Jens Holzkämper: Verleihrecht

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Tach,

Zu Punkt 1: Das würde mich auch mal interessieren. Ich denke mal indizierte Filme dürfen in Deutschland NICHT verkauft werden,

falsch, sie dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden und unterliegen außerdem einem weitreichenden Werbeverbot. Weitergehender als die Indizierung ist die Beschlagnahme, von einem Gericht beschlagnahmte Medien dürfen nicht mehr verkauft werden.

mfg
Woodfighter