Wert einer Domain
Jan Rose
- sonstiges
0 Bio0 Julian Hofmann0 Die allwissende Müllhalde0 Jan Rose0 TomIRL
Ich weiss, dass eine Domain nur so viel Wert ist, wie der andere auch zahlen will. Trotzdem die Frage in einem konkreten Fall.
Ich wurde heute vom Betreiber der Website
http://www.football-web.info
und www.hockeyweb.de gefragt,
ob ich die Domain www.footballweb.de an ihn abgeben würde. Ich konnte ihm erstmal keine Antwort geben, da die Adresse nicht nur mir alleine gehört. Im nachhinein hab ich dann überlegt, ob man in einem solchen Fall nicht auch Geld verlangen könnte. Allerdings hab ich so etwas noch nie gemacht und habe deswegen auch absolut keine Ahnung, wieviel wir verlangen könnten.
Die Adresse ist bisher völlig ungepflegt (Absolut kein Inhalt) was natürlich erstmal stark Wertmindernd sein dürfte.
Sie passt jedoch genau in das Namensschema des Anbieters und ist ja auch insgesamt relativ einprägsam.
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar kleine Hinweise geben, was man so ungefähr verlangen könnte.
Sup!
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar kleine Hinweise geben, was man so ungefähr verlangen könnte.
Am besten denkst Du Dir erstmal aus, wieviel Du mindestens haben willst, und was Du glaubst, was der Anbieter maximal zahlen wuerde.
Dann forderst Du das Maximum (vielleicht "10.000Euro"), und gehst dann ggf. langsam, ueber einen laengeren Zeitraum, mit dem Preis runter. Ggf. nimmst Du Kontakt zu einem weiteren Anbieten mit aehnlichem Domainnamen-Portfolio auf, und bietest diesem die Domain von Dir aus zum Kauf an - das setzt den potentiellen Kaeufer unter Druck, der sich sonst natuerlich denkt "Der kleine Pisser kann sowieso an niemand anderen verkaufen und wird sich freuen, wenn er am Ende die Domain-Gebuehren wiederbekommt, die er bisher fuer seine ungenutzte Domain bezahlt hat".
Tjaha. So wuerde ich das machen. Ich bin aber kein Experte, meine Domainnamen sind alle so bescheuert, dass sie niemand kaufen will ;-)
Gruesse,
Bio
Hi Bio.
Am besten denkst Du Dir erstmal aus, ...
Gute Taktit. Hart, aber fair. :-)
Tjaha. So wuerde ich das machen. Ich bin aber kein Experte, meine Domainnamen sind alle so bescheuert, dass sie niemand kaufen will ;-)
Wie sind denn deine Domainnamen?
H²O
Vielen Dank erstmal für die hilfreichen Vorschläge. Mal sehen was debei rumkommt. Eine Gutachten von Sedo kommt für uns erstmal nicht in Frage, da wir nicht wissen, was letztendlich dabei herauskommt und inwieweit wir die Kosten überhaupt wieder decken können. Da machen wir uns lieber auf einen harten (und hoffentlich auch fairen) Verhandlungsmarathon.
Hi.
Vielen Dank erstmal für die hilfreichen Vorschläge. Mal sehen was debei rumkommt. Eine Gutachten von Sedo kommt für uns erstmal nicht in Frage, da wir nicht wissen, was letztendlich dabei herauskommt und inwieweit wir die Kosten überhaupt wieder decken können.
Hätte ich auch nicht gemacht, denn man weicht am Ende sowieso noch etwas vom SEDO Gutachten ab, also warum die überhaupt beauftragen.
Dann schreiben die einem warschenlich noch 1000ende Sachen rein, die man selber auch weiß und dann eben noch ein geschätzter (!) Preis, denke ich zumindest.
Denn niemand kann wohl genau sagen wie viel eine Homepage denn nun wirklich wert ist. Bei einem Auftraggeber weniger bei'm anderen mehr.
Da machen wir uns lieber auf einen harten (und hoffentlich auch fairen) Verhandlungsmarathon.
Du kanst ja mal berichten was dabei rauskommt.
Viel Glück beim Verhandeln, H²O
also in Deinem Fall die Kosten der Registrierung und die monatlichen Kosten. Das ist doch besser als nichts. Vorher aber erkundigen wer der Käufer ist und was der damit vor hat. Das würde den Preis eventuell erhöhen.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe dann kann in Deutschland jeder der irgendwie scharf auf einen bestimmten aber bereits vergebenen Domainnamen mit genug Geld vor Gericht ziehen und bekommt dann in der Regel den Domainnamen, wenn das kein echter registrierter Markenname ist? Siehe auch die ganzen Prozesse der Telekom, bei denen es ja teilweise nicht einmal um ganze Domainnamen ging sondern nur um Buchstabenteile.
Martin
Moin!
Wenn ich das alles richtig verstanden habe dann kann in Deutschland jeder der irgendwie scharf auf einen bestimmten aber bereits vergebenen Domainnamen mit genug Geld vor Gericht ziehen und bekommt dann in der Regel den Domainnamen, wenn das kein echter registrierter Markenname ist? Siehe auch die ganzen Prozesse der Telekom, bei denen es ja teilweise nicht einmal um ganze Domainnamen ging sondern nur um Buchstabenteile.
So würde ich das keinesfalls sehen. Auch bei den Domainnamen ist ein gewisser Realismus eingekehrt, nachdem die Gerichte zuerst mit dieser Materie nicht sonderlich viel anfangen konnten, und es zu einigen etwas fehlgeleiteten Urteilen kam.
- Sven Rautenberg
Hallo.
Sedo (odgl.) bieten Wertgutachten/-einschätzungen an. Kostet bei Sedo 19 Euro, dauert etwa 5 Tage und gibt am Ende eien 4-seitige Bewertung unter verschiedenen Gesichtspunkten.
Du solltest Dir zuvor nur noch überlegen, ob den potentielle Käufer überhaupt bereit wäre genug tzu zahlen, dass sich die Bewertung lohnt.
Grüße aus Würzburg
Julian
Ich wurde heute vom Betreiber der Website
http://www.football-web.info
ob ich die Domain www.footballweb.de an ihn abgeben würde.
