Hallo Tim.
Die alles entscheidende Frage ist, habe ich rückwirkend Anspruch auf Urlaub und Erstattung der Hälfte der KV/PV/AV.
M.E. würdest du nachzuversichern sein mit der Folge, dass du deinen halben Beitrag und der Arbeitgeber seinen halben Beitrag rückwirkend bezahlen müsste. Allerdings kann ich mich dunkel erinnern, dass es hinsichtlich des AN-Beitragsanteils nur eine begrenzte Rückwirkung gibt (ich meine, dass es 3 Monate sind). Dies dürfte aber nur die AlV betreffen, denn KV hast du ja schon bezahlt und sicher auch Leistungen in Anspruch genommen. Ich empfehle dir dringend, dich mit deinem Problem an deine Krankenkasse zu wenden, dort gibt es jedenfalls kompetente Ansprechpartner und die Beratung kostet dich nichts. Und wegen des Urlaubs, das ist eine arbeitsrechtliche Frage, auch da solltest du dich kompetent beraten lassen.
Freundschaft!
Siechfred
Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.