Im Prinzip gilt bei uns die Panoramafreiheit. Also von öffentlichen Wegen und Plätzen darfst du das fotografieren. Ich würde aber immer versuchen vorher mit dem Eigentümer oder Person zu sprechen.
Der Urheber wird nur in den seltensten Fällen anzutreffen sein. Nicht nur deswegen ist es sinnlos.
Es gab schon Gerichtsurteile weil bei einer Aufnahme von einem Weihnachtsmarkt mit vielen Personen eine Frau in einer Bude zu erkennen war, die dies nicht wollte das man sie erkennt.
Und, hat sie gewonnen? Egal ob ja oder nein, entscheidend werden die genauen Umstände gewesen sein, daher empfehle ich den § 23 KunstUrHG (und Erläuterungen dazu) zu lesen.
Übrigens gilt die Panoramafreiheit nicht in allen Ländern.
Das stimmt natürlich, und nicht nur das Urheberrecht ist von Land zu Land unterschiedlich. Ich rede von der Lage in Deutschland aber die Unterschiede zu Österreich und der Schweiz sind so viel ich weiß gering.