TimT: Frage zu Arbeitsentlohnung/Steuern

Hallo Forum,

Also ich habe während des Studiums(im Jahr 2000) angefangen bei einer Firma die Webseite zu betreuen. Seit 2001 programmiere ich in php/mysql/javascript und mache auch das Design dazu.
Bevor ich dort anfing habe ich jahrelang in den USA gelebt, deswegen ist es mir ein wenig peinlich nun solche grundlegenden Dinge zum Arbeiten in Deuschland zu fragen, aber das ist mein erster richtiger Job in Deutschland.

Also ich bekomme seitdem 10 eur/std.  Also Brutto ca 1600 EUR und bekomme keinen bezahlten Urlaub.

Auf der Lohnabrechnung werden mir normal Lohnsteuer, Kirchensteuer, und Solidaritäsbeitrag abgezogen.

Außerdem Rentenversicherungsbeitrag. Der unter RV-Beitrag eingetragene Betrag entspricht aber ca 9.7% meines Bruttos und nicht 19.5% wie auf dieser Seite http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen-rechengroessen.phpangegeben
Ich habe im Internet gelesen, dass der Arbeitgeber die Hälfte von der Krankenversicherung/Pflegeversicherung bezahlt. Warum bei mir nicht?
Und warum bezahle ich keine Arbeitslosenversicherung ?

Wer kann mir helfen. Danke

Nun studiere ich aber nur noch nebenbei an der Fernuni weiter Informatik.

  1. Hallo TimT!

    Außerdem Rentenversicherungsbeitrag. Der unter RV-Beitrag eingetragene Betrag entspricht aber ca 9.7% meines Bruttos und nicht 19.5% wie auf dieser Seite http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen-rechengroessen.phpangegeben
    Ich habe im Internet gelesen, dass der Arbeitgeber die Hälfte von der Krankenversicherung/Pflegeversicherung bezahlt. Warum bei mir nicht?

    Tut er doch :-) - nur steht das nicht auf der Abrechnung. - dein RV-Beitrag dürfte wahrscheinlich 9,75& deines Bruttos ausmachen - mal 2 ergibt 19,7%

    Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Sozialversicherung jeweils zu 50% (bis auf die Unfallversicherung, die zahlt er komplett). Diese erscheinen jedoch nciht auf der Abrechnung, sondern werdenzusätzlich zum brutto gezahlt und direkt mit deinem Anteil an die Sozialversicherungsträger überwiesen.

    Und warum bezahle ich keine Arbeitslosenversicherung ?

    Das glaube ich weniger - die zahlt jeder abhängig Beschäftigte.

    Nun studiere ich aber nur noch nebenbei an der Fernuni weiter Informatik.

    Mach ich auch - kannst die Kosten dafür von der Steuer absetzen (dies war keine Beratung, ich bin ja kein Steuerberater ;-))

    Gruß

    Martin

    1. Außerdem Rentenversicherungsbeitrag. Der unter RV-Beitrag eingetragene Betrag entspricht aber ca 9.7% meines Bruttos und nicht 19.5% wie auf dieser Seite http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen-rechengroessen.phpangegeben
      Ich habe im Internet gelesen, dass der Arbeitgeber die Hälfte von der Krankenversicherung/Pflegeversicherung bezahlt. Warum bei mir nicht?

      Tut er doch :-) - nur steht das nicht auf der Abrechnung. - dein RV-Beitrag dürfte wahrscheinlich 9,75& deines Bruttos ausmachen - mal 2 ergibt 19,7%

      Nein, ich meinte bei der Krankenversicherung/Pflegeversicherung. Nicht Rentenversicherung. Bei der KV/PV sind die Felder auf meiner Abrechnung frei. Nur bei RV-Beitrag seht der Betrag (9.5% von meinem Brutto). KV-Beitrag, PV-Beitrag und AV-Beitrag sind frei. Könntest du bitte mal auf deiner Abrechnung nachgucken?

      Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Sozialversicherung jeweils zu 50% (bis auf die Unfallversicherung, die zahlt er komplett). Diese erscheinen jedoch nciht auf der Abrechnung, sondern werdenzusätzlich zum brutto gezahlt und direkt mit deinem Anteil an die Sozialversicherungsträger überwiesen.

      Ich bin heute schwer von Begriff. Sorry. Aber verwechselst du das nicht Sozialversicherung mit Krankenversicherung/Pflegeversicherung?

      http://www.die-gesundheitsreform.de/solidarisch_versichern/grundlagen/versicherung/

      Also ich bezahle jeden Monat 13.7% KV/PV an meine Krankenkasse. Was ist da mit dem Arbeitgeberanteil?

      Und warum bezahle ich keine Arbeitslosenversicherung ?

      Das glaube ich weniger - die zahlt jeder abhängig Beschäftigte.

      Steht da bei dir etwas auf deiner Abrechnung? Also das Feld bei mir ist frei.

      Ich komme auf mein gesamtes Brutto wenn ich
      Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Rentenversicherungsbeitrag zusammenaddiere.
      Also denke ich nicht, dass ich Arbeitslosenversicherung bezahle. Oder ist das freiwillig?

      Nun studiere ich aber nur noch nebenbei an der Fernuni weiter Informatik.

      Mach ich auch - kannst die Kosten dafür von der Steuer absetzen (dies war keine Beratung, ich bin ja kein Steuerberater ;-))

      Echt? Alles?

  2. Hallo,

    Ich habe im Internet gelesen, dass der Arbeitgeber die Hälfte von der Krankenversicherung/Pflegeversicherung bezahlt. Warum bei mir nicht?

    Hast du deine Krankenversicherung beim Arbeitgeber angegeben? Du musst dich selbst entscheiden, zu welcher Versicherung du möchtest und dann deine Mitgliedschaft angeben.

    Solange du keine eigene Krankenversicherung hast (Selbstzahler im Krankheitsfalle oder bei den Eltern mitversichert), muss der Arbeitgeber auch nichts zahlen. Und der freut sich.

    1. Hi!

      Solange du keine eigene Krankenversicherung hast (Selbstzahler im Krankheitsfalle oder bei den Eltern mitversichert), muss der Arbeitgeber auch nichts zahlen. Und der freut sich.

      Bei dem Gehalt, was er angegeben hat, wird beides nicht möglich sein.

      Gruß

      Martin

    2. Hast du deine Krankenversicherung beim Arbeitgeber angegeben? Du musst dich selbst entscheiden, zu welcher Versicherung du möchtest und dann deine Mitgliedschaft angeben.

      Was heißt angegeben? Sollte der das nicht wissen, dass er die Hälfte zahlen muss?

      Bin nicht bei den Eltern mitversichert. Bin schon über die 25 hinaus.
      Habe gerade nochmal auf das Schreiben von der Eröffnung meiner KK geschaut. Dort steht sie sind nun freiwillig bei uns krankenversichert.
      Ich dachte das sei gesetzlich. Heißt doch auch gesetzliche Krankenversicherung. Ich verstehe das alles nicht.

      Solange du keine eigene Krankenversicherung hast (Selbstzahler im Krankheitsfalle oder bei den Eltern mitversichert), muss der Arbeitgeber auch nichts zahlen. Und der freut sich.

      Und was soll ich nun tun? Werde morgen mal bei unserer Buchhalterin fragen. Aber wie soll ich das formulieren? Möchte nicht als totaler Trottel darstehen.

      1. Moin!

        Bin nicht bei den Eltern mitversichert. Bin schon über die 25 hinaus.
        Habe gerade nochmal auf das Schreiben von der Eröffnung meiner KK geschaut. Dort steht sie sind nun freiwillig bei uns krankenversichert.
        Ich dachte das sei gesetzlich. Heißt doch auch gesetzliche Krankenversicherung. Ich verstehe das alles nicht.

