Cheatah: (RECHT) Zitatsammlung?

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Hi,

bei der Redaktionssitzung derer, die die Homepage meiner Schule betreuen (zu denen auch ich mich zähle), ist neulich der an sich überaus amüsante Punkt "Lehrerzitate" zur Sprache gekommen.

kleine Frage: Zählt zu diesen Lehrern auch Edgar Bartsch (wohnhaft AFAIK in Barsinghausen, tätig in Springe)?

Die Frage nun ist eigentlich, wie das in einem solchen Falle rechtlich aussieht. Wenn alle Zitate einwandrei authentisch und unverändert sind, kann mir trotzdem jemand rechtliche Konsequenzen an den Hacken geben?

Zumindest kann es partiell als Verunglimpfung gelten, insbesondere weil erfahrungsgemäß Lehrerzitate aus ihrem Kontext[1] gerissen bisweilen nur schwer richtig verstanden werden können. Ich würde in jedem Fall versuchen, die Lehrer einzeln um Erlaubnis zu bitten, verbunden mit dem Versprechen, jene Zitate auszusparen, die ihn/sie in schlechtem Licht dastehen lassen.

[1] Dazu zählt auch die Einschätzung der Person.

Oder bietet die Pressefreiheit da genügen Schutz?

Ich bin nicht sicher, ob der Begriff "Presse" hier passt.

Und zu guter Letzt: Kann das mein Abitur (das 2005 ansteht) gefährden? ;-)

Im Zweifel kannst Du der Schule verwiesen werden, allerdings wäre das wohl extrem. Vor allem kannst Du es Dir mit den Lehrern verscherzen ...

Cheatah

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