hawkmaster: Veröffentlichung von Bildmaterial

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Hallo
was suit geantwortet hat stimmt im Grossen und ganzen.
Ich habe mich mal sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt weil ich auch Fotos kommerziell vermarkten wollte.
Ich bin dann aber wieder davon abgekommen da es ein Fass ohne Boden ist und man mit einem Fuss immer im Knast steht bzw.immer mit einer Klage rechnen muss.
Z.b. darf man keine Aufnahmen von Friedhöfen machen. Da brauchst du wieder Genehmigungen vom Friedhofsamt.
Schloss Neuschwanstein oder auch andere Schlösser und viele andere öffentlichen Gebäude und Einrichtungen auch nicht, auch nicht von einer öffentlichen Strasse.
Natürlich darfst du das alles fotografieren.
Es geht hier immer nur um die Vermarktung und kommerzielle Nutzung.
Ich könnte dir tausend Dinge und Motive aufzählen wo man vorher nie darauf gekommen wäre das es verboten ist zu fotografieren.
aber zurück zu deiner Frage.
Im Prinzip gilt bei uns die Panoramafreiheit. Also von öffentlichen Wegen und Plätzen darfst du das fotografieren. Ich würde aber immer versuchen vorher mit dem Eigentümer oder Person zu sprechen.
Es gab schon Gerichtsurteile weil bei einer Aufnahme von einem Weihnachtsmarkt mit vielen Personen eine Frau in einer Bude zu erkennen war, die dies nicht wollte das man sie erkennt.
Übrigens gilt die Panoramafreiheit nicht in allen Ländern.
Es gibt übrigens sehr viele Fotografie Foren wo das Thema Recht gut behandelt wird.

Gruss
hawk