TomIRL: Wert einer Domain

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"(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken."

Vielleicht solltest Du nicht so blindwütig im Gesetzestext rumwühlen, dann hättest Du den Abschnitt auch selbst gefunden. Beim nächsten Mal klappt's aber bestimmt.

Marsch lesen... Werrktitel kann er genau nicht in Anspruch nehmen.

Vielleicht, vielleicht nicht, das haben andere zu entscheiden. Ein Webangebot ist aus meiner Sicht jedenfalls mit einer Druckschrift wie beispielsweise einer Sportzeitschrift (um mal beim Stein des Anstoßes zu bleiben) vergleichbar.

Es gibt eien Vielzahl von Bedingungen die erfüllt sein muß um auf eine Domain eine  Werktitelschutz zu haben:

http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=44

<zitat>
Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.
</zitat>

Ups, leider daneben, das ist §5(2), der hat mit Werktiteln nicht so direkt was zu tun. Nochmal üben.

Hab ich auch nnicht behauptet hat aber mit Kennzeichnungen im Geschäftsverkehr was zu tun und könnte viel eher greifen als der blöde Werktitel.

Das ist widerum totaler Unfug....

Biite, Deine Meinung, ich habe lediglich andere mögliche Meinungen aufgezeigt und wie sie begründet sein könnten.

Und ich habe darum gebeten Deine Meinung mit Urteilen zu blegen...

Möchtest Du jetzt Erbsen zählen, weil Dir sonst nichts gescheites einfällt?

Nein vermeiden das hier falsch Aussagen so stehenbleiben und ins Archiv wandern.

Richtig. Ich habe auch nirgends behauptet, er soll die Sache vor Gericht austragen, ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß die Sache dort enden _könnte_, falls er absurd hohe Forderungen stellt. Es ist schließlich nicht jeder so ein liebes Schmusekätzchen wie Du.

Nö..
ich hab mit den Gerichten öfter zu tun als Du es vielleicht annimmst.

Es muß nicht dabei bleiben, es werden aber weit weniger Domainsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen als man annehmen möchte.

"weit weniger" heißt erstens nicht "gar keine" und zweitens wird sicher nicht jede Streitigkeit an die große Heise-Glocke gehängt, so daß sie Dir bekannt sein müsste.

Nein es wechseln täglich etwa 10000 Domains(Quelle Denic) den Besitzer.
Wenn es da bei 10 Domains zu Streitigkeiten kommt dann ist das immer noch im Promillebereich.

...nachdem sie ihre Position ausgelotet haben. Um nichts anderes ging es mir.

Nein, woher willst Du das wissen?
ich habe auch schon Domains für Kunden ge- und verkauft völlig problemlos.

Jetzt mache ich mir aber wirklich Sorgen um Deine Fähigkeiten im Bereich "Lesen und Verstehen": Diese Frage habe ich bereits eingangs beantwortet, sowohl in Betracht auf die absolute Obergrenze (nicht soviel, daß es sich für die Gegenseite lohnen könnte, einen Anwalt einzuschalten) als auch in Form eines Bereiches, den ich verlangen würde ("etwas kleines dreistelliges").

Studierst Du eigentlich Jura mit Schwerpunkt Markenrecht oder warum glaubst Du, nicht so blöd zu sein wie ich?

Du hast offenbar keine Ahnung vom Jurastudium, du müßtest wenn überhaupt auf Wirtschaftsrecht vertiefen, machst aber als Jurist immer eine generalistische Ausbildung und vertiefst erst wenn Du ins Berufsleben einsteigst.
(jaja, man kann auch ein bischen im Studium steuern!)
Viele Grüße aus Berlin TomIRL