Die Adresse ist bisher völlig ungepflegt (Absolut kein Inhalt) was natürlich erstmal stark Wertmindernd sein dürfte.
Sie passt jedoch genau in das Namensschema des Anbieters und ist ja auch insgesamt relativ einprägsam.
Du hast schlechtere Karten als Dein Konkurrent, nicht unbedingt schlechte, aber schlechtere.
1. Du hast im Gegensatz zu ihm die Domain nicht nutzt und somit keine (älteren) Markenrechte aufgebaut. Er könnte die Sache auch gerichtlich klären lassen und sitzt dabei zumindest finanziell zweifelsohne am längeren Hebel.
2. Nun ist es allerdings mit den Markenrecht so eine Sache; grundsätzlich hat man auch ohne Eintragung ein Recht an einer selbsterfundenen Marke, aber der Markenname muß auch eigenständig sein, um als schützenswerte, obwohl nicht eingetragene Marke gelten zu können. "football-web" ist das in diesem Sinne nicht, sondern schlicht eine Zusammensetzung aus Allerweltswörten. Die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind da eher 50:50, je nachdem, welche Laune der Richter hat.
Sicherlich hast Du keine Lust auf einen Rechtsstreit, mir ging es lediglich darum, Dir aufzuzeigen, wo Du stehst bzw. wo Deine Grenzen sind.
Der hier bereits gefallene Vorschlag von 10.000 Euro ist vollkommen absurd (war wohl auch so gemeint), denn für 10.000 Euro kann Dein Konkurrent, immerhin eine GmbH, die zwei Dutzend Leute auf die Projekte angesetzt hat, seinen Hausanwalt lange beschäftigen. Andererseits solltest Du Dich auch nicht mit einem Lutscher abspeisen lassen, es handelt sich wie gesagt um eine GmbH, die mit der Sache Geld verdient (oder zumindest verdienen will).
Die Sedo-Geschichte mag funktionieren, ich persönlich habe da aber Zweifel. Gutachten gibt's wie Sand am Meer und meistens stimmt der Inhalt "rein zufälligerweise" mit dem überein, was der Auftraggeber hören will. Kurz: Rausgeworfenes Geld.
Was tun? Teile der Firma mit, daß Du die Domain nicht kostenlos abgeben möchtest (immerhin hast Du fünfhunderachtundneunzig Jahre lang dafür Gebühren bezahlt und die Weltsensation im Hinterkopf, an der Du mindestens dreihundertzweiunddreiundachtzig Monate schwer gearbeitet hast) und daß sie Dir ein Angebot machen sollen - irgendwas wird dann schon kommen. Dann mußt Du weitersehen und nach Gefühl handeln. Etwas kleines dreistelliges sollte schon rausspringen, denke ich. Rein gefühlsmäßig.
Ich wurde heute vom Betreiber der Website
http://www.football-web.infoob ich die Domain www.footballweb.de an ihn abgeben würde.
Die Adresse ist bisher völlig ungepflegt (Absolut kein Inhalt) was natürlich erstmal stark Wertmindernd sein dürfte.
Sie passt jedoch genau in das Namensschema des Anbieters und ist ja auch insgesamt relativ einprägsam.Du hast schlechtere Karten als Dein Konkurrent, nicht unbedingt schlechte, aber schlechtere.
- Du hast im Gegensatz zu ihm die Domain nicht nutzt und somit keine (älteren) Markenrechte aufgebaut. Er könnte die Sache auch gerichtlich klären lassen und sitzt dabei zumindest finanziell zweifelsohne am längeren Hebel.
Was für ein Müll :-)
Nö Du bist da sachlich auf dem Holzweg, es gibt ne ganze Menge mehr Faktoren die ausschlaggebend dafür sind ob der Konkurrent einen Markenrechtlichen Anspruch auf die Domain hat.
Merke Markenrechtlicher Anspruch heist nicht, dass er auch zwingend einen Anspruch auf die Domain hat.
Sollte der markenrechtliche Anspruch erst entstanden sein nachdem der Domaininhaber die Domain registriert hat, dann passiert nichts.
- Nun ist es allerdings mit den Markenrecht so eine Sache; grundsätzlich hat man auch ohne Eintragung ein Recht an einer selbsterfundenen Marke, aber der Markenname muß auch eigenständig sein, um als schützenswerte, obwohl nicht eingetragene Marke gelten zu können. "football-web" ist das in diesem Sinne nicht, sondern schlicht eine Zusammensetzung aus Allerweltswörten.
"Beschreibend bzw.nicht ausreichend Unterscheidungskräftig" ist der Ausdruck. dafür.
Und dann kann ich mir Footballweb auch für meine Socken geschützt haben, oder auch für Klopapier.
Eine Eintragung mit idetischem Wortlaut ist nicht unbedinmgt ein Eintragungshemmniss.
Wichtig sind die Waren und Produktklassen.
Die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind da eher 50:50, je nachdem, welche Laune der Richter hat.
Eh Du Hobbyjurist :-) die Erfolgsaussichten sind angesichts einer nicht bekannten Sachlage immer 50/50
Sicherlich hast Du keine Lust auf einen Rechtsstreit, mir ging es lediglich darum, Dir aufzuzeigen, wo Du stehst bzw. wo Deine Grenzen sind.
Welche Grenzen?
Momentan ist der Sachstand so:
Der Typ will die Domain haben, er will nicht vor Gericht gehen.
Also ist das wie mit meinem Türken an der Ecke..
Ich gehe hin und frage was die Erdebeeren kosten sollen, dann wird er zu mir sagen:
Eh was willst Du bezahlen was ist fair..?
Dann sag ich 20 cent.
Dann fragt der Türke mich ob ich in veralbern will und sagt 2 EUR. Dann einigen wir uns irgendwo bei 1 EUR und alle sind glücklich.
