Hi,
Weil der Eindruck entstehen könnte, daß es anders ist: Hausrecht hat nicht den geringsten Einfluß auf das Urheberrecht,
Nein, aber ggf. auf das Machen der Aufnahmen und auf eine mögl. Veröffentlichung sowieso (allg. Rechtsgrundsatz: aus einer illegalen Handlung kann kein legales Ergebnis hervorgehen).
Ich habe meine Aussage doch gerade deswegen so klar strukturiert, weil in dem Thread hier mal wieder alles Mögliche vermengt und teilweise sinnentstellend verkürzt wurde.
Das mag ja sein, aber ich fand sie zwar korrekt, aber halt ggf. ein wenig irreführend.
Anstatt die Dauer des Urheberrechts hervorzuheben, wäre es hier IMHO sinnvoller gewesen, die Panoramafreiheit in den Vordergrund zu stellen (ggf. gleich mit einem Stichwort wie "Hundertwasserentscheidung").
Nicht jeder hat ein *kommentiertes* Exemplar des UrhGs bei sich zu Hause. Der Verweis auf den reinen Gesetzestext sollte, wenn möglich und sinnvoll, noch ergänzt werden. Es ist ja auch nicht der Gesetzgeber, der die Gesetze interpretiert, widerstreitende Gesetze gewichtet und im Zweifel urteilt, sondern die Justiz ...
Gruß, Cybaer
Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)