Hallo MudGuard.
Bei einer Bekannten war es so, nach 8 Jahren Privatversicherung fiel das Gehalt unter die Grenze, sie mußte in die gesetzliche KV.
Hätte sie an diesem Punkt einen Befreiungsantrag gestellt (so wie ich es seinerzeit tat), wäre ihr der Weg zurück möglicherweise verbaut gewesen. Ist eine juristische Spitzfindigkeit: die Befreiung gilt so lange, bis der Grund der Befreiung weggefallen ist. Der Befreiungsgrund war bei mir die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (auf einmal war ich wieder drunter und somit eine PKV eigentlich nicht mehr möglich), und auf den Tag, an dem diese Grenze mal abgesenkt wird, werden wir wohl bis in alle Ewigkeit warten müssen.
Freundschaft!
Siechfred
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Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
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