Der hier bereits gefallene Vorschlag von 10.000 Euro ist vollkommen absurd (war wohl auch so gemeint), denn für 10.000 Euro kann Dein Konkurrent, immerhin eine GmbH, die zwei Dutzend Leute auf die Projekte angesetzt hat, seinen Hausanwalt lange beschäftigen. Andererseits solltest Du Dich auch nicht mit einem Lutscher abspeisen lassen, es handelt sich wie gesagt um eine GmbH, die mit der Sache Geld verdient (oder zumindest verdienen will).
Wie schon geschrieben, lass mal das ganze Anwaltsgesülze aussen vor und rede mit dem Chef Tacheles...
ich denke Fair sind so 2000 EUR das ist IMHO aber auch die Obergrenze.
Die Sedo-Geschichte mag funktionieren, ich persönlich habe da aber Zweifel. Gutachten gibt's wie Sand am Meer und meistens stimmt der Inhalt "rein zufälligerweise" mit dem überein, was der Auftraggeber hören will. Kurz: Rausgeworfenes Geld.
Ausnahmsweise Zustimmung.
TomIRL
Moin!
Du hast schlechtere Karten als Dein Konkurrent, nicht unbedingt schlechte, aber schlechtere.
Hinsichtlich der Besitzrechte der Domain sicherlich nicht. :)
- Du hast im Gegensatz zu ihm die Domain nicht nutzt und somit keine (älteren) Markenrechte aufgebaut. Er könnte die Sache auch gerichtlich klären lassen und sitzt dabei zumindest finanziell zweifelsohne am längeren Hebel.
Was für ein Müll :-)
Korrekt.
Merke Markenrechtlicher Anspruch heist nicht, dass er auch zwingend einen Anspruch auf die Domain hat.
Ein markenrechtlicher Anspruch setzt voraus, dass eine Marke existiert. Alleine durch Benutzung einer Bezeichnung entsteht noch kein Markenschutz - die Marke muß entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet sein, oder durch Benutzung überragende Bekanntheit besitzen. 50% aller Menschen müssen bei einem derartig unspezifischen Begriff wie "footballweb" genau das eine Produkt damit verbinden. Wer heute "Persil" hört, weiß: "Waschmittel" - um nur ein Beispiel zu bringen, Persil selbst ist (wohl) markenrechtlich angemeldet und deshalb geschützt, auch wenn niemand mit der Marke was anfangen könnte.
Sollte der markenrechtliche Anspruch erst entstanden sein nachdem der Domaininhaber die Domain registriert hat, dann passiert nichts.
Das ohnehin. Ob eine Marke namens "footballweb" bereits registriert ist, sagt das Deutsche Patent- und Markenamt - nur leider nicht jetzt, die haben Serverprobleme.
Natürlich könnte außerdem noch eine europäische Marke bestehen. Ich würde davon aber nicht unbedingt ausgehen.
- Nun ist es allerdings mit den Markenrecht so eine Sache; grundsätzlich hat man auch ohne Eintragung ein Recht an einer selbsterfundenen Marke, aber der Markenname muß auch eigenständig sein, um als schützenswerte, obwohl nicht eingetragene Marke gelten zu können. "football-web" ist das in diesem Sinne nicht, sondern schlicht eine Zusammensetzung aus Allerweltswörten.
"Beschreibend bzw.nicht ausreichend Unterscheidungskräftig" ist der Ausdruck. dafür. Und dann kann ich mir Footballweb auch für meine Socken geschützt haben, oder auch für Klopapier. Eine Eintragung mit idetischem Wortlaut ist nicht unbedinmgt ein Eintragungshemmniss.
Nicht angemeldete Bezeichnungen müssen Verkehrsgeltung erlangt haben, wie oben dargelegt. §4 Ziff. 2 MarkenG.
Darüber hinaus würde im Zweifel noch die Firmenbezeichnung in Frage kommen.
Sicherlich hast Du keine Lust auf einen Rechtsstreit, mir ging es lediglich darum, Dir aufzuzeigen, wo Du stehst bzw. wo Deine Grenzen sind.
Welche Grenzen?
Die Frage würde ich ebenfalls stellen. :)
Momentan ist der Sachstand so:
Der Typ will die Domain haben, er will nicht vor Gericht gehen.
Also ist das wie mit meinem Türken an der Ecke..
:)
Wie schon geschrieben, lass mal das ganze Anwaltsgesülze aussen vor und rede mit dem Chef Tacheles...
ich denke Fair sind so 2000 EUR das ist IMHO aber auch die Obergrenze.
Dieser Ansicht würde ich mich anschließen können.
Tatsache ist, dass man Domains eigentlich nicht verkaufen sollte. Da hängen ja üblicherweise auch Mailadressen dran - bei einem Inhaberwechsel kriegt der neue Besitzer Mails, die an diese Domain gesendet werden, natürlich zugeschickt. Nur wenn er einen netten Mailserver hat, werden die als zuzustellbar abgelehnt. Ok, wer Pech hat, der kriegt darüber nur Spam und nicht abbestellte Newsletter und Mailinglisten, aber vielleicht ist ja auch mal was interessantes dabei. Das Zuschicken von vergessenen Passwörtern vielleicht. :)
Wenn das alles nicht zutrifft, und das Geld lockt: Verhandeln und den Deal machen.
- Sven Rautenberg
- Du hast im Gegensatz zu ihm die Domain nicht nutzt und somit keine (älteren) Markenrechte aufgebaut. Er könnte die Sache auch gerichtlich klären lassen und sitzt dabei zumindest finanziell zweifelsohne am längeren Hebel.
Was für ein Müll :-)
Korrekt.
Soso. §6 ("Vorrang und Zeitrang") existiert Eurer Meinung nach im Markengesetz also nicht. Und eine Firma ist gegenüber einer Privatperson wohl auch grundsätzlich in einer finanziell schlechteren Lage. Was für ein Müll.
Ein markenrechtlicher Anspruch setzt voraus, dass eine Marke existiert. Alleine durch Benutzung einer Bezeichnung entsteht noch kein Markenschutz
Was für ein Müll. Man bekommt markenrechtlichen Schutz (Titelschutz) auch ohne Eintragung, siehe §5, "Geschäftliche Bezeichnungen". Dort könnte man sich in diesem Falle auf die "Werktitel" in Absatz 3 stürzen, denn die Konkurrenz veröffentlicht eine Art "Druckschrift" (=Zeitschrift).
