Hi Cyx23,
Also selbstverständlich keine Verwerflichkeit heimlicher Tests durch (auch angebliche) Väter, aber einen Rechtsanspruch des betr. Kindes auf Information (ggf. Altersgrenzen?) wer seine leiblichen Eltern sind.
Entwurf für ein entsprechendes Formschreiben:
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Liebes Kind,
hiermit teilen wir Dir im Sinne von §XY.1 mit, dass Du nicht leiblich mit Deinem Vater verwandt bist. Wir hoffen, Dir mit dieser Auskunft geholfen zu haben.
Dein Jugendamt
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Wichtig ist, dass der Glaube nicht verloren geht, dass es am besten für alle ist, ihre menschlichen Beziehungen möglichst weitgehend zu verrechtlichen, und wichtige Entscheidungen durch ausgebildete Fachkräfte an den Amtsgerichten treffen zu lassen. Gerade die schon jetzt gegebenen Möglichkeiten, juristische Streitigkeiten um das Sorgerecht zu führen, müssen unbedingt ausgebaut werden. Wer träumt nicht davon, seinem Partner im Rahmen einer langjährigen Beziehung mal einen Psychiater ins Haus zu schicken, um zu prüfen, ober der vormalige Lebenspartner überhaupt normal ist! Da liegt Frau Zypries schon in der richtigen Richtung.
Viele Grüße
Mathias Bigge