        Es gibt in Deutschland zwei Arten von Krankenversicherungenfirmen: Erstens die, die sich "gesetzliche Krankenversicherung" nennen, und zweitens die, die sich "private Krankenversicherung" nennen.

        Bei den privaten KV herrscht die volle kapitalistische Privatwirtschaft eines Versicherungsunternehmens: Die müssen dich nicht versichern, und wenn sie es tun, wollen sie ganz genau wissen, wie krank du aktuell schon bist, und sie berechnen daraufhin einen Tarif, der für sie dein durchschnittliches Risiko, nochmal krank zu werden, einigermaßen deckt. So eine Versicherung gilt dann auch nur für dich persönlich, solltest du irgendwann Frau und Kinder haben, müßten diese mit eigenen Versicherungsverträgen ebenfalls versichert werden. Der zu zahlende Tarif für deine Versicherung orientiert sich ausschließlich an deinem persönlichen Gesundheitsrisiko, nicht an deinem Gehalt.

        Die gesetzliche KV ist dagegen gesetzlich gehalten, jeden Menschen zu versichern - sofern er sich nicht irgendwann mal entschieden hatte, das gesetzliche KV-System zu verlassen und sich privat zu versichern. Insbesondere müssen sie auch ganz kranke Menschen versichern. Außerdem sind nicht-erwerbstätige Ehepartner sowie die eigenen Kinder kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Der zu zahlende Tarif orientiert sich grundsätzlich an deinem Gehalt - es gibt aber z.B. für Studenten einen Sondertarif, der bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch ist.

        Bei der gesetzlichen KV gibts nun zwei Mitgliedschaften: Entweder ist man pflichtversichert. Das bedeutet, dass man sich dagegen, auch wenn man wollte, absolut nicht wehren kann. Wenn du also einen ganz normalen Job als Arbeitnehmer hast, durchschnittlich verdienst und bislang noch nie die Gelegenheit genutzt hast, in die private Krankenversicherung zu wechseln, bist du in diesem Fall zwingend in der gesetzlichen Pflichtversicherung drin. Als Pflichtversicherter wird man sozusagen geboren. Nur Menschen mit sehr hohem Einkommen oder Selbständige haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Aber wenn du keiner pflichtversicherte Tätigkeit nachgehst (z.B. als Student, oder als Hausfrau/Hausmann ohne versicherten Ehepartner und auch ohne Sozialhilfe/Arbeitslosengeld, welches für eine Versicherung sorgen würde), dann kannst du dich eben auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dann zahlst du, im Gegensatz zur Pflichtversicherung, den gesamten Tarifbeitrag (bei der Pflichtversicherung zahlst du nur die eine Hälfte, der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zu deinem Bruttolohn, in dem dein KV-Anteil enthalten ist, denselben Betrag), der sich ebenfalls an deinen Einkünften orientiert, es gibt aber einen Mindestbeitrag, der nicht unterschritten werden kann.

        Der Vorteil einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung: Man hat alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, also z.B. Ehepartner- und Kindermitversicherung, man bleibt weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung drin (würde man da ausscheiden und sich gar nicht oder privat versichern, wäre diese Entscheidung lebenslang bindend), die Krankenversicherung muß einen zwingend zum normalen, gehaltsorientierten Tarif versichern, auch wenn man chronisch krank ist.

        Gerade in deiner Situation (Student, jung, wenig Einkommen) ist es ziemlich kostengünstig, wenn du den Tarif für Studenten kriegen könntest. Aber auch die normale freiwillige Versicherung dürfte immer noch günstiger sein, als wenn du dich privat versichern würdest.

        Du kannst dich natürlich auch entscheiden, gar keine Krankenversicherung zu haben - das würde für die normalen Arztbesuche, die man normalerweise als gesunder Mensch so hat und die man dann selbst bezahlen müßte, sicherlich noch etwas günstiger sein, als jeglicher Krankenversicherungstarif. Aber wenn dann doch mal was passiert, wird es ziemlich teuer - das kann einen wirtschaftlich ruinieren.

