Tim T: Frage zu Arbeitsentlohnung/Steuern

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... der Beitrag in den GKV beträgt derzeit einheitlich 46,60 EUR (KV) plus 7,92 (PV).

In den Studententarif kann ich nicht mehr rein. Der gilt nur bis 30 J. Also dann so schnell wie möglich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass er mich als Arbeitnehmer einstufen soll? Dann muss er die Hälfte von KV/PV/AV bezahlen?

Einen Anspruch auf den halben Arbeitgeberzuschuss hast du nicht, da du nicht pflichtversichert bist.

Noch nicht. Aber ab Montag. Bin ich doch, da ich mehr als 20 Stunden arbeite. Das ist das offizielle Kriterium. Und das müsste mein Arbeitgeber doch wissen, oder? Ist ja keine kleine Krauterfirma.
Das der soetwas riskiert wundert mich.

Wenn du wie oben beschrieben als Student eingestuft wurdest, unterliegst du nicht der allgemein für Arbeitnehmer geltenden Sozialversicherungspflicht in den Zweigen KV, PV und AlV. Einen Anspruch auf steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zu den SV-Beiträgen hast du aber nur für die Beiträge zu den Versicherungszweigen, in denen du _pflicht_versichert bist. Als Student hast du also nur Anspruch auf den halben Zuschuss zum RV-Beitrag.

Das verstehe ich ja alles.

Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung sind nicht möglich, im Gegenzug hast du auch keinen Anspruch auf Leistungen.

Aha, d.h. wenn ich nun normalen Arbeitnehmerstatus bekomme, der ja schon lange überfällig is(da ich ja durch meine hohe Arbeitszeit nur Teilzeitstudent bin und meine gesamte Arbeitszeit(über 20 Stunden) in die Vorlesungszeit fällt, habe ich Anspruch auf alle Leistungen.

Aber ich verstehe das nicht. Der Arbeitgeber weiß doch, dass ich mehr als 20 Stunden arbeite. Ich stempele doch. Macht der sich nicht strafbar? Das ist ein isozertifiziertes mittelständisches Unternehmen.

*seufz* Bitte lies noch mal mein erstes Posting ganz in Ruhe. Du kannst als Student ein halbes Jahr lang (während der Semesterferien) _Vollzeit_ arbeiten. Die Begrenzung auf 20 Stunden gilt nur in der Vorlesungszeit.

Das ist mir schon klar. Aber ich schrieb, dass ich mehr als 20 Stunden arbeite. Auch _während_ der Vorlesungszeit(also nicht abends oder nur während der Semesterferien).

Die alles entscheidende Frage ist, habe ich rückwirkend Anspruch auf Urlaub und Erstattung der Hälfte der KV/PV/AV.