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Die zwei Bedingungen (inhaltliche Qualität des Werks und die Kennzeichnungskraft des Titels), die in diesem Artikel genannt werden, sind bei Dir "eine Vielzahl"? Ohje.
Lesen kann jeder selbst ich sehe keine Notwendigkeit den Artikel nochmals auseinaderzunehmen, es sind merh als 30 Zeilen in denen es ausschliesslich um die Entstehung des Wertitelschutzes geht.
Also kommentiere ich die Unverschämtheiten eines einzelnen Posters nicht mehr.
hat aber mit Kennzeichnungen im Geschäftsverkehr was zu tun und könnte viel eher greifen als der blöde Werktitel.
Ach, mit einem Male kommt mein Markengesetzansatz doch ein wenig in Betracht und ist kein Müll mehr? Interessant.
Lesen! "könnte" greift aber nicht..
Ausserdem sprachst Du immer nur vom Werktitel...
Urteile folgen gemeinhin den Gesetzen, also halte ich mich an die Gesetze, anstatt meine Zeit damit zu verschwenden, mir die Urteile rauszupicken, die mir gerade in den Kram passen. Daß es mit der Zeit unterschiedliche Urteile zu gleichartigen Fällen geben kann, wurde hier ja bereits geschrieben (nicht von mir).
Oje Urteile folgen Auslegungen von Gesetzen, die sind zumeist höchstrichterlich als sogenannte Grundsatzurteile getroffen worden.
Du interpretierst Gesetze falsch und unrichtig und auch Deine Auslegung bist Du nicht bereit mit Urteile zu belegen, genau das wäre aber notwendig, weil anders erschliesst sich gerade die Urteilsfindung im Markenrecht nicht.
Es muß nicht dabei bleiben, es werden aber weit weniger Domainsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen als man annehmen möchte.
"weit weniger" heißt erstens nicht "gar keine" und zweitens wird sicher nicht jede Streitigkeit an die große Heise-Glocke gehängt, so daß sie Dir bekannt sein müsste.
Wieso Heise?
Warum sollte ich bei juristischen Neuigkeiten auf Informationen eines PC Magazins angewiesen sein.
Und? Wo ist da jetzt das Argument, daß Jans Konkurrent garantiert nicht die Einschaltung seines Anwalts in Erwägung zieht, zumindest als Drohgebärde? Wahrscheinlichkeitsrechnung? Da hast Du mich erwischt, davon habe ich keine Ahnung, Du kannst mir also widerspruchslos lustig die Wahrscheinlichkeiten vorrechnen.
Warum sollte sich ein Mitarbeiter (oder der Chef selbst)sich hinsetzen und verhandeln wenn er so oder so klagen will?
...nachdem sie ihre Position ausgelotet haben. Um nichts anderes ging es mir.
Nein, woher willst Du das wissen?
ich habe auch schon Domains für Kunden ge- und verkauft völlig problemlos.Ja, wie jetzt? Möchtest Du behaupten, kein Mensch macht sich Gedanken darüber, ob ein Preis für eine Ware angemessen ist? Wie machst Du das denn, würfelst Du die Preise für Deine Kunden aus? Viermal W10-1 und wer vier Nullen würfelt, hat halt Pech gehabt?
Daß ein Kauf/Verkauf problemlos vonstatten ging, heißt doch nicht, daß die Leute sich keine Gedanken darüber gemacht haben, wie ihre Verhandlungsposition ist und welchen Preis sie dementsprechend nehmen könnten.
Nur brauche Sie genau dazu keinen Rechtsanwalt, weil ein Rechtsanwalt sein Geld nach dem Streitwert haben will.
Demzufolge hat ein Rechtsanwalt ein Interesse an einem hohen Preis, unabhängig vom Verhandlungsergebniss.
Also wenn ich bei Verhandlungen was erreichen will, dann nehme ich mir vorher keinen Rechtsanwalt
Keine Antwort auf meine Frage, stattdessen wieder alberne Beschuldigungen. Nein, ich habe keine Ahnung vom Jurastudium und deshalb habe ich als Normalsterblicher normalen Sprachgebrauch eingesetzt, um das besondere Interesse eines Jurastudenten am Markenrecht auszudrücken, ohne einen Bandwurmsatz wie diesen hier zu produzieren. Gut, bei Dir ist ja der Ausdruck "dem Augenschein nach" schon verboten, kein Wunder, daß dies ebenfalls nicht angekommen ist.
Ich studiere schon lange nicht mehr...
Da Du aber anscheinend relativ neu in diesem Forum bist, ist Dir das vermutlich entgangen.
Wie dem auch sei, Du bist der Meinung, Jans Konkurrent kann auf gar keinen Fall markenrechtlichen Schutz, in welcher Form auch immer, in Anspruch nehmen, ich bin der gegenteiligen Meinung, ohne Festlegung auf den tatsächlichen Ausgang. Ende.
Ich schrieb nicht auf keinen Fall, ich schrieb, das man ohne genaue Prüfung der Sachlage nicht behaupten kann das er einen Rechtsanspruch haben könnte.
Du haust hier auf den Putz, als ob Du genau wüstest wann, wer, wie, mit wem in diesem Fall interagiert hat.
Und genau das ist falsch, es ist falsch Sachen anzunehmen die so nie geschrieben wurden.
Du verunsicherst nur und bist dadurch nicht gerade zielführend.
TomIRL
-EOT-