Soso. §6 ("Vorrang und Zeitrang") existiert Eurer Meinung nach im Markengesetz also nicht. Und eine Firma ist gegenüber einer Privatperson wohl auch grundsätzlich in einer finanziell schlechteren Lage. Was für ein Müll.
So.. Jetz werde ich mal frech..
Wenn man keine Ahnung hat sollte man besser nichts schreiben!
§6 Absatz 1 Satz 1 bezieht sich ausdrücklich auf $4 .
Auf gut Deutsch um eine Vorrang zu gewähren muß erst einmal eine Markenschutz entstanden sein.
Ob ein Markenschutz entsteht das wird in $4 erläutert und nur auf den bezog sich Sven.
Weil wenn man kein Markensachutz für sich in Anspruch nehmen kann dann gibs auch keine Vorrang.
Im übrigen Prozesskostenbeihilfe gibt es auch und im besonderen im Zivilrecht.
Ein markenrechtlicher Anspruch setzt voraus, dass eine Marke existiert. Alleine durch Benutzung einer Bezeichnung entsteht noch kein Markenschutz
Was für ein Müll. Man bekommt markenrechtlichen Schutz (Titelschutz) auch ohne Eintragung, siehe §5, "Geschäftliche Bezeichnungen". Dort könnte man sich in diesem Falle auf die "Werktitel" in Absatz 3 stürzen, denn die Konkurrenz veröffentlicht eine Art "Druckschrift" (=Zeitschrift).
Stürzen kannst Du Dich aus dem Fenster.
Werktitel? weist Du überhaupt was das ist?
Marsch lesen... Werrktitel kann er genau nicht in Anspruch nehmen.
<zitat>
Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.
</zitat>
So nun bleibt es Dir überlassen, den Nachweis zu erbringen, dass Deine Domain mehr bekannt ist, und zwar signifikant, sonst folgt kein Richter deiner Argumentation. Man beachte noch einmal beteiligte Verkehrskreise, allein den Nachweis zu erbringen das Deine Umfrage genau die beteiligten Verkehrskreise hinreichend berührt hat, dürfte Dir schwerfallen.
Den merke wer eine Rechtsfolge für sich geltend machen will muß dieses auch beweisen.
Hat die Konkurrenz früher die Domain registriert, hat sie (aus ihrer Sicht) ziemlich eindeutig die früheren Rechte erworben, hat sie sie später registriert, kann sie sich immer noch darauf hinauswinden, daß Jan seinen Titel (seine Domain) dem Augenschein nach überhaupt nicht nutzt.
Das ist widerum totaler Unfug....
Es gibt kein mir bekanntes Urteil welches den von Dir beschriebenen Umstand unterstützen würde.
Wenn Du da was hast was auch rechtsgültig geworden ist dann lass es hier mal sehen.
Das eine was Deine Begründung unterstützt stammt aus 1998 und ist nie rechtskräftig geworden.
Im übrigen:
Dem Augenschein nach werden Sachen vor Gericht nur dann bewertet wenn man Sie mit dem Auge wahrnehmen kann.
Aber selbst Richter wissen, dass es nicht nur ein Protokoll im Internet gibt, und das nach aussen hin sichtbare nur das http Protokoll ist.
Das ist natürlich alles, wie bereits geschrieben, Auslegungssache vor Gericht, womit wir dann wieder bei den angeblich nicht existierenden finanziellen Gegebenheiten wären, die in Hinsicht auf die Engagierung eines gewieften Advokaten nicht ganz außer Acht zu lassen sind.
Naja zunächst schreibt er ja dass sich die Firma mit Ihm einigen wollte...
Von Rechtsanwälten ist noch nicht einmal die Rede.
Prozesskostenbeihilfe kann er beantragen..
Sicherlich hast Du keine Lust auf einen Rechtsstreit, mir ging es lediglich darum, Dir aufzuzeigen, wo Du stehst bzw. wo Deine Grenzen sind.
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Welche Grenzen?
Momentan ist der Sachstand so:
Der Typ will die Domain haben, er will nicht vor Gericht gehen.Und? Muß es dabei bleiben? Warum bist Du so grenzenlos sicher, daß die Konkurrenz eine Forderung von x Euro nicht so dermaßen unverschämt und unverhandelbar findet, daß sie lieber x/3 Euro für ihren Anwalt ausgibt (oder diesen Betrag gar ihrer Versicherung überlässt) und es auf dem Klageweg versucht?
Es muß nicht dabei bleiben, es werden aber weit weniger Domainsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen als man annehmen möchte.
In aller Regel einigen sich die Parteien einvernehmlich.
Im übrigen haben die Gerichte inzwischen bei solchen Sachen auch ausreichend Erfahrung, so dass tatsächlich "Recht" gesprochen wird.
Also darauf wäre jetzt ohne Deine Hilfe überhaupt niemand gekommen. Dann können wir die ganze Diskussion ja einstellen, wo Jan doch gar nicht verkaufen will. Was war eigentlich Jans ursprüngliche Frage...?
Die Frage Die Du im Gegensatz zum Sven nicht beantwortet hast!
"Was kann man für eine Domain verlangen!"