Tim T: Frage zu Arbeitsentlohnung/Steuern

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Hallo Sven,

Das ist egal. Auch Vollzeitstudenten haben ein Anrecht auf einen Arbeitsvertrag, wenn sie als Arbeitnehmer arbeiten. Punkt, aus, fertig.

OK. Danke. :)

Lass dir erstmal einen Arbeitsvertrag geben. Ohne an deinem Status was zu verändern. Das kannst du immer noch. Denn irgendwas muß ja dransein an dem Gerücht, dass man als Student viel billiger durchs Leben kommt.

Ja, aber mit 99.9%iger Sicherheit wird mich unsere Buchhalterin fragen, warum ich nach 4 jahren auf einmal einen Arbeitsvertrag haben möchte. Da werde ich dann nicht so sachlich argumentieren können(Insolvenz, etc), da unsere Niederlassung nicht so groß ist(20 Leute) und man sich schon gut kennt. Was soll ich ihr also als Grund angeben ?

Ach ja, eine Sache noch zu der Krankenversicherung: Der Studententarif ist altersmäßig begrenzt, die avisierten knapp 50 Euro im Monat zahlt man wohl nur, wenn man tatsächlich noch nicht älter als 26 oder 27 ist. Danach endet dann die Versicherungspflicht für Studenten, d.h. man kann auch vollkommen ohne Krankenversicherung durchs Leben gehen und wird erst bei seinem ersten echten Job wieder gesetzlich pflichtversichert. Oder man versichert sich eben (aber für etwa das doppelte Geld) freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Richtig. Ab 30J oder ab dem 14. Fachsemester bekommt man disen günstigen Tarif nicht mehr. Deswegen bezahle ich nun Bruttolohn x 13.7 %(KV) + Bruttolohn  x 1.7 %(PV)

Ich würde mir die Vor- und Nachteile deines Status nochmal sehr genau durchrechnen, und zwar, bevor du daran irgendwas drehst (dass du den Arbeitsvertrag schriftlich haben mußt, ist was ganz anderes).

Ich wüsste im Moment ehrlich gesagt nicht, was es da durchzurechnen gäbe. Ich(oder mein Arbeitgeber?) handele im Moment ja gegen das Gesetz. Das muss geändert werden. Möchte nachts ruhig schlafen können. Und ich habe doch wirklich nur Vorteile dadurch.

Als Student, der nicht das ganze Jahr gearbeitet hat oder sich selbst krankenversichern muß, kommen da durchaus Faktoren zusammen, die zu einer Steuerrückzahlung führen können.

Was du meinst, es könnte berücksichtigt werden, dass ich mich freiwillig versichern muss?

Ein Wechsel deines Status würde bedeuten, dass du die Ausgaben für deine freiwillige Versicherung nicht mehr selbst von deinem Nettolohn bezahlen müßtest, andererseits würden dir dann natürlich direkt vom Bruttolohn die Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen.

Und wenn die direkt abgezogen würden. Na und?

Außerdem kannst du nicht zwingend davon ausgehen, dass dein jetziger Krankenkassenbeitrag auch als gesetzlicher Pflichtversicherungsbeitrag angesetzt werden wird. Da gibts durchaus unterschiedliche Tarife, wenn ich nicht vollkommen falsch informiert bin.

Also du meinst Beiträge von Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten sind verschieden? Ich habe bereits das dritte Schreiben von der Techniker Krankenkasse bekommen. Die möchten wissen, was ich ab 10/2004 verdiende, um meinen Beitrag zu berechnen. Der ist bei 13.7%. Deswegen ist vielleicht jetzt ein guter Zeitpunkt klar Schiff zu machen. Habe gestern in Zeitschrift Finanztest geguckt. Dort stehen immer die günstigsten gesetzlichen KV. Die liegen alle um die 13%. Ich denke also icht, dass es zwischen pflicht- und freiwillig Versicherten einen Unterschied gibt. Folglich hätte ich nur Vorteile, wenn mein Arbeitgeber bezahlen muss.

Frage dazu deine jetzige Krankenkasse mal genauer, die werden ihre eigenen Tarife ja kennen. Und rechne dir aus, was für dich günstiger ist.

Sollten die Krankenkassen diese Informationen nicht auf ihren Webseiten bekannt geben ? Habe bei der Techniker nichts darüber gefunden.

Auch Aushilfen haben ein Recht auf a) einen schriftlichen Arbeitsvertrag und b) Urlaub.

Jo. Also ich habe gerade mit einem Arbeitskollegen darüber gesprochen, der wie durch Zufall auf einmal das Thema ansprach.
Der meinte ich sollte erst mal mit meinem Vorgesetzten darüber sprechen und der würde das dann regeln.

Dass sich eine Firma um Formalien auch nicht kümmert, weil das Aufwand für den zuständigen Mitarbeiter bedeutet, und die Firma sich eventuell einen Vorteil davon verspricht, wenn sie dich einfach nicht mit allen notwendigen Informationen ausstattet, kommt dir hoffentlich jetzt so richtig in den Sinn.

Ja das tut es.

Nur weil es eine namhafte Firma ist, bedeutet das noch lange nicht, dass dort kein Schindluder getrieben wird.

Das ist wohl wahr.

... Denn wenn du gleichzeitig noch aufrührerisch argumentierst, dass man dir im SELFHTML-Forum gesagt hätte, dass du auch Urlaubsanspruch etc. hättest, und dass dich die Firma eigentlich als vollwertigen (Teilzeit-)Arbeitnehmer nachzuversichern hätte, dann würde die Firma vielleicht auf deine Dienste künftig lieber verzichten.

Das ist die Frage. Angenommen, die wollen nicht die Sozialabgaben übernehmen, könnten die mich dann von heute auf morgen auf die Straße setzen ?

Mindestdauern dafür: In der Probezeit zwei Wochen, danach einen Monat zum Monatsende. Übliche Arbeitsverträge vereinbaren freiwillig z.B. zwei Monate zum Quartalsende oder gar drei Monate.

Das ist die Frage. Hätte ich ebenfalls eine Kündigungsfrist, fall ich am Montag höre "... nee ist nicht".

Da hast du also immerhin noch etwas Sicherheit, dass man dich nicht von heute auf morgen auf die Straße setzt.

OK, daraus entnehme ich, dass ich keine habe.

Danke für all diese Infos.