Hat die Konkurrenz früher die Domain registriert, hat sie (aus ihrer Sicht) ziemlich eindeutig die früheren Rechte erworben, hat sie sie später registriert, kann sie sich immer noch darauf hinauswinden, daß Jan seinen Titel (seine Domain) dem Augenschein nach überhaupt nicht nutzt.
Das ist natürlich alles, wie bereits geschrieben, Auslegungssache vor Gericht, womit wir dann wieder bei den angeblich nicht existierenden finanziellen Gegebenheiten wären, die in Hinsicht auf die Engagierung eines gewieften Advokaten nicht ganz außer Acht zu lassen sind.
Sicherlich hast Du keine Lust auf einen Rechtsstreit, mir ging es lediglich darum, Dir aufzuzeigen, wo Du stehst bzw. wo Deine Grenzen sind.
»»
Welche Grenzen?
Momentan ist der Sachstand so:
Der Typ will die Domain haben, er will nicht vor Gericht gehen.
Und? Muß es dabei bleiben? Warum bist Du so grenzenlos sicher, daß die Konkurrenz eine Forderung von x Euro nicht so dermaßen unverschämt und unverhandelbar findet, daß sie lieber x/3 Euro für ihren Anwalt ausgibt (oder diesen Betrag gar ihrer Versicherung überlässt) und es auf dem Klageweg versucht?
Bei der Bestimmung der Grenzen einer realistischen Forderung darf man auch ferne Möglichkeiten hinzuziehen, insbesondere, wenn man wie Jan noch überhaupt keinen Anhaltspunkt hat. Ob das nun alles im Detail auf Jans Domain zutrifft oder nicht, tut hier nichts zur Sache; ich wollte lediglich eine Richtung aufzeigen, in die es gehen könnte. Alles weitere kann er sicherlich selbst entscheiden.
Tatsache ist, dass man Domains eigentlich nicht verkaufen sollte. Da hängen ja üblicherweise auch Mailadressen dran
Also darauf wäre jetzt ohne Deine Hilfe überhaupt niemand gekommen. Dann können wir die ganze Diskussion ja einstellen, wo Jan doch gar nicht verkaufen will. Was war eigentlich Jans ursprüngliche Frage...?
Soso. §6 ("Vorrang und Zeitrang") existiert Eurer Meinung nach im Markengesetz also nicht. Und eine Firma ist gegenüber einer Privatperson wohl auch grundsätzlich in einer finanziell schlechteren Lage. Was für ein Müll.
So.. Jetz werde ich mal frech..
Wenn man keine Ahnung hat sollte man besser nichts schreiben!
§6 Absatz 1 Satz 1 bezieht sich ausdrücklich auf $4 .
Auf gut Deutsch um eine Vorrang zu gewähren muß erst einmal eine Markenschutz entstanden sein.
Ob ein Markenschutz entsteht das wird in $4 erläutert und nur auf den bezog sich Sven.
Weil wenn man kein Markensachutz für sich in Anspruch nehmen kann dann gibs auch keine Vorrang.
Im übrigen Prozesskostenbeihilfe gibt es auch und im besonderen im Zivilrecht.
Ein markenrechtlicher Anspruch setzt voraus, dass eine Marke existiert. Alleine durch Benutzung einer Bezeichnung entsteht noch kein Markenschutz
Was für ein Müll. Man bekommt markenrechtlichen Schutz (Titelschutz) auch ohne Eintragung, siehe §5, "Geschäftliche Bezeichnungen". Dort könnte man sich in diesem Falle auf die "Werktitel" in Absatz 3 stürzen, denn die Konkurrenz veröffentlicht eine Art "Druckschrift" (=Zeitschrift).
Stürzen kannst Du Dich aus dem Fenster.
Werktitel? weist Du überhaupt was das ist?
Marsch lesen... Werrktitel kann er genau nicht in Anspruch nehmen.
<zitat>
Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.
</zitat>
So nun bleibt es Dir überlassen, den Nachweis zu erbringen, dass Deine Domain mehr bekannt ist, und zwar signifikant, sonst folgt kein Richter deiner Argumentation. Man beachte noch einmal beteiligte Verkehrskreise, allein den Nachweis zu erbringen das Deine Umfrage genau die beteiligten Verkehrskreise hinreichend berührt hat, dürfte Dir schwerfallen.
Den merke wer eine Rechtsfolge für sich geltend machen will muß dieses auch beweisen.
Hat die Konkurrenz früher die Domain registriert, hat sie (aus ihrer Sicht) ziemlich eindeutig die früheren Rechte erworben, hat sie sie später registriert, kann sie sich immer noch darauf hinauswinden, daß Jan seinen Titel (seine Domain) dem Augenschein nach überhaupt nicht nutzt.
Das ist widerum totaler Unfug....
Es gibt kein mir bekanntes Urteil welches den von Dir beschriebenen Umstand unterstützen würde.
Wenn Du da was hast was auch rechtsgültig geworden ist dann lass es hier mal sehen.
Das eine was Deine Begründung unterstützt stammt aus 1998 und ist nie rechtskräftig geworden.
Im übrigen:
Dem Augenschein nach werden Sachen vor Gericht nur dann bewertet wenn man Sie mit dem Auge wahrnehmen kann.
Aber selbst Richter wissen, dass es nicht nur ein Protokoll im Internet gibt, und das nach aussen hin sichtbare nur das http Protokoll ist.
Das ist natürlich alles, wie bereits geschrieben, Auslegungssache vor Gericht, womit wir dann wieder bei den angeblich nicht existierenden finanziellen Gegebenheiten wären, die in Hinsicht auf die Engagierung eines gewieften Advokaten nicht ganz außer Acht zu lassen sind.
Naja zunächst schreibt er ja dass sich die Firma mit Ihm einigen wollte...
Von Rechtsanwälten ist noch nicht einmal die Rede.
Prozesskostenbeihilfe kann er beantragen..
Sicherlich hast Du keine Lust auf einen Rechtsstreit, mir ging es lediglich darum, Dir aufzuzeigen, wo Du stehst bzw. wo Deine Grenzen sind.
