Texter mit x: Veröffentlichung von Bildmaterial

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Natürlich darf man Bahnhöfe fotografieren,

da wäre ich aber mal ganz vorsichtig mit solchen Aussagen.
Ich kenne einige Fotografen die deswegen Schwierigkeiten bekommen haben.
Du darfst nicht mal Gleisanlagen fotografieren.

Quelle, genaue Umstände?

Geschweige denn ein Bahnhof von innen.

Das ist auch verboten, relativ wahrscheinlich schon durch das Urheberrecht.

Ich habe mich deswegen persönlich bei der zuständigen Presseabteilung der Bahn erkundigt. Hier gibt es enorm viele Einschränkungen.

Sehr viele Unternehmen, Institutionen ... verbieten gerne mehr, als sie können.

Wohlgemerkt: Ich gehe immer von einer kommerziellen Nutzung der Fotos aus.

Der Unterschied in der Zulässigkeit zwischen privater und kommerzieller Veröffentlichung ist minimal, er existiert praktisch nur auf vertraglicher und nicht auf gesetzlicher Ebene.