Jens Holzkämper: Verleihrecht

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Tach,

Nur ein interessanter Punkt der mir noch einfällt. Pornographie darf Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Aber aufgrund der Uhrzeit (ab Mitternacht) darf dafür im Fernsehen geworben werden, obwohl ein Jugendlicher

nein, es darf dort nicht für Pornographie (Erotikfilme sind allerdings keine Pornographie) geworben werden.

Somit müßte für eine Website das gleiche gelten wie für ein Fernsehprogramm, nämlich das zu bestimmten Zeiten Werbung für Filme ab 18 gemacht werden dürfte. Also wäre doch die simpelste Lösung eine Funktion auf die Website einzubauen, das ab 0.00 Uhr Werbung für indizierte Filme auf der Seite erscheint.

Ich kann mich nicht daran erinnern, ob es ein Urteil dazu gibt, allerdings würde ich davon ausgehen, dass die Regelung des Fernsehens (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) nicht so einfach auf Webseiten übertragen werden dürfen.

mfg
Woodfighter