        - Sven Rautenberg

        1. Hi,

          Der Vorteil einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung: Man hat alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, also z.B. Ehepartner- und Kindermitversicherung, man bleibt weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung drin (würde man da ausscheiden und sich gar nicht oder privat versichern, wäre diese Entscheidung lebenslang bindend),

          Das stimmt nicht ganz mit der lebenslangen Bindung.

          Sinkt das Einkommen wieder unter die Grenze, ab der man sich privat versichern kann, ist man  wieder versicherungspflichtig und landet wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.
          Solange man aber über der Einkommens-Grenze bleibt, gibt es in der Tat kein Zurück.

          cu,
          Andreas

          --
          Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
          Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
          1. Hallo MudGuard.

            Das stimmt nicht ganz mit der lebenslangen Bindung.

            Doch, es stimmt leider (eigene Erfahrung).

            Sinkt das Einkommen wieder unter die Grenze, ab der man sich privat versichern kann, ist man  wieder versicherungspflichtig und landet wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.

            Nein, nicht automatisch. Es gibt Befreiungsfälle, in denen es (außer bei Bezug von Leistungen aus der AlV oder von Sozialleistungen) kein Zurück gibt.

            Freundschaft!
            Siechfred

            --
            Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
            1. Hi,

              Das stimmt nicht ganz mit der lebenslangen Bindung.
              Doch, es stimmt leider (eigene Erfahrung).
              Sinkt das Einkommen wieder unter die Grenze, ab der man sich privat versichern kann, ist man  wieder versicherungspflichtig und landet wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.
              Nein, nicht automatisch. Es gibt Befreiungsfälle, in denen es (außer bei Bezug von Leistungen aus der AlV oder von Sozialleistungen) kein Zurück gibt.

              Bei einer Bekannten war es so, nach 8 Jahren Privatversicherung fiel das Gehalt unter die Grenze, sie mußte in die gesetzliche KV.

              cu,
              Andreas

              --
              Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
              Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
              1. Hallo MudGuard.

                Bei einer Bekannten war es so, nach 8 Jahren Privatversicherung fiel das Gehalt unter die Grenze, sie mußte in die gesetzliche KV.

                Hätte sie an diesem Punkt einen Befreiungsantrag gestellt (so wie ich es seinerzeit tat), wäre ihr der Weg zurück möglicherweise verbaut gewesen. Ist eine juristische Spitzfindigkeit: die Befreiung gilt so lange, bis der Grund der Befreiung weggefallen ist. Der Befreiungsgrund war bei mir die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (auf einmal war ich wieder drunter und somit eine PKV eigentlich nicht mehr möglich), und auf den Tag, an dem diese Grenze mal abgesenkt wird, werden wir wohl bis in alle Ewigkeit warten müssen.

                Freundschaft!
                Siechfred

                --
                Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
  3. Hallo TimT.

    Ich habe im Internet gelesen, dass der Arbeitgeber die Hälfte von der Krankenversicherung/Pflegeversicherung bezahlt. Warum bei mir nicht?

    Wirst du eventuell noch als Student behandelt? Studenten, die in den Semesterferien arbeiten, um sich das Studium zu finanzieren, sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei, arbeiten sie während der Vorlesungszeit, sind sie es grundsätzlich auch, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden die Woche beträgt. Unterm Strich bedeutet das: ein Student kann 6 Monate im Jahr voll und in den anderen 6 Monaten halbtags arbeiten, ohne KV, PV und AlV zahlen zu müssen, Rentenversicherung musst du aber auch als Student zahlen. Wahrscheinlich wurdest du von deinem Arbeitgeber so eingestuft, denn das scheint mir die einzig logische Antwort auf deine Fragen zu sein.

