Hallo,
Und ich dachte immer, beide hätten jeweils das volle Sorgerecht. Oder braucht eine Mutter einen Zettel mit der Unterschrift des Vaters, wenn sie das Kind z.B. operieren lassen will?
Keine Ahnung wie das juristisch geregelt ist, aber mein persönliches Rechtsempfinden sagt mir, dass das eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist. Zwei Beispiele:
a) Ich führe eine Ferienfreizeit für Kinder durch. Da reicht es mir, wenn ein Erziehungsberechtigter die Anmeldung unterschrieben hat, obwohl ich mir nicht sicher sein kann, dass beide Erziehungsberechtigte die Zustimmung einvernehmlich gegeben haben. Es handelt sich um etwas, das von vorn herein auf kurze Zeit angelegt war und im Konfliktfall problemlos beendet werden kann.
b) Ich betreibe ein Internat. Da reicht es mir _nicht_, wenn nur ein Erziehungsberechtigter das Kind angemeldet hat, da muss ich sicher sein, dass Kindesentzug keine Rolle spielen kann.
Grüße,
Utz
Mitglied im Ring Deutscher Mäkler