peter: Wie kann ich darüber eine Rechnung erstellen?

Hallo.

Ich bin Schüler, 18 Jahre und habe für einen Kunden etwas für ~300€ programmiert.

Nun will dieser eine Abrechnung haben wegen der Steuerabrechnung.
Ich selbst muss das ganze noch nicht versteuern da ich das erst ab ~400€ / Monat muss.

Wie kann ich ihm das gültig "bescheinigen"?

Reicht es, wenn ich ihm eine Quittung schreibe und meine Unterschrift drunter setze?

Liebe Grüße,

Peter

  1. Nun will dieser eine Abrechnung haben wegen der Steuerabrechnung.
    Ich selbst muss das ganze noch nicht versteuern da ich das erst ab ~400€ / Monat muss.

    Aber angeben beim Finanzamt musst du das afaik schon.

    Wie kann ich ihm das gültig "bescheinigen"?

    Reicht es, wenn ich ihm eine Quittung schreibe und meine Unterschrift drunter setze?

    Such' mal nach "Honorarnote" bzw. befrage dein zuständiges Finanzamt.

    1. »» Nun will dieser eine Abrechnung haben wegen der Steuerabrechnung.
      »» Ich selbst muss das ganze noch nicht versteuern da ich das erst ab ~400€ / Monat muss.

      Aber angeben beim Finanzamt musst du das afaik schon.

      Wie das denn? und warum?

      1. Mahlzeit Peter,

        »» Aber angeben beim Finanzamt musst du das afaik schon.
        Wie das denn? und warum?

        Weil ISSO(*) ... frag die lieben netten Damen und Herren in Berlin/Bonn/Berlin, die sich unser benutzerfreundliches, einfach zu durchschauendes, transparentes und vor allem faires Steuersystem ausgedacht haben, um das uns der Rest des Planeten beneidet.

        MfG,
        EKKi

        (*) Ich Schrei SOnst!

        --
        sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
      2. "Wie das denn?": durch Anmeldung. Du kannst auch einfach hingehen und fragen, wer für Dich organisatorisch zuständig ist. Diese Leute helfen Dir im Zweifel sogar weiter.

        "und warum?": weil Du ansonsten Umsatz machst, ohne diesen (oder die einjährige Verschonung von der Steuer) anzumelden - und das nennt sich hierzulande Steuerhinterziehung und wird mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

        Gruß, LX

        --
        RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine wunderbar. (...)
  2. Jein. Es gibt zwei Szenarien.

    1. Der Auftraggeber meldet Dich als geringfügig Beschäftigten für die Zeit an, in der Du den Auftrag erledigt hast. In diesem Fall müßtest Du keine Steuern anmelden. Das ist für den Auftraggeber jedoch mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden, so dass dieses kaum in Frage kommen wird.

    2. Du bist unangemeldet als Selbstständiger tätig geworden. Melde Dich beim Gewerbe- und dann beim Finanzamt. Im ersten Jahr Deiner Tätigkeit kannst Du von der Pflicht der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Steuern zahlen musst Du dann auch nicht, anmelden musst Du Dich aber schon.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine wunderbar. (...)
    1. Hallo,

      1. Du bist unangemeldet als Selbstständiger tätig geworden. Melde Dich beim Gewerbe- und dann beim Finanzamt. Im ersten Jahr Deiner Tätigkeit kannst Du von der Pflicht der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Steuern zahlen musst Du dann auch nicht, anmelden musst Du Dich aber schon.

      da bin ich nicht so sicher. Ich habe kürzlich (also vor einigen Monaten) irgendwo gelesen, dass man kein Gewerbe anmelden müsse, wenn man *gelegentlich* (also nicht regelmäßig) und in geringem Umfang selbständige Tätigkeiten ausübt und dafür Rechnungen ausstellt - selbstverständlich dann ohne ausgewiesene Märchensteuer. Ich weiß aber nicht mehr, wo ich das aufgeschnappt habe.

      Natürlich müssen diese Einkünfte dem Finanzamt gegenüber angegeben werden; da sie übers Jahr den Steuerfreibetrag wahrscheinlich nicht überschreiten werden, ist jedoch auch das meist nur eine Formsache.