»»
Welche Grenzen?
Momentan ist der Sachstand so:
Der Typ will die Domain haben, er will nicht vor Gericht gehen.Und? Muß es dabei bleiben? Warum bist Du so grenzenlos sicher, daß die Konkurrenz eine Forderung von x Euro nicht so dermaßen unverschämt und unverhandelbar findet, daß sie lieber x/3 Euro für ihren Anwalt ausgibt (oder diesen Betrag gar ihrer Versicherung überlässt) und es auf dem Klageweg versucht?
Es muß nicht dabei bleiben, es werden aber weit weniger Domainsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen als man annehmen möchte.
In aller Regel einigen sich die Parteien einvernehmlich.
Im übrigen haben die Gerichte inzwischen bei solchen Sachen auch ausreichend Erfahrung, so dass tatsächlich "Recht" gesprochen wird.
Also darauf wäre jetzt ohne Deine Hilfe überhaupt niemand gekommen. Dann können wir die ganze Diskussion ja einstellen, wo Jan doch gar nicht verkaufen will. Was war eigentlich Jans ursprüngliche Frage...?
Die Frage Die Du im Gegensatz zum Sven nicht beantwortet hast!
"Was kann man für eine Domain verlangen!"
Soso. §6 ("Vorrang und Zeitrang") existiert Eurer Meinung nach im Markengesetz also nicht.
Wenn man keine Ahnung hat sollte man besser nichts schreiben!
Genau. Lies es, akzeptiere es, lebe danach.
§6 Absatz 1 Satz 1 bezieht sich ausdrücklich auf $4 .
Das ist schön für Dich, ich rede hier nur leider die ganze Zeit von §5. Den Quatsch mit §4 bzw. genauer gesagt eingetragenen Marken habt Ihr eingebracht. Und in §6 steht:
"(1) Ist im Falle des Zusammentreffens von Rechten im Sinne der §§ 4, 5 und § 13 nach diesem Gesetz für die Bestimmung des Vorrangs der Rechte ihr Zeitrang maßgeblich, wird der Zeitrang nach den Absätzen 2 und 3 bestimmt."
Nochmal deutlich: "von Rechten im Sinne der §§ 4, 5 und §13". Schön, da liegen wir ja alle richtig, Du mit Deinem heißgeliebten §4, ich mit meinem §5.
Werktitel? weist Du überhaupt was das ist?
Du nicht? Steht doch klipp und klar im Markengesetz, §5(3):
"(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken."
Vielleicht solltest Du nicht so blindwütig im Gesetzestext rumwühlen, dann hättest Du den Abschnitt auch selbst gefunden. Beim nächsten Mal klappt's aber bestimmt.
Marsch lesen... Werrktitel kann er genau nicht in Anspruch nehmen.
Vielleicht, vielleicht nicht, das haben andere zu entscheiden. Ein Webangebot ist aus meiner Sicht jedenfalls mit einer Druckschrift wie beispielsweise einer Sportzeitschrift (um mal beim Stein des Anstoßes zu bleiben) vergleichbar.
<zitat>
Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.
</zitat>
Ups, leider daneben, das ist §5(2), der hat mit Werktiteln nicht so direkt was zu tun. Nochmal üben.
Hat die Konkurrenz früher die Domain registriert, hat sie (aus ihrer Sicht) ziemlich eindeutig die früheren Rechte erworben, hat sie sie später registriert, kann sie sich immer noch darauf hinauswinden, daß Jan seinen Titel (seine Domain) dem Augenschein nach überhaupt nicht nutzt.
Das ist widerum totaler Unfug....
Biite, Deine Meinung, ich habe lediglich andere mögliche Meinungen aufgezeigt und wie sie begründet sein könnten.
Dem Augenschein nach werden Sachen vor Gericht nur dann bewertet wenn man Sie mit dem Auge wahrnehmen kann.
Möchtest Du jetzt Erbsen zählen, weil Dir sonst nichts gescheites einfällt?
Naja zunächst schreibt er ja dass sich die Firma mit Ihm einigen wollte...
Von Rechtsanwälten ist noch nicht einmal die Rede.
Richtig. Ich habe auch nirgends behauptet, er soll die Sache vor Gericht austragen, ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß die Sache dort enden _könnte_, falls er absurd hohe Forderungen stellt. Es ist schließlich nicht jeder so ein liebes Schmusekätzchen wie Du.
Es muß nicht dabei bleiben, es werden aber weit weniger Domainsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen als man annehmen möchte.
"weit weniger" heißt erstens nicht "gar keine" und zweitens wird sicher nicht jede Streitigkeit an die große Heise-Glocke gehängt, so daß sie Dir bekannt sein müsste.
In aller Regel einigen sich die Parteien einvernehmlich.
...nachdem sie ihre Position ausgelotet haben. Um nichts anderes ging es mir.
Die Frage Die Du im Gegensatz zum Sven nicht beantwortet hast!
"Was kann man für eine Domain verlangen!"
Jetzt mache ich mir aber wirklich Sorgen um Deine Fähigkeiten im Bereich "Lesen und Verstehen": Diese Frage habe ich bereits eingangs beantwortet, sowohl in Betracht auf die absolute Obergrenze (nicht soviel, daß es sich für die Gegenseite lohnen könnte, einen Anwalt einzuschalten) als auch in Form eines Bereiches, den ich verlangen würde ("etwas kleines dreistelliges").
Studierst Du eigentlich Jura mit Schwerpunkt Markenrecht oder warum glaubst Du, nicht so blöd zu sein wie ich?
"(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken."
Vielleicht solltest Du nicht so blindwütig im Gesetzestext rumwühlen, dann hättest Du den Abschnitt auch selbst gefunden. Beim nächsten Mal klappt's aber bestimmt.
Marsch lesen... Werrktitel kann er genau nicht in Anspruch nehmen.
Vielleicht, vielleicht nicht, das haben andere zu entscheiden. Ein Webangebot ist aus meiner Sicht jedenfalls mit einer Druckschrift wie beispielsweise einer Sportzeitschrift (um mal beim Stein des Anstoßes zu bleiben) vergleichbar.
