Sup!
Und solchen Fällen geht der bundesdeutsche Gesetzgeber tarditionell und
richtigerweise hin und schützt zuerst und möglichst umfassend das Kind
und seine Rechte.
Ist das so? Traditionellerweise spricht er doch das Kind erstmal der Mutter zu, dann dauert der Prozess um das Sorgerecht ein Jahr, und dann bekommt die Mutter das Kind aus "Kontinuitätsgründen". Schützt der Staat damit das Kind?
Genau das wird hier wieder getan.
Präziser: Wir hier wieder versucht.
Wird aber nicht klappen, weil man Tests im Ausland machen lassen kann, wie schon so oft gesagt.
Ausserdem halte ich das Recht der Männer auf Sicherheit bei der Vaterschaft für gewichtiger als das Recht der Frau auf Lügen und Schummeln und das Recht des Kindes auf die Geheimhaltung seines Genmaterials.
Gruesse,
Bio
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