      So long,
       Martin

      --
      Nein, es ist nicht wahr, dass bei der Post Beamte schneller befördert werden als Pakete.
      1. Hallo,

        »» 2. Du bist unangemeldet als Selbstständiger tätig geworden. Melde Dich beim Gewerbe- und dann beim Finanzamt. Im ersten Jahr Deiner Tätigkeit kannst Du von der Pflicht der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Steuern zahlen musst Du dann auch nicht, anmelden musst Du Dich aber schon.

        da bin ich nicht so sicher. Ich habe kürzlich (also vor einigen Monaten) irgendwo gelesen, dass man kein Gewerbe anmelden müsse, wenn man *gelegentlich* (also nicht regelmäßig) und in geringem Umfang selbständige Tätigkeiten ausübt und dafür Rechnungen ausstellt - selbstverständlich dann ohne ausgewiesene Märchensteuer. Ich weiß aber nicht mehr, wo ich das aufgeschnappt habe.

        Ich habe nicht gesagt, dass er notwendigerweise ein Gewerbe anmelden muss. Die Ämter sind lediglich die Anlaufstellen, die dafür zuständig sind, ihn zu beraten. Für den Anfang reicht tatsächlich die einmalige Anmeldung der Einkünfte beim Finanzamt.

        Gruß, LX

        --
        RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine wunderbar. (...)
  3. Tipp 1: frag jemanden, der sich mit sowas auskennt.
    Tipp 2: frag nicht hier.

    Was Du hier bekommst ist bestenfalls Halbwissen (es sei denn Siegfried meldet sich). Alle bis dato beigesteuerten Beiträge sind fachlich nicht korrekt.

    Gruß
    Gargamel

    1. Hello Du Schlumpf-Jäger,

      Tipp 2: frag nicht hier.

      Was Du hier bekommst ist bestenfalls Halbwissen (es sei denn Siegfried meldet sich). Alle bis dato beigesteuerten Beiträge sind fachlich nicht korrekt.

      das kann ich nicht nachvollziehen, denn hier gibt es genügend Selbstständige, die bereits viel Lehrgeld gezahlt haben und gerne ihre Erfahrungen mitteilen. Dass eine fachliche Auskunft von "Siechfred" trotzdem immer wieder hilfreich ist, soll meine Aussage nicht in Frage stellen.

      Deine Aussage kann ich aber nicht unterstützen!

      Jedermann, der am Wirtschaftsleben teilnimmt, wird sich mit dem Finanzamt auseinandersetzen müssen, auch wenn die Einkünfte negativ sind (dann kann man es ihm erst recht empfehlen).

      Ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, kann man der Gewerbeordnung entnehmen.

      Besser ist es aber für Peter, sich einfach mal mit seiner örtlichen IHK, dem örtlichen Wirtschaftsförderer, den Wirtschaftsjunioren und -senioeren, der nächsten Uni (Existenzgründerbörse und Technologoetransferbörse) usw, auseinanderzusetzen. Diese Stellen beraten i.d.R. neutral und unkompliziert und geben einem eine Menge Tipps, wie man seine Neigungen zum Beruf machen kann.

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
      Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
      1. das kann ich nicht nachvollziehen, denn hier gibt es genügend Selbstständige, die bereits viel Lehrgeld gezahlt haben und gerne ihre Erfahrungen mitteilen.

        Dass die gerne Ihre Erfahrungen mitteilen steht außer Frage, nur deshalb sind die Auskünfte noch lange nicht korrekt, wie man z.B. an der erwähnten Kleinunternehmerregelung (gem. § 19 UStG) sehen kann.

        Deine Aussage kann ich aber nicht unterstützen!

        Dann zeig mir einen fachlichen Beitrag (zeitlich vor dem meinigen), der korrekt ist.

        Gruß
        Gargamel

  4. Hallo,

    Ich bin Schüler, 18 Jahre und habe für einen Kunden etwas für ~300€ programmiert.

    Nun will dieser eine Abrechnung haben wegen der Steuerabrechnung.

    Ich selbst muss das ganze noch nicht versteuern da ich das erst ab ~400€ / Monat muss.

    versteh ich nicht, "erst ab 400"

    Wie kann ich ihm das gültig "bescheinigen"?
    Reicht es, wenn ich ihm eine Quittung schreibe und meine Unterschrift drunter setze?