    Bleibst du innerhalb der zeitlichen Grenzen, gilt Folgendes:

    In der Kranken- und Pflegeversicherung kannst du entweder bei den Eltern familienversichert sein, geht das nicht mehr (Einkommensgrenze), musst du dich selber versichern, entweder privat oder als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen KV, der Beitrag in den GKV beträgt derzeit einheitlich 46,60 EUR (KV) plus 7,92 (PV). Einen Anspruch auf den halben Arbeitgeberzuschuss hast du nicht, da du nicht pflichtversichert bist.

    Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung sind nicht möglich, im Gegenzug hast du auch keinen Anspruch auf Leistungen.

    Es liegt also wohl an dir zu entscheiden, als was du entlohnt werden möchtest: als Student oder als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Wählst du erstere Variante, ist alles so in Ordnung, bei letzterer solltest du umgehend deinen Arbeitgeber informieren. Übrigens, als Student immer peinlich genau darauf achten, dass die Stundengrenzen eingehalten werden, die nächste SV-Prüfung beim Arbeitgeber kommt bestimmt, und das könnte sonst teuer werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Arbeitszeit innerhalb der Grenzen lag.

    Freundschaft!
    Siechfred

    --
    Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
    1. Wirst du eventuell noch als Student behandelt? Studenten, die in den Semesterferien arbeiten, um sich das Studium zu finanzieren, sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei, arbeiten sie während der Vorlesungszeit, sind sie es grundsätzlich auch, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden die Woche beträgt. Unterm Strich bedeutet das: ein Student kann 6 Monate im Jahr voll und in den anderen 6 Monaten halbtags arbeiten, ohne KV, PV und AlV zahlen zu müssen, Rentenversicherung musst du aber auch als Student zahlen. Wahrscheinlich wurdest du von deinem Arbeitgeber so eingestuft, denn das scheint mir die einzig logische Antwort auf deine Fragen zu sein.

      Das scheint mir auch so. Also wenn ich morgen meinem Chef sage ich möchte als Arbeiter eingestuft werden, kann ich nur gewinnen? Denn momentan bezahle ich ja 130 EUR aus eigener Tasche an KV+PV. Und außerdem hätte ich dann Recht auf Urlaub(sgeld)?

      Bleibst du innerhalb der zeitlichen Grenzen, gilt Folgendes:

      In der Kranken- und Pflegeversicherung kannst du entweder bei den Eltern familienversichert sein, geht das nicht mehr (Einkommensgrenze), musst du dich selber versichern, entweder privat oder als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen KV, der Beitrag in den GKV beträgt derzeit einheitlich 46,60 EUR (KV) plus 7,92 (PV).

      Dass stimmt aber doch nicht. Ich bezahle momentan 130 EUR (KV+PV). Wie kommst du auf diese Beträge?

      Einen Anspruch auf den halben Arbeitgeberzuschuss hast du nicht, da du nicht pflichtversichert bist.

      Wie meinst du das? Was heißt nicht pflichtversichert?

      Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung sind nicht möglich, im Gegenzug hast du auch keinen Anspruch auf Leistungen.

      Weil ich offiziell unter 20 Stunden arbeite?

      Es liegt also wohl an dir zu entscheiden, als was du entlohnt werden möchtest: als Student oder als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Wählst du erstere Variante, ist alles so in Ordnung, bei letzterer solltest du umgehend deinen Arbeitgeber informieren.

      Aber ich verstehe das nicht. Der Arbeitgeber weiß doch, dass ich mehr als 20 Stunden arbeite. Ich stempele doch. Macht der sich nicht strafbar? Das ist ein isozertifiziertes mittelständisches Unternehmen.

      Übrigens, als Student immer peinlich genau darauf achten, dass die Stundengrenzen eingehalten werden, die nächste SV-Prüfung beim Arbeitgeber kommt bestimmt, und das könnte sonst teuer werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Arbeitszeit innerhalb der Grenzen lag.

      Teuer für wen?

