Tachchen!
Polemik hilft auch nicht weiter.
O.k., ich gebe es zu: das war nicht richtig!
Eigentlich hätte ich nachhaken müssen, was denn mit "Schnellverfahren"
gemeint sei, denn ...
Ich glaube nicht, dass du dich_sorgfaeltig_ informiert hast, was Schnellverfahren bedeutet und wie das
ablaeuft. Nein, ich auch nicht, aber ich erlaube mir auch kein Urteil.
... das einzge, was mir spontan zu diesem Thema einfällt, wäre die sog.
"Vorwegentscheidung über die elterliche Sorge".
Diese ist aber für Streitfälle gänzlich ungeeignet, denn sie erfordert
eine einvernehmliche Lösung. Nur so kann das Gericht ihr Zustimmen.
Gruß
Die schwarze Piste