    Nein, wenn Dein Auftraggeber einen abzugsfähigen Beleg braucht, dann wird er aller wahrscheinlichkeit nach folgende Rechnungsangaben benötigen:
      Name und Anschrift des Lieferanten (Du)
    * Angabe einer Steuernummer oder UST-ID
    * Die komplette Kundenanschrift
      Das Rechnungsdatum
    * Eine fortlaufende Rechnungsnummer
    * Zeitpunkt der Lieferung oder Erbringung der Leistung
      Genaue Bezeichnung und Menge der Lieferung / Leistung
      Nettorechnungsbetrag
      Umsatzsteuersatz
      Umsatzsteuerbetrag in Euro
    Die mit Sternchen * gekennzeichneten Punkte entfallen bei Rechnungsbeträgen unter 150 Euro.

    Am besten holst Du dir beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer, und sagst denen, das Du vielleicht 3-8 mal oder so, im Jahr so 'nen Job machst. (Webdesigner oder so ähnlich), dann gilst Du wohl als Freiberufler (brauchst dann keine Gewerbe anzumelden). Und wegen des geringen zu erwartenden Umsatzes bist Du auch Kleinunternehmer.

    Als Kleinunternehmer bist Du nach $19 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit, brauchst/darfst dann auch keine Umsatzsteuer berechnen.

    Beispiel-Beleg:

    Kundenanschrift
    Kundenanschrift
    Kundenanschrift

    Datum

    Rechnung 001
    Steuernummer 123/1234/5678

    Sehr geehrter Kunde,

    für die von mir erbrachten Leistungen, erstellen eines / einer ...
    berechne ich wie vereinbart 300,- Euro. Als Kleinunternehmer bin ich nach $19 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

    Die Leistung wurde am 01.04.2009 geliefert / erbracht.

    (wenn Dir der Betrag in bar übergeben wurde, dann kannst DU das auf dem Beleg entsprechend quittieren: Betrag in Höhe von 300,- Euro am 04.04.2009 dankend erhalten, deine Unterschrift. Du benötigst dann eine Kopie davon. Ansonsten gehört natürlich noch deine Bankverbindung und ein Zahlungsziel darunter:

    Bankverbindung: Konto 12345678 Sparkasse Buxtehude BLZ 40050000
    Bitte zahlen Sie den Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum auf mein Konto.
    )

    Ende Beispiel-Beleg

    Alle solcher Belege sammelst Du dann übers Jahr hinweg, und im Folgejahr mußt Du dein Einkommen anmelden. Nach deinen Angaben wirst DU dann wohl keine Steuern zahlen müßen, wie hoch die Freibeträge derzeit sind weiß ich aber nicht. In jedem Fall mußt DU dein Einkommen aber melden. Es ist sicher gut, dein zuständiges Finanzamt anzusprechen und sich alle Fragen dort beantworten zu lassen. (Und eine Steuernummer zu holen)

    Gruß und gute Geschäfte,
    Jannes

    1. Hello,

      Am besten holst Du dir beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer, und sagst denen, das Du vielleicht 3-8 mal oder so, im Jahr so 'nen Job machst. (Webdesigner oder so ähnlich), dann gilst Du wohl als Freiberufler (brauchst dann keine Gewerbe anzumelden). Und wegen des geringen zu erwartenden Umsatzes bist Du auch Kleinunternehmer.

      Das mit dem "Freiberufler" kann er für derartige Leistungen vergessen.
      Dafür gibt es ziemlich strenge Regeln.

      Z.B.: Wenn ein Dozent, der zu den Freiberuflern gehört, gedruckte Unterlagen für 20 Teilnehmer in Rechnung stellt, wird er zum Gerwerbetreibenden. Das ist ziemlich hinterpfotzig (oder wie sagt man in Bayern?). Wenn er nur seine Rechte an den Unterlagen zum Druck von zwanzig Exemplaren an seinen Auftraggeber verkauft, bleibt er als Autor Freiberufler.

      allerdings:

      Wenn er an den merkwürdigen Steuergesetzen unserer Bunten Republik verzeifelt, wird er krank.

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
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      1. Hi Tom,

        Das ist ziemlich hinterpfotzig (oder wie sagt man in Bayern?).

        *smile* Ich bin zwar nicht aus Bayern, aber als jemand mit Hauptwohnsitz im schönen Zell am See, nicht _so_ weit weg von Bayern, kann ich Dir versichern, dass es "hinterfotzig" heißt.