Es gibt eien Vielzahl von Bedingungen die erfüllt sein muß um auf eine Domain eine Werktitelschutz zu haben:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=44
<zitat>
Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.
</zitat>Ups, leider daneben, das ist §5(2), der hat mit Werktiteln nicht so direkt was zu tun. Nochmal üben.
Hab ich auch nnicht behauptet hat aber mit Kennzeichnungen im Geschäftsverkehr was zu tun und könnte viel eher greifen als der blöde Werktitel.
Das ist widerum totaler Unfug....
Biite, Deine Meinung, ich habe lediglich andere mögliche Meinungen aufgezeigt und wie sie begründet sein könnten.
Und ich habe darum gebeten Deine Meinung mit Urteilen zu blegen...
Möchtest Du jetzt Erbsen zählen, weil Dir sonst nichts gescheites einfällt?
Nein vermeiden das hier falsch Aussagen so stehenbleiben und ins Archiv wandern.
Richtig. Ich habe auch nirgends behauptet, er soll die Sache vor Gericht austragen, ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß die Sache dort enden _könnte_, falls er absurd hohe Forderungen stellt. Es ist schließlich nicht jeder so ein liebes Schmusekätzchen wie Du.
Nö..
ich hab mit den Gerichten öfter zu tun als Du es vielleicht annimmst.
Es muß nicht dabei bleiben, es werden aber weit weniger Domainsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen als man annehmen möchte.
"weit weniger" heißt erstens nicht "gar keine" und zweitens wird sicher nicht jede Streitigkeit an die große Heise-Glocke gehängt, so daß sie Dir bekannt sein müsste.
Nein es wechseln täglich etwa 10000 Domains(Quelle Denic) den Besitzer.
Wenn es da bei 10 Domains zu Streitigkeiten kommt dann ist das immer noch im Promillebereich.
...nachdem sie ihre Position ausgelotet haben. Um nichts anderes ging es mir.
Nein, woher willst Du das wissen?
ich habe auch schon Domains für Kunden ge- und verkauft völlig problemlos.
Jetzt mache ich mir aber wirklich Sorgen um Deine Fähigkeiten im Bereich "Lesen und Verstehen": Diese Frage habe ich bereits eingangs beantwortet, sowohl in Betracht auf die absolute Obergrenze (nicht soviel, daß es sich für die Gegenseite lohnen könnte, einen Anwalt einzuschalten) als auch in Form eines Bereiches, den ich verlangen würde ("etwas kleines dreistelliges").
Studierst Du eigentlich Jura mit Schwerpunkt Markenrecht oder warum glaubst Du, nicht so blöd zu sein wie ich?
Du hast offenbar keine Ahnung vom Jurastudium, du müßtest wenn überhaupt auf Wirtschaftsrecht vertiefen, machst aber als Jurist immer eine generalistische Ausbildung und vertiefst erst wenn Du ins Berufsleben einsteigst.
(jaja, man kann auch ein bischen im Studium steuern!)
Viele Grüße aus Berlin TomIRL
Marsch lesen... Werrktitel kann er genau nicht in Anspruch nehmen.
Vielleicht, vielleicht nicht, das haben andere zu entscheiden. Ein Webangebot ist aus meiner Sicht jedenfalls mit einer Druckschrift wie beispielsweise einer Sportzeitschrift (um mal beim Stein des Anstoßes zu bleiben) vergleichbar.
Es gibt eien Vielzahl von Bedingungen die erfüllt sein muß um auf eine Domain eine Werktitelschutz zu haben:
Die zwei Bedingungen (inhaltliche Qualität des Werks und die Kennzeichnungskraft des Titels), die in diesem Artikel genannt werden, sind bei Dir "eine Vielzahl"? Ohje.
<zitat>
Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen
Ups, leider daneben, das ist §5(2), der hat mit Werktiteln nicht so direkt was zu tun. Nochmal üben.
Hab ich auch nnicht behauptet
Wieso zitierst Du das dann in einem Atemzug mit dem Vorwurf, ich wüsste nicht, was ein Werkstitel sei? Etwas wirr im Kopfe oder einfach nur blindwütig in die Maschine gehackt?
hat aber mit Kennzeichnungen im Geschäftsverkehr was zu tun und könnte viel eher greifen als der blöde Werktitel.
Ach, mit einem Male kommt mein Markengesetzansatz doch ein wenig in Betracht und ist kein Müll mehr? Interessant.
Das ist widerum totaler Unfug....
Biite, Deine Meinung, ich habe lediglich andere mögliche Meinungen aufgezeigt und wie sie begründet sein könnten.
Und ich habe darum gebeten Deine Meinung mit Urteilen zu blegen...
Urteile folgen gemeinhin den Gesetzen, also halte ich mich an die Gesetze, anstatt meine Zeit damit zu verschwenden, mir die Urteile rauszupicken, die mir gerade in den Kram passen. Daß es mit der Zeit unterschiedliche Urteile zu gleichartigen Fällen geben kann, wurde hier ja bereits geschrieben (nicht von mir).
Möchtest Du jetzt Erbsen zählen, weil Dir sonst nichts gescheites einfällt?
Nein vermeiden das hier falsch Aussagen so stehenbleiben und ins Archiv wandern.
Lächerlich. Ist "dem Augenschein nach" neuerdings ein für Gerichte reservierter Ausdruck, der in der Öffentlichkeit nicht mehr benutzt werden darf?
ich hab mit den Gerichten öfter zu tun als Du es vielleicht annimmst.
Du hast mein vollstes Mitleid.
Es muß nicht dabei bleiben, es werden aber weit weniger Domainsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen als man annehmen möchte.
"weit weniger" heißt erstens nicht "gar keine" und zweitens wird sicher nicht jede Streitigkeit an die große Heise-Glocke gehängt, so daß sie Dir bekannt sein müsste.
Nein es wechseln täglich etwa 10000 Domains(Quelle Denic) den Besitzer.
Wenn es da bei 10 Domains zu Streitigkeiten kommt dann ist das immer noch im Promillebereich.
