Hallo Mathias,
ich glaube, Du verstehst nicht ganz, was ich meine.
sowas kann passieren :-)
So viele beklagen die absurde Verrechtlichung unserer Gesellschaft,
ich sehe es zwiespältig. Dass naheliegende Transfers von vorhandenen rechtlichen Vorstellungen auf aktuelle
Sitationen oder vergleichbare Bereiche nicht verlässlich möglich sind kann auch als Defizit oder Fehlen von
Ausführungsbestimmungen verstanden werden.
Also benötigen wir mehr Ausführungsbestimmungen oder aber mehr Transfermöglichkeiten vorhandener Regelungen.
Bei detaillierten Ausführungsbestimmungen ist vmtl. ein Ziel durch genaue Beschreibungen usw. eine grössere
Rechtssicherheit zu schaffen, also ein wünschenswertes und nötiges Anliegen und möglicherweise die "normale"
Entwicklung bei uns.
im Bereich Familie zudem mit extremen seelischen Belastungen.
Unser Scheidungsrecht ermöglicht es Paaren, die einander nicht mehr ertragen können, ihren Hass jahrelang auf dem Rücken der Kinder auszutragen.
Da z.B. ein Automatismus das Sorgerecht immer an die Frau zu geben m.E. verfassungswidrig wäre sehe ich
keine Lösung Streitereien um das Sorgerecht auszuschliessen. Ich vermute dass sich solche Fragestellungen
und Bewertungen dann noch abhängig vom Alter der Kinder ändern mögen, da fällt mir aber auch kein
Patentrezept ein. M.E. auch nicht einfach klärbar ist was denn richtig für die Kinder wäre.
Möglichkeiten die Kinder den Eltern, wohl besonders den Vätern, vorzuenthalten und dann nach Ablauf einer
bestimmten Zeit mit der Gewöhnung der Kinder und deren Wohl zu argumentieren, also ggf. auch fragwürdige
"Adoptionen" nachträglich zu rechtfertigen kann es z.B. auch nicht sein, insofern würde ich hier das
angebliche Wohl des Kindes als Argument nur bedingt gelten lassen.
Möchtest Du einem 12-jährigen einen solchen Brief schicken? Wer arbeitet das auf? Welche Folgerungen sollten daraus gezogen werden?
Das muß erstmal wirklich nicht mein Problem sein, ausser wenn schon im Ansatz unlösbare Widersprüche erkennbar
wären. Selbst wenn ein 18-jähriger mit dem Wunsch reagieren würde es besser nicht erfahren zu haben kann ich
deshalb nicht einem anderen Kind sein Recht verwehren zu erfahren wer seine leiblichen Eltern sind.
Wie ist so etwas eigentlich derzeit bei Adoptionen geregelt, wird wohl den (Adoptiv-)Eltern überlassen?
Ich sehe einen klaren Anspruch des Kindes eine solche Information zu erhalten, und würde mir falls es derzeit
nicht geregelt ist einen Rechtsanspruch wünschen.
In welchem Alter und wie das umgesetzt werden könnte wäre der nächste Schritt. Wenn es den Gesetzgeber nicht
interessiert und/oder Kinder letztendlich fremdbestimmt bleiben, oder der Schutz der Familie (unabhängig von
der Genetik) so viel wichtiger ist, dann wird solch eine Informationspflicht schon sowieso vor der Frage der
Durchführbarkeit scheitern.
Das würde für den Vaterschaftstest bedeuten, dass der Schutz der standesamtlichen Ehe und Familie das Gegenargument
sind, und nicht Persönlichkeitsrechte des Kindes.
Insoweit die Rechte des Kindes von der Familie vertreten werden wäre es vielleicht auch nicht so wichtig hier zu
unterscheiden, und die Vertretung der Rechte der Kinder durch Institutionen wäre auch kein Allheilmittel, dennoch
sollten ggf. Rechte oder Ansprüche formuliert werden.
Grüsse
Cyx23