        Das Wort "Fotze" hat nämlich nicht nur die uns allen bekannte Trivialbedeutung, sondern im Bayrischen Sprachraum auch die Bedeutung von "Mund". Näheres dazu steht, wie ich gerade gesehen habe, sogar bei Wikipedia.

        Die Kreation "hinterpfotzig" gefällt mir aber _sehr_ gut, könnte sie ja von der "Pfote", der Bezeichnung der Extremität vieler Tiere abstammen und würde somit sowas wie "du regst mich so auf, ich schlag gleich zu" bedeuten. ;-)

        Mit lieben Grüßen aus Wien

        Michi

        --
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  5. Hallo,

    ich habe so etwas vor einiger Zeit auch mal gemacht und habe mir die gleiche Frage gestellt.

    Habe dann mal beim Steuerberater meiner Eltern gefragt und er hat gemeint, dass man eine einmalige Tätigkeit nicht melden (Gewerbe) muss und auch keine Steuererklärung machen muss, wenn es ein geringer Betrag ist.

    Ich glaube der geringe Betrag ist € 400 IM JAHR! So viel darf man nämlich als Arbeitnehmer auch nebenbei IM JAHR verdienen, ohne dass man es auf seiner Steuererklärung angeben muss.

    Demnach muss also wohl auch nicht unbedingt deine Steuernummer auf die Rechnung. UST-ID sowieso nicht.
    Wichtig: Keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen!

    Achtung:
    Ich habe das so gemacht, das heißt aber nicht dass du das jetzt wegen meiner Schilderung auch so machen sollst. Frage doch auch mal den Steuerberater deiner Eltern oder sonst wen, der Ahnung davon hat.

    1. Ich glaube der geringe Betrag ist € 400 IM JAHR! So viel darf man nämlich als Arbeitnehmer auch nebenbei IM JAHR verdienen, ohne dass man es auf seiner Steuererklärung angeben muss.

      In Österreich ist der Steuerfreibetrag für den Zuverdienst mit 730 Euro bemessen - egal ob man darunter liegt oder nicht, bbei der Arbeitnehmerveranlagung oder bei der Einkommensteuererklärung muss man das ganze trotzdem angeben. Das ist in Deutschland sicher ähnlich.

      Wichtig: Keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen!

      Wenn man keine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat und nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann man auf einer gestellten Rechnung auch keine Umsatzsteuer anführen.

      Frage doch auch mal den Steuerberater deiner Eltern oder sonst wen, der Ahnung davon hat.

      Das Finanzamt in Österreich ist sehr kompetent und hilfreich in solchen Fällen und berät auch kostenlos - da ist in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so. Warum sollte man also einen Steuerberater zu Rate ziehen, der einem nur das Geld aus der Tasche zieht?

      1. Hallo

        In Österreich ist der Steuerfreibetrag für den Zuverdienst mit 730 Euro bemessen - egal ob man darunter liegt oder nicht, bbei der Arbeitnehmerveranlagung oder bei der Einkommensteuererklärung muss man das ganze trotzdem angeben. Das ist in Deutschland sicher ähnlich.

        So, jetzt hat mich das doch glatt interessiert und ich musste es nachschauen. Ich hatte Recht. Nur die Summe war nicht korrekt - es sind 410€. Man muss keine veranlagung (Steuererklärung) machen, wenn man nur max 410€ neben seiner nichtselbstständigen Tätigkeit verdient. (§46 Abs 2 Z 1 EStG)
        Wie es ist, wenn man keine nichtselbstständige Tätigkeit ausübet und max 410€ verdient weis ich nicht. Würde mir aber sinnvoll erscheinen, wenn es dann ähnlich ist.

        Das Finanzamt in Österreich ist sehr kompetent und hilfreich in solchen Fällen und berät auch kostenlos - da ist in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so. Warum sollte man also einen Steuerberater zu Rate ziehen, der einem nur das Geld aus der Tasche zieht?

        Also bei unserem Steuerberater hat das nichts gekostet ;)
        Habe einmal eine Finanzbeamtin etwas gefragt, der ihr Wissen war aber recht schnell erschöpft.
        Aber da gibt es wohl auf beiden Seiten solche und solche...

        Gruß
        alex

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    Schöne Grüße

    Thomas