Hallo,
Bei geteiltem Sorgerecht. Standardmässig ist das Sorgerecht aber ungeteilt bei beiden Elternteilen. Und auch wenn der mutmassliche Vater das Sorgerecht nicht hätte: Sein Recht auf Prüfung der Behauptung, er sei der Vater, wöge für mich auch dann schwerer als das Persönlichkeitsrecht des möglicherweise nicht mit ihm verwandten Kindes.
Ich würde mich auch nicht grundsätzlich gegen 'heimliche' Tests stellen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass _nur_ die Vaterschaft getestet wird und auch _nur_ der gesetzliche Vater diesen Test anfordern kann.
Grüße
Marcus