Und? Wo ist da jetzt das Argument, daß Jans Konkurrent garantiert nicht die Einschaltung seines Anwalts in Erwägung zieht, zumindest als Drohgebärde? Wahrscheinlichkeitsrechnung? Da hast Du mich erwischt, davon habe ich keine Ahnung, Du kannst mir also widerspruchslos lustig die Wahrscheinlichkeiten vorrechnen.
Nochmal: Ich habe nie behauptet, daß es _garantiert_ vor Gericht geht. Ich habe lediglich gesagt, daß dies das Extremum wäre, die Grenze, und man den Konkurrenten mit seiner Forderung nicht dahintreiben sollte, will man unnötigen Ärger vermeiden.
...nachdem sie ihre Position ausgelotet haben. Um nichts anderes ging es mir.
Nein, woher willst Du das wissen?
ich habe auch schon Domains für Kunden ge- und verkauft völlig problemlos.
Ja, wie jetzt? Möchtest Du behaupten, kein Mensch macht sich Gedanken darüber, ob ein Preis für eine Ware angemessen ist? Wie machst Du das denn, würfelst Du die Preise für Deine Kunden aus? Viermal W10-1 und wer vier Nullen würfelt, hat halt Pech gehabt?
Daß ein Kauf/Verkauf problemlos vonstatten ging, heißt doch nicht, daß die Leute sich keine Gedanken darüber gemacht haben, wie ihre Verhandlungsposition ist und welchen Preis sie dementsprechend nehmen könnten.
Studierst Du eigentlich Jura mit Schwerpunkt Markenrecht oder warum glaubst Du, nicht so blöd zu sein wie ich?
Du hast offenbar keine Ahnung vom Jurastudium, du müßtest wenn überhaupt auf Wirtschaftsrecht vertiefen,
Keine Antwort auf meine Frage, stattdessen wieder alberne Beschuldigungen. Nein, ich habe keine Ahnung vom Jurastudium und deshalb habe ich als Normalsterblicher normalen Sprachgebrauch eingesetzt, um das besondere Interesse eines Jurastudenten am Markenrecht auszudrücken, ohne einen Bandwurmsatz wie diesen hier zu produzieren. Gut, bei Dir ist ja der Ausdruck "dem Augenschein nach" schon verboten, kein Wunder, daß dies ebenfalls nicht angekommen ist.
Wie dem auch sei, Du bist der Meinung, Jans Konkurrent kann auf gar keinen Fall markenrechtlichen Schutz, in welcher Form auch immer, in Anspruch nehmen, ich bin der gegenteiligen Meinung, ohne Festlegung auf den tatsächlichen Ausgang. Ende.
»
Die zwei Bedingungen (inhaltliche Qualität des Werks und die Kennzeichnungskraft des Titels), die in diesem Artikel genannt werden, sind bei Dir "eine Vielzahl"? Ohje.
Lesen kann jeder selbst ich sehe keine Notwendigkeit den Artikel nochmals auseinaderzunehmen, es sind merh als 30 Zeilen in denen es ausschliesslich um die Entstehung des Wertitelschutzes geht.
Also kommentiere ich die Unverschämtheiten eines einzelnen Posters nicht mehr.
hat aber mit Kennzeichnungen im Geschäftsverkehr was zu tun und könnte viel eher greifen als der blöde Werktitel.
Ach, mit einem Male kommt mein Markengesetzansatz doch ein wenig in Betracht und ist kein Müll mehr? Interessant.
Lesen! "könnte" greift aber nicht..
Ausserdem sprachst Du immer nur vom Werktitel...
Urteile folgen gemeinhin den Gesetzen, also halte ich mich an die Gesetze, anstatt meine Zeit damit zu verschwenden, mir die Urteile rauszupicken, die mir gerade in den Kram passen. Daß es mit der Zeit unterschiedliche Urteile zu gleichartigen Fällen geben kann, wurde hier ja bereits geschrieben (nicht von mir).
Oje Urteile folgen Auslegungen von Gesetzen, die sind zumeist höchstrichterlich als sogenannte Grundsatzurteile getroffen worden.
Du interpretierst Gesetze falsch und unrichtig und auch Deine Auslegung bist Du nicht bereit mit Urteile zu belegen, genau das wäre aber notwendig, weil anders erschliesst sich gerade die Urteilsfindung im Markenrecht nicht.
Es muß nicht dabei bleiben, es werden aber weit weniger Domainsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen als man annehmen möchte.
"weit weniger" heißt erstens nicht "gar keine" und zweitens wird sicher nicht jede Streitigkeit an die große Heise-Glocke gehängt, so daß sie Dir bekannt sein müsste.
Wieso Heise?
Warum sollte ich bei juristischen Neuigkeiten auf Informationen eines PC Magazins angewiesen sein.
Und? Wo ist da jetzt das Argument, daß Jans Konkurrent garantiert nicht die Einschaltung seines Anwalts in Erwägung zieht, zumindest als Drohgebärde? Wahrscheinlichkeitsrechnung? Da hast Du mich erwischt, davon habe ich keine Ahnung, Du kannst mir also widerspruchslos lustig die Wahrscheinlichkeiten vorrechnen.
Warum sollte sich ein Mitarbeiter (oder der Chef selbst)sich hinsetzen und verhandeln wenn er so oder so klagen will?
...nachdem sie ihre Position ausgelotet haben. Um nichts anderes ging es mir.
Nein, woher willst Du das wissen?
ich habe auch schon Domains für Kunden ge- und verkauft völlig problemlos.Ja, wie jetzt? Möchtest Du behaupten, kein Mensch macht sich Gedanken darüber, ob ein Preis für eine Ware angemessen ist? Wie machst Du das denn, würfelst Du die Preise für Deine Kunden aus? Viermal W10-1 und wer vier Nullen würfelt, hat halt Pech gehabt?
Daß ein Kauf/Verkauf problemlos vonstatten ging, heißt doch nicht, daß die Leute sich keine Gedanken darüber gemacht haben, wie ihre Verhandlungsposition ist und welchen Preis sie dementsprechend nehmen könnten.
