Der Martin: Wie kann ich darüber eine Rechnung erstellen?

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Hallo,

  1. Du bist unangemeldet als Selbstständiger tätig geworden. Melde Dich beim Gewerbe- und dann beim Finanzamt. Im ersten Jahr Deiner Tätigkeit kannst Du von der Pflicht der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Steuern zahlen musst Du dann auch nicht, anmelden musst Du Dich aber schon.

da bin ich nicht so sicher. Ich habe kürzlich (also vor einigen Monaten) irgendwo gelesen, dass man kein Gewerbe anmelden müsse, wenn man *gelegentlich* (also nicht regelmäßig) und in geringem Umfang selbständige Tätigkeiten ausübt und dafür Rechnungen ausstellt - selbstverständlich dann ohne ausgewiesene Märchensteuer. Ich weiß aber nicht mehr, wo ich das aufgeschnappt habe.

Natürlich müssen diese Einkünfte dem Finanzamt gegenüber angegeben werden; da sie übers Jahr den Steuerfreibetrag wahrscheinlich nicht überschreiten werden, ist jedoch auch das meist nur eine Formsache.

So long,
 Martin

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Nein, es ist nicht wahr, dass bei der Post Beamte schneller befördert werden als Pakete.