n'Abend!
dazu kann ich jetzt nichts sagen - ich spreche von Standardteilen, wie sie in normalen Fahrrädern verbaut werden, nicht von Profiausrüstung.
Da habt ihr offensichtlich über dasselbe gesprochen.
Offensichtlich nicht.
Ich dachte an Fahrräder, die meisten anderen hier reden anscheinend von High-Tech-Sportgeräten.
Es ist ein ebenso tolles Gefühl, wenn an einer Gefällestrecke der Bowdenzug der Vorderradbremse reißt, und die Hinterradbremse wegen des recht langen dehnbaren Seilzugs sowieso nur eine schwache Bremswirkung erzielt.
Genau das spricht für Hydraulikbremsen.
... die ebenso unerwartet ausfallen können. Außerdem, auch wenn ich mich wiederhole: Ich sprach von Fahrrädern, nicht von Mountain- oder Trekkingbikes oder Profi-Sportgeräten.
Es steht in der Betriebsanleitung jeder Rücktritt-Nabe, dass sie bei längeren Gefällstrecken nicht ausschließlich benutzt, sondern mit der Vorderradbremse unterstützt werden soll.
Gerissene Vorderbremszüge sind also in der Betriebsanleitung nicht vorgesehen. Wie fahrlässig.
Nein. Die verantwortungsvolle, logische Schlussfolgerung wäre, in so einem Fall mit der Rücktrittbremse einmal bis zum Stullstand abzubremsen -das schafft sie auch z.B. bei 60km/h im Gefälle noch- und dann den Zossen zu schieben. Denn verkehrssicher ist er nach dieser Panne nicht mehr.
Mit meinem PKW würde ich nach dem Ausfall eines Bremskreises schließlich auch nicht mehr weiterfahren.
Gute Nacht,
Martin
Paradox ist, wenn der Innenminister sich äußert und der Außenminister sich erinnert.