      1. Hallo Antman.

        Das scheint mir auch so. Also wenn ich morgen meinem Chef sage ich möchte als Arbeiter eingestuft werden, kann ich nur gewinnen? Denn momentan bezahle ich ja 130 EUR aus eigener Tasche an KV+PV. Und außerdem hätte ich dann Recht auf Urlaub(sgeld)?

        Keine Ahnung.

        ... der Beitrag in den GKV beträgt derzeit einheitlich 46,60 EUR (KV) plus 7,92 (PV).
        Dass stimmt aber doch nicht.

        Die Wette gilt.

        Ich bezahle momentan 130 EUR (KV+PV). Wie kommst du auf diese Beträge?

        Es gibt in Fällen der Versicherungsfreiheit keinen Automatismus. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dich nur bei den Sozialversicherungen anmelden muss, wenn du versicherungs_pflichtig_ bist. Hat dich dein Arbeitgeber als versicherungs_frei_ eingestuft (z.B. als Student), bekommt die KV davon nichts mit. _Du_ musst der KV mitteilen, dass du als Student den entsprechenden Beitrag zahlen willst, ansonsten gelten die allgemeinen Tarife für freiwillige Mitglieder.

        Einen Anspruch auf den halben Arbeitgeberzuschuss hast du nicht, da du nicht pflichtversichert bist.
        Wie meinst du das? Was heißt nicht pflichtversichert?

        Wenn du wie oben beschrieben als Student eingestuft wurdest, unterliegst du nicht der allgemein für Arbeitnehmer geltenden Sozialversicherungspflicht in den Zweigen KV, PV und AlV. Einen Anspruch auf steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zu den SV-Beiträgen hast du aber nur für die Beiträge zu den Versicherungszweigen, in denen du _pflicht_versichert bist. Als Student hast du also nur Anspruch auf den halben Zuschuss zum RV-Beitrag.

        Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung sind nicht möglich, im Gegenzug hast du auch keinen Anspruch auf Leistungen.
        Weil ich offiziell unter 20 Stunden arbeite?

        Nein, wenn du als Student eingestuft bist, zahlst du keine AlV, ergo hast du auch keinen Leistungsanspruch.

        Aber ich verstehe das nicht. Der Arbeitgeber weiß doch, dass ich mehr als 20 Stunden arbeite. Ich stempele doch. Macht der sich nicht strafbar? Das ist ein isozertifiziertes mittelständisches Unternehmen.

        *seufz* Bitte lies noch mal mein erstes Posting ganz in Ruhe. Du kannst als Student ein halbes Jahr lang (während der Semesterferien) _Vollzeit_ arbeiten. Die Begrenzung auf 20 Stunden gilt nur in der Vorlesungszeit.

        Freundschaft!
        Siechfred

        --
        Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
        1. ... der Beitrag in den GKV beträgt derzeit einheitlich 46,60 EUR (KV) plus 7,92 (PV).

          In den Studententarif kann ich nicht mehr rein. Der gilt nur bis 30 J. Also dann so schnell wie möglich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass er mich als Arbeitnehmer einstufen soll? Dann muss er die Hälfte von KV/PV/AV bezahlen?

          Einen Anspruch auf den halben Arbeitgeberzuschuss hast du nicht, da du nicht pflichtversichert bist.

          Noch nicht. Aber ab Montag. Bin ich doch, da ich mehr als 20 Stunden arbeite. Das ist das offizielle Kriterium. Und das müsste mein Arbeitgeber doch wissen, oder? Ist ja keine kleine Krauterfirma.
          Das der soetwas riskiert wundert mich.

          Wenn du wie oben beschrieben als Student eingestuft wurdest, unterliegst du nicht der allgemein für Arbeitnehmer geltenden Sozialversicherungspflicht in den Zweigen KV, PV und AlV. Einen Anspruch auf steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zu den SV-Beiträgen hast du aber nur für die Beiträge zu den Versicherungszweigen, in denen du _pflicht_versichert bist. Als Student hast du also nur Anspruch auf den halben Zuschuss zum RV-Beitrag.

