Heiko Hirsch: Veröffentlichung von Bildmaterial

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Hallo,
gehe ich recht in der Annahme, das

  • Fotografieren von Häusern in einer Stadt (z.b. alte Villen) und das Veröffentlichen im Internet erlaubt ist, wenn auf dem Bild keine Person direkt zu erkennen ist?
  • Das ich Bilder von "Menschenansammlungen" veröffentlichen darf, z.B. auf einem Wochenmarkt, wenn man die einzelnen Personen nicht erkennt, bzw auf einem Konzert, sofern es der Konzertveranstalter erlaubt?
  • Das ich Bahnhöfe und militärische Einrichtungen NICHT fotografieren darf?
  • Das Luftaufnahmen mittlerweile nicht mehr Genehmigungspflichtig sind?