Tachchen!
ich habe inzwischen den Eindruck gewonnnen, dass Du sowieso der/die Einzige bist, der/die hier diese Auffassung vertritt.
Da bin ich guten Mutes, dass dem nicht so ist.
Zur Not genügt es völlig, wenn sich eine Mehrheit im Ausschuss findet.
Und da bin ich mittelfristig eigentlich noch besseren Mutes.
Bundestagsausschüsse haben keine Stammtische. ;-)
Das gibt mir Hoffnung, dass die Entwicklung ein wenig liberaler bleibt.
Ich denke eher, dass die Grünen das (zu hohe) Strafmaß noch etwas runter
handeln und das sollte es dann aber auch gewesen sein.
Zivilrechtlich dürfte die Vorgehensweise der heimlich testenden Männer
schon jetzt angreifbar sein. Allein die Tatsache, dass es im deutschen
Deliktsrecht für Persönlichkeitsrechtsverletzungen so wenig Kohle gibt,
lässt die Tester aktuell noch so unbehelligt davon kommen.
Wenn etwas zivilrechtlich verwerfliches aber dort nicht sinnvoll
geahndet werden kann, wird gerne mal das Strafrecht angepasst.
Gruß
Die schwarze Piste