Die allwissende Müllhalde: Wert einer Domain

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  1. Du hast im Gegensatz zu ihm die Domain nicht nutzt und somit keine (älteren) Markenrechte aufgebaut. Er könnte die Sache auch gerichtlich klären lassen und sitzt dabei zumindest finanziell zweifelsohne am längeren Hebel.

Was für ein Müll :-)

Korrekt.

Soso. §6 ("Vorrang und Zeitrang") existiert Eurer Meinung nach im Markengesetz also nicht. Und eine Firma ist gegenüber einer Privatperson wohl auch grundsätzlich in einer finanziell schlechteren Lage. Was für ein Müll.

Ein markenrechtlicher Anspruch setzt voraus, dass eine Marke existiert. Alleine durch Benutzung einer Bezeichnung entsteht noch kein Markenschutz

Was für ein Müll. Man bekommt markenrechtlichen Schutz (Titelschutz) auch ohne Eintragung, siehe §5, "Geschäftliche Bezeichnungen". Dort könnte man sich in diesem Falle auf die "Werktitel" in Absatz 3 stürzen, denn die Konkurrenz veröffentlicht eine Art "Druckschrift" (=Zeitschrift).
Hat die Konkurrenz früher die Domain registriert, hat sie (aus ihrer Sicht) ziemlich eindeutig die früheren Rechte erworben, hat sie sie später registriert, kann sie sich immer noch darauf hinauswinden, daß Jan seinen Titel (seine Domain) dem Augenschein nach überhaupt nicht nutzt.

Das ist natürlich alles, wie bereits geschrieben, Auslegungssache vor Gericht, womit wir dann wieder bei den angeblich nicht existierenden finanziellen Gegebenheiten wären, die in Hinsicht auf die Engagierung eines gewieften Advokaten nicht ganz außer Acht zu lassen sind.

Sicherlich hast Du keine Lust auf einen Rechtsstreit, mir ging es lediglich darum, Dir aufzuzeigen, wo Du stehst bzw. wo Deine Grenzen sind.
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Welche Grenzen?
Momentan ist der Sachstand so:
Der Typ will die Domain haben, er will nicht vor Gericht gehen.

Und? Muß es dabei bleiben? Warum bist Du so grenzenlos sicher, daß die Konkurrenz eine Forderung von x Euro nicht so dermaßen unverschämt und unverhandelbar findet, daß sie lieber x/3 Euro für ihren Anwalt ausgibt (oder diesen Betrag gar ihrer Versicherung überlässt) und es auf dem Klageweg versucht?

Bei der Bestimmung der Grenzen einer realistischen Forderung darf man auch ferne Möglichkeiten hinzuziehen, insbesondere, wenn man wie Jan noch überhaupt keinen Anhaltspunkt hat. Ob das nun alles im Detail auf Jans Domain zutrifft oder nicht, tut hier nichts zur Sache; ich wollte lediglich eine Richtung aufzeigen, in die es gehen könnte. Alles weitere kann er sicherlich selbst entscheiden.

Tatsache ist, dass man Domains eigentlich nicht verkaufen sollte. Da hängen ja üblicherweise auch Mailadressen dran

Also darauf wäre jetzt ohne Deine Hilfe überhaupt niemand gekommen. Dann können wir die ganze Diskussion ja einstellen, wo Jan doch gar nicht verkaufen will. Was war eigentlich Jans ursprüngliche Frage...?