Nur brauche Sie genau dazu keinen Rechtsanwalt, weil ein Rechtsanwalt sein Geld nach dem Streitwert haben will.
Demzufolge hat ein Rechtsanwalt ein Interesse an einem hohen Preis, unabhängig vom Verhandlungsergebniss.
Also wenn ich bei Verhandlungen was erreichen will, dann nehme ich mir vorher keinen Rechtsanwalt
Keine Antwort auf meine Frage, stattdessen wieder alberne Beschuldigungen. Nein, ich habe keine Ahnung vom Jurastudium und deshalb habe ich als Normalsterblicher normalen Sprachgebrauch eingesetzt, um das besondere Interesse eines Jurastudenten am Markenrecht auszudrücken, ohne einen Bandwurmsatz wie diesen hier zu produzieren. Gut, bei Dir ist ja der Ausdruck "dem Augenschein nach" schon verboten, kein Wunder, daß dies ebenfalls nicht angekommen ist.
Ich studiere schon lange nicht mehr...
Da Du aber anscheinend relativ neu in diesem Forum bist, ist Dir das vermutlich entgangen.
Wie dem auch sei, Du bist der Meinung, Jans Konkurrent kann auf gar keinen Fall markenrechtlichen Schutz, in welcher Form auch immer, in Anspruch nehmen, ich bin der gegenteiligen Meinung, ohne Festlegung auf den tatsächlichen Ausgang. Ende.
Ich schrieb nicht auf keinen Fall, ich schrieb, das man ohne genaue Prüfung der Sachlage nicht behaupten kann das er einen Rechtsanspruch haben könnte.
Du haust hier auf den Putz, als ob Du genau wüstest wann, wer, wie, mit wem in diesem Fall interagiert hat.
Und genau das ist falsch, es ist falsch Sachen anzunehmen die so nie geschrieben wurden.
Du verunsicherst nur und bist dadurch nicht gerade zielführend.
TomIRL
-EOT-
Hallo TomIRL, hallo Müllhalde,
ich frage mich wirklich, wie ihr *beide* in derartiger Absolutheit reden könnt. Ihr seid
beide keine Rechtsanwälte, so wie ich das einschätze (von Tom weiss ich es und von
Muellhalde vermute ich es, denn die würden das nicht tun (so reden)). Warum nicht einfach
mal ein wenig zurückhalten und den Tip geben, sich eine fähige Rechtsberatung zu suchen?
Ein Laie, und möge er sich noch so interessieren für das Recht, hat nunmal nicht die
notwendige Sachkenntnis, eine kompetente Beratung zu geben. Um das nur zu dürfen, müssen
Juristen einige Semester studieren.
Denkt daran, dass eure "Tips" hier Leute ins Unglück stürzen können. Stellt euch vor, ein
Mensch lässt es aufgrund eurer Tips auf einen Prozess ankommen, Streitwert 50k Eurosse. Er
verliert ihn aber und hat wg. eines doofen Urteils 50k an den Hacken + Gerichtskosten +
Anwaltskosten. Und das alles nur, weil er auf ein paar Hobby-Juristen gehört hat, die in
einem Forum einen Tip gegeben haben. Vor allem dieses Thema hier ist ein sehr schwammiges
Thema, bei dem man sich IMHO nur auf den Rat eines fachlich kompetenten Anwalt (bspl. FvG)
verlassen sollte.
Nein, ich habe jetzt keine Lust mit euch zu diskutieren, das ist mir einfach zu doof. Das
ist das erste und letzte Posting, das ich hierzu abgebe. Meine Konsequenz weiterhin wird
sein, dass ich in jedem RECHT-Thread, den ich lese, dazu raten werde, nicht auf die Tips
zu hören und einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Grüße,
CK
Also noch einmal vielen Dank für die vielen Antworten der letzten 24 Stunden. Der rechtlichen Diskussion konnte ich allerdings irgendwann nicht mehr folgen. Ich habe daraus nur den Schluss gezogen, dass meine Forderungen unter den Kosten liegen sollten, die der Gegenseite bei einem Prozess entstehen würden. Zur eigentlichen Frage wieviel ich verlangen könnte. Wären 4000 ¤ schon zu viel, oder wäre das ein akzeptabler Einstieg auf "Verhandlungsbasis"? Oder laufe ich bei einer Forderung in dieser Höhe schon gefahr, dass mein Verhandlungspartner sofort aussteigt und das ganze auf dem Rechtsweg klärt?
Also noch einmal vielen Dank für die vielen Antworten der letzten 24 Stunden. Der rechtlichen Diskussion konnte ich allerdings irgendwann nicht mehr folgen. Ich habe daraus nur den Schluss gezogen, dass meine Forderungen unter den Kosten liegen sollten, die der Gegenseite bei einem Prozess entstehen würden. Zur eigentlichen Frage wieviel ich verlangen könnte. Wären 4000 ¤ schon zu viel, oder wäre das ein akzeptabler Einstieg auf "Verhandlungsbasis"? Oder laufe ich bei einer Forderung in dieser Höhe schon gefahr, dass mein Verhandlungspartner sofort aussteigt und das ganze auf dem Rechtsweg klärt?
Ich würde Ihn kommen lassen, er will die Domain haben also soll er ein Angebot abgeben.
Ich glaube nicht das Dein Gegner bei einem Prozess guten Chance hätte.
Aber darauf kommt es auch gar nicht an.
Ich denke nicht, dass er zunächst einen Rechtsanwalt einschaltet.
Wenn er dies hätte tun wollen, dann hätte er es längst getan.
Eh die Verhandlungen nicht gescheiterrt sind passiert auf dem Rechtsweg gar nichts.
Warte zunächst sein Angebot ab..
Vielleicht bist Du ja ganz zufrieden mit seinem Angebot.
Vergiss aber nicht, dass er vielleicht auch absichtlich ein Angebot abgibt welches sehr fair ist. Dann hat er wenig Spielraum und hofft auf Deine faire Reaktion.
Nicht jeder pokert bis zum letzten Herzschlag.
Den Müll von der müllhalde habe ich beschlossen nicht mehr zu kommentieren.
Er liegt defintiv falsch mit seiner Auffassung.
TomIRL