Auge: Verleihrecht

Beitrag lesen

Hallo

»» Es ist aber primär in Deutschland empfangbar, wird von hier aus ausgestrahlt und muss sich dementsprechend an die hiesigen Gesetze halten.

Ach was, es ist mindestens europaweit empfangbar, wird vom Satelliten ausgestrahlt und der Uplink sitz im Ausland. Und nun? Welche Gesetze gelten? Europa? Weltall?

Wusst' ich's doch, irgendwer kommt mit Satellitenempfang. Was meinst du, warum ich "primär" schrieb? Bestimmt nicht, weil der Teil der Erdoberfläche, auf der deutsches Fernsehen per Satellit empfangbar ist, -zigfach größer ist, als die Fläche Deutschlands. Wen, der im Ausland ist, interessiert denn bitte deutsches Fernsehen? Wohl fast ausschließlich deutsche Touristen. Deutsches Fernsehen wird für in Deutschland lebende Menschen produziert. Bevor jetzt jemand mit Exportschlagern wie das Sandmännchen, Tatort oder Derrick kommt, die wurden/werden für das Publikum der produzierenden Fernsehsender gemacht, der Export ist Zweitverwertung.

Davon abgesehen, ich wollte auf das "Firmensitzprinzip" hinaus und das gilt auch bei Sattelitenempfang, oder?

»» Das einzig vergleichbare ist der Sitz des Unternehmens. Ist der in Deutschland, ist deutsches Recht relevant, egal, ob die Domain die TLD "de" hat oder eine andere.

Eben. Außerdem wird auch der technische Betreiber nicht unbehelligt davonkommen, wenn genügend Politik oder andere binationale Vereinbarungen executiver Art mit ins Spiel kommen.

Wer ist jetzt der "technische Betreiber"? Die Telekom, die den terrestrischen Empfang sicherstellt bzw. die Betreiber der Satelliten oder die Fernsehsender?

Tschö, Auge

--
Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2