige feststellung der vaterschaft ohne das ausdrückliche einverständnis des mannes hat, wenn dieser behauptet, nicht der vater zu sein?
wenn der sagt: "du darfst dem kind, von dem du behauptest, dass ich sein vater sei, kein genmaterial "entwenden", um dein misstrauen gegenüber meiner aussage zu prüfen."
logischer weise gibt es ohne eindeutigen beweis auch kein anrecht auf ali und mente.
nach deiner Argumentation von oben, wäre es o.k., um sich vor Geschlechts-
krankheiten zu schützen, erst einmal die Tagebücher potenzieller Sex-
partnerInnen zu lesen.
wer sagt denn was von "vorher"? wenn mich dann jemand angesteckt hat, darf ich auch nicht "heimlich" nachforschen, welche weiteren kontakte meiner sexualpartner evtl. auch angesteckt wurden? ich muss wegen einem unehrlichen menschen die anderen mit dieser frage vor den kopf stossen? zumal ja allein schon die notwendigkeit, diese frage stellen zu müssen zeigt, dass der andere etwas verheimlicht hat. weshalb sollte er also dann auf die frage ehrlich antworten?
darf denn der vater bei abwesentheit der mutter sein kind zum arzt bringen und ihm bei verdacht auf bestimmte erkrankungen z.b. in dem moment "heimlich" etwas von seinem genmaterial (blut) entwenden lassen, ohne erst die mutter fragen zu müssen (die vielleicht erst 4 wochen später wieder nachhause kommt)?
mit der wahl deiner formulierungen stellst du diesen vorgang zu unrecht als dramatisch dar. es ist nicht notwendig, dem kind irgend etwas zu entnehmen /"entwenden". das kind ist von diesem vorgang weder seelisch, noch körperlich betroffen, weil es genügt, beim frisör ein paar ohnehin abgeschnittene haare einzusammeln.
freundl. Grüsse aus Berlin, Raik