Tim T: Frage zu Arbeitsentlohnung/Steuern

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Wenn das so wäre, _könnte_ dein Arbeitgeber sich einer Straftat nach § 266a StGB (Vorenthaltung von Arbeitsentgelt) schuldig gemacht haben, die auch unangenehme Konsequenzen für dich haben _könnte_. Das soll kein Witz sein, mit solchen Sachen ist nicht zu spaßen.

Danach ist mir auch nicht zumute, da ich es nun so sehe, dass mir in den letzten 4 Jahren 24 Urlaubstage durch die Lappen gegangen sind. Außerdem die Hälfte des Geldes für die Sozialversicherungsbeiträge.
Somit kann ich auch keine Lohnerhöhung durchsetzen, da es am Montag ja so aussehen wird, als wäre ich gerade neu eingestellt worden.

Da ich nun viel viel mehr weiß als noch vor meinem Ausgangsposting bleibt abschließend nur noch die Frage wen die Schuld trifft.

Sollte ein normaler Arbeitgeber wissen, dass der für Studenten die KV/PV/AV bezahlen muss, die über 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit arbeiten? Oder muss der Student ihn davon unterrichten ?

Sollte ersteres der Fall sein, dann kann ich vielleicht auf Erstattung des Urlaubs/Hälfte der Beiträge pochen.