Hallo,
Mit "unfreie Lizenz" meinte ich, dass Fabian nur erlaubt, dass man den sechszeiligen JavaScript-Codeschnipsel ausschließlich unverändert und mit unangetasteten Autorenhinweis benutzen darf.
ich gebe Dir insofern Recht, als dass in letzter Zeit des öfteren
triviale Dinge wie bestimmte Mausklicks oder fliegende Dialogfenster
patentiert wurden und das Patentrecht daraufhin stark strapaziert
wurde.
Andererseits gibt es originale geistige Leistungen, und für die
besteht nunmal automatisch das Urheberrecht beim Autor, m.W. selbst dann,
wenn ein expliziter Copyright-Vermerk fehlt.
Die Frage ist nun, wie man zwischen "trivialen" und "nicht-trivialen"
Leistungen unterscheiden soll. Bei Patenten ist u.a. massgeblich, dass
die Erfindung erstmalig veröffentlicht wurde und dass eine gewisse
"Erfindungshöhe", d.h. eine gewisse Komplexität gegeben sein muss
(komischerweise gibt es dennoch diese Trivialpatente...). In anderen
Worten, es soll vermieden werden, dass andauernd andere Leute
zufällig auf die selben Inhalte kommen.
Bei Javascripten, CSS usw. tendiere ich zu folgender Meinung:
- Alles, was ein Durchschnittsprogrammierer in wenigen
Minuten aus dem Kopf einhacken kann, ist frei da es
- sicherlich schon 1000x vorher in gleicher oder
ähnlicher Form verwendet wurde und
- demnach auch keine besonders grosse "Erfindungshöhe" haben kann.
- Alles, wofür man auf anderen Web-Seiten nachgucken muss,
demnach also offenbar auch dieser Fall hier - ist definitiv nicht
mehr frei. Ansonsten stellt sich die Frage, wozu Du
es nötig hast, auf anderen Webseiten nachzuschlagen, was Du
selber hättest in 5 Min eintippen können.
- Bei größeren Projekten werden zufällige Kollisionen immer
unwahrscheinlicher. Im Falle eines Falles sollte das ältere
Copyright sich durchsetzen, was dann für den später kommenden
tatsächlich Pech wäre (Vgl. Erfindung der Glühbirne).
Viele Grüße
Andreas