          Das verstehe ich ja alles.

          Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung sind nicht möglich, im Gegenzug hast du auch keinen Anspruch auf Leistungen.

          Aha, d.h. wenn ich nun normalen Arbeitnehmerstatus bekomme, der ja schon lange überfällig is(da ich ja durch meine hohe Arbeitszeit nur Teilzeitstudent bin und meine gesamte Arbeitszeit(über 20 Stunden) in die Vorlesungszeit fällt, habe ich Anspruch auf alle Leistungen.

          Aber ich verstehe das nicht. Der Arbeitgeber weiß doch, dass ich mehr als 20 Stunden arbeite. Ich stempele doch. Macht der sich nicht strafbar? Das ist ein isozertifiziertes mittelständisches Unternehmen.

          *seufz* Bitte lies noch mal mein erstes Posting ganz in Ruhe. Du kannst als Student ein halbes Jahr lang (während der Semesterferien) _Vollzeit_ arbeiten. Die Begrenzung auf 20 Stunden gilt nur in der Vorlesungszeit.

          Das ist mir schon klar. Aber ich schrieb, dass ich mehr als 20 Stunden arbeite. Auch _während_ der Vorlesungszeit(also nicht abends oder nur während der Semesterferien).

          Die alles entscheidende Frage ist, habe ich rückwirkend Anspruch auf Urlaub und Erstattung der Hälfte der KV/PV/AV.

          1. Hallo Tim.

            Die alles entscheidende Frage ist, habe ich rückwirkend Anspruch auf Urlaub und Erstattung der Hälfte der KV/PV/AV.

            M.E. würdest du nachzuversichern sein mit der Folge, dass du deinen halben Beitrag und der Arbeitgeber seinen halben Beitrag rückwirkend bezahlen müsste. Allerdings kann ich mich dunkel erinnern, dass es hinsichtlich des AN-Beitragsanteils nur eine begrenzte Rückwirkung gibt (ich meine, dass es 3 Monate sind). Dies dürfte aber nur die AlV betreffen, denn KV hast du ja schon bezahlt und sicher auch Leistungen in Anspruch genommen. Ich empfehle dir dringend, dich mit deinem Problem an deine Krankenkasse zu wenden, dort gibt es jedenfalls kompetente Ansprechpartner und die Beratung kostet dich nichts. Und wegen des Urlaubs, das ist eine arbeitsrechtliche Frage, auch da solltest du dich kompetent beraten lassen.

            Freundschaft!
            Siechfred

            --
            Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
            1. Hallo Siechfried,

              danke für deine Antowrt. Sehr nett. Und an alle andere natürlich auch.

              Ich empfehle dir dringend, dich mit deinem Problem an deine Krankenkasse zu wenden, dort gibt es jedenfalls kompetente Ansprechpartner und die Beratung kostet dich nichts.

              Ja, aber nich möchte meinen Arbeitgeber nicht in Probleme bringen. Ich bin mir nicht darüber im klaren, ob ihn die Schuld trifft oder mich. Also bringe ich mich vieleich selber in Schwierigkeiten. Deswegen poste ich ja auch anonym hier im Forum.

              Und wegen des Urlaubs, das ist eine arbeitsrechtliche Frage, auch da solltest du dich kompetent beraten lassen.

              Also ich habe am Ende des Monats +/- Null EURO auf meinem Bankkonto.
              Geld für einen Anwalt, der mich berät habe ich nicht über.
              Meinst du ich könnte das Arbeitsamt anonym fragen?
              Es gibt ja das Bundesurlaubsgesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/. Da gibt es einen Abssatz über Teilzeitarbeit. Aber wie ist das nun in meinem Fall, da ich ja _inoffiziell_ über 20 Stunden gearbeitet habe.
              Ob die Sachbearbeiter des Arbeitsamtes davon Ahnung haben?

              1. Moin!

                Es gibt ja das Bundesurlaubsgesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/. Da gibt es einen Abssatz über Teilzeitarbeit. Aber wie ist das nun in meinem Fall, da ich ja _inoffiziell_ über 20 Stunden gearbeitet habe.

