Die allwissende Müllhalde: Wert einer Domain

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Marsch lesen... Werrktitel kann er genau nicht in Anspruch nehmen.

Vielleicht, vielleicht nicht, das haben andere zu entscheiden. Ein Webangebot ist aus meiner Sicht jedenfalls mit einer Druckschrift wie beispielsweise einer Sportzeitschrift (um mal beim Stein des Anstoßes zu bleiben) vergleichbar.
Es gibt eien Vielzahl von Bedingungen die erfüllt sein muß um auf eine Domain eine  Werktitelschutz zu haben:

http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=44

Die zwei Bedingungen (inhaltliche Qualität des Werks und die Kennzeichnungskraft des Titels), die in diesem Artikel genannt werden, sind bei Dir "eine Vielzahl"? Ohje.

<zitat>
Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen

Ups, leider daneben, das ist §5(2), der hat mit Werktiteln nicht so direkt was zu tun. Nochmal üben.

Hab ich auch nnicht behauptet

Wieso zitierst Du das dann in einem Atemzug mit dem Vorwurf, ich wüsste nicht, was ein Werkstitel sei? Etwas wirr im Kopfe oder einfach nur blindwütig in die Maschine gehackt?

hat aber mit Kennzeichnungen im Geschäftsverkehr was zu tun und könnte viel eher greifen als der blöde Werktitel.

Ach, mit einem Male kommt mein Markengesetzansatz doch ein wenig in Betracht und ist kein Müll mehr? Interessant.

Das ist widerum totaler Unfug....

Biite, Deine Meinung, ich habe lediglich andere mögliche Meinungen aufgezeigt und wie sie begründet sein könnten.

Und ich habe darum gebeten Deine Meinung mit Urteilen zu blegen...

Urteile folgen gemeinhin den Gesetzen, also halte ich mich an die Gesetze, anstatt meine Zeit damit zu verschwenden, mir die Urteile rauszupicken, die mir gerade in den Kram passen. Daß es mit der Zeit unterschiedliche Urteile zu gleichartigen Fällen geben kann, wurde hier ja bereits geschrieben (nicht von mir).

Möchtest Du jetzt Erbsen zählen, weil Dir sonst nichts gescheites einfällt?
Nein vermeiden das hier falsch Aussagen so stehenbleiben und ins Archiv wandern.

Lächerlich. Ist "dem Augenschein nach" neuerdings ein für Gerichte reservierter Ausdruck, der in der Öffentlichkeit nicht mehr benutzt werden darf?

ich hab mit den Gerichten öfter zu tun als Du es vielleicht annimmst.

Du hast mein vollstes Mitleid.

Es muß nicht dabei bleiben, es werden aber weit weniger Domainsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen als man annehmen möchte.

"weit weniger" heißt erstens nicht "gar keine" und zweitens wird sicher nicht jede Streitigkeit an die große Heise-Glocke gehängt, so daß sie Dir bekannt sein müsste.

Nein es wechseln täglich etwa 10000 Domains(Quelle Denic) den Besitzer.
Wenn es da bei 10 Domains zu Streitigkeiten kommt dann ist das immer noch im Promillebereich.

Und? Wo ist da jetzt das Argument, daß Jans Konkurrent garantiert nicht die Einschaltung seines Anwalts in Erwägung zieht, zumindest als Drohgebärde? Wahrscheinlichkeitsrechnung? Da hast Du mich erwischt, davon habe ich keine Ahnung, Du kannst mir also widerspruchslos lustig die Wahrscheinlichkeiten vorrechnen.

Nochmal: Ich habe nie behauptet, daß es _garantiert_ vor Gericht geht. Ich habe lediglich gesagt, daß dies das Extremum wäre, die Grenze, und man den Konkurrenten mit seiner Forderung nicht dahintreiben sollte, will man unnötigen Ärger vermeiden.

...nachdem sie ihre Position ausgelotet haben. Um nichts anderes ging es mir.

Nein, woher willst Du das wissen?
ich habe auch schon Domains für Kunden ge- und verkauft völlig problemlos.

Ja, wie jetzt? Möchtest Du behaupten, kein Mensch macht sich Gedanken darüber, ob ein Preis für eine Ware angemessen ist? Wie machst Du das denn, würfelst Du die Preise für Deine Kunden aus? Viermal W10-1 und wer vier Nullen würfelt, hat halt Pech gehabt?

Daß ein Kauf/Verkauf problemlos vonstatten ging, heißt doch nicht, daß die Leute sich keine Gedanken darüber gemacht haben, wie ihre Verhandlungsposition ist und welchen Preis sie dementsprechend nehmen könnten.

Studierst Du eigentlich Jura mit Schwerpunkt Markenrecht oder warum glaubst Du, nicht so blöd zu sein wie ich?

Du hast offenbar keine Ahnung vom Jurastudium, du müßtest wenn überhaupt auf Wirtschaftsrecht vertiefen,

Keine Antwort auf meine Frage, stattdessen wieder alberne Beschuldigungen. Nein, ich habe keine Ahnung vom Jurastudium und deshalb habe ich als Normalsterblicher normalen Sprachgebrauch eingesetzt, um das besondere Interesse eines Jurastudenten am Markenrecht auszudrücken, ohne einen Bandwurmsatz wie diesen hier zu produzieren. Gut, bei Dir ist ja der Ausdruck "dem Augenschein nach" schon verboten, kein Wunder, daß dies ebenfalls nicht angekommen ist.

Wie dem auch sei, Du bist der Meinung, Jans Konkurrent kann auf gar keinen Fall markenrechtlichen Schutz, in welcher Form auch immer, in Anspruch nehmen, ich bin der gegenteiligen Meinung, ohne Festlegung auf den tatsächlichen Ausgang. Ende.