Tachchen!
Hallo,
bei Deiner ganzen Argumentation uebersiehst Du eines: die ungleiche Ausgangslage bei der Information. Die Mutter kann sich *sehr* sicher sein, dass das ihr Kind ist (Fehler im Krankenhaus mal aussen vor gelassen).
Schon das halte ich für ziemlich falsch.
(du übrigens auch, wenn ich bis unten lese)
Der Vater hat diese Sicherheit nicht. Deiner Meinung nach muss der Vater jetzt also die Gerichte bemuehen, um die gleiche Informationslage wie die Mutter zu bekommen; das hoert sich nicht sehr in Ordnung an, oder?
Es ist das kleinere Übel.
Die Argumente dazu findest du in den anderen Postings von mir,
ich hoffe du verzeihst mir, dass ich sie nicht wieder poste.
Abgesehen davon unterstelle ich Frau Zypries, dass es hier nicht um Wohl und Wehe von irgendjemandem geht, sondern ums Geld.
Das halte ich wieder für völlig falsch.
Die Idee kam, weil es in letzter Zeit Häufungen von heimlichen Tests gab
und es bislang schwierig war, die Rechte des Kindes in diesem Zusammenhang
wirkungsvoll zu schützen.
Dem Kind wird rechtlich übrigens lediglich der "Geldgeber" ausgetauscht.
Da kann man hinterher gerne auch besser stehen als Kind. ;-)
Stellt ein Vater nach einer Scheidung fest, dass das Kind nicht von ihm ist, ist er nicht unterhaltspflichtig. Dazu muss er Deiner Meinung nach aber die Gerichte bemuehen. Dass wiederum kann ihm im Sorgerechtsfall (so das Kind doch von ihm ist) negativ ausgelegt werden.
In Kürze (ich habe den Rest deiner Ausführungen auch gelesen):
Dann gehe ich halt hin und lasse erst die Sorgerechtsfragen gerichtlich
klären und bekomme dann "plötzlich" Zweifel an der Vaterschaft.
Insgesamt sind wir uns doch hoffentlich einig, dass in solchen Fällen
ohnehin einiges schief läuft und es auf keinen Fall eine Lösung geben
kann, die alle Beteiligten zufrieden macht.
Und solchen Fällen geht der bundesdeutsche Gesetzgeber tarditionell und
richtigerweise hin und schützt zuerst und möglichst umfassend das Kind
und seine Rechte. Genau das wird hier wieder getan.
Gruß
Die schwarze Piste