                Teilzeitarbeitnehmer haben entsprechend ihres Anteils an einer Vollzeitstelle anteilig Anrecht auf Urlaub.

                Wenn die normale Arbeitszeit mit 40 Stunden die Woche anzunehmen ist und 24 Tage Urlaub im Jahr gibt, und du 20 Stunden die Woche arbeiten würdest, mußt du also 12 Tage Urlaub im Jahr kriegen.

                Soll heißen: Wenn du fünf Tage in der Woche je 4 Stunden arbeitest (= 20h/Wo), dann hast du natürlich Anrecht, genausolange (wochenmäßig) im Urlaub zu sein wie ein Arbeitnehmer, der 5 Tage die Woche 8 Stunden arbeitet (= 40h/Wo). Du arbeitest nur halbe Tage, also zählt ein Urlaubstag bei dir auch nur halb.

                Es gibt auch keine untere Grenze, ab der Teilzeitarbeitnehmer keinen anteiligen Urlaub mehr kriegen. Wenn du einmal die Woche für 2 Stunden arbeiten würdest, würdest du immer noch 2/40stel Urlaub des normalen Jahresurlaubs erhalten (bei normalen 40 Stunden pro Woche Arbeit - ist leichter zu rechnen), also 1,2 Tage. Mit anderen Worten: Du kannst MINDESTENS mal einen Tag (mit deinen zwei Stunden Arbeit darin) frei nehmen, kriegst aber trotzdem die zwei Stunden bezahlt.

                Ob die Sachbearbeiter des Arbeitsamtes davon Ahnung haben?

                Sicherlich. Fragen kostet nichts. Die haben dich ja im Zweifel wieder auf dem Schreibtisch, wenn du arbeitslos wirst - zumindest zu Vermittlungszwecken. Außerdem könnte, auch wenn du jetzt keine Arbeitslosenversicherung gezahlt wird, ja mit Hartz IV trotzdem eine Leistung für dich rauskommen, wenn du z.B. normale Sozialhilfe bekommen würdest.

                - Sven Rautenberg

              2. Hallo Tim.

                Aber wie ist das nun in meinem Fall, da ich ja _inoffiziell_ über 20 Stunden gearbeitet habe.

                Wenn das so wäre, _könnte_ dein Arbeitgeber sich einer Straftat nach § 266a StGB (Vorenthaltung von Arbeitsentgelt) schuldig gemacht haben, die auch unangenehme Konsequenzen für dich haben _könnte_. Das soll kein Witz sein, mit solchen Sachen ist nicht zu spaßen.

                Freundschaft!
                Siechfred

                --
                Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
                1. Wenn das so wäre, _könnte_ dein Arbeitgeber sich einer Straftat nach § 266a StGB (Vorenthaltung von Arbeitsentgelt) schuldig gemacht haben, die auch unangenehme Konsequenzen für dich haben _könnte_. Das soll kein Witz sein, mit solchen Sachen ist nicht zu spaßen.

                  Danach ist mir auch nicht zumute, da ich es nun so sehe, dass mir in den letzten 4 Jahren 24 Urlaubstage durch die Lappen gegangen sind. Außerdem die Hälfte des Geldes für die Sozialversicherungsbeiträge.
                  Somit kann ich auch keine Lohnerhöhung durchsetzen, da es am Montag ja so aussehen wird, als wäre ich gerade neu eingestellt worden.

                  Da ich nun viel viel mehr weiß als noch vor meinem Ausgangsposting bleibt abschließend nur noch die Frage wen die Schuld trifft.

                  Sollte ein normaler Arbeitgeber wissen, dass der für Studenten die KV/PV/AV bezahlen muss, die über 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit arbeiten? Oder muss der Student ihn davon unterrichten ?

                  Sollte ersteres der Fall sein, dann kann ich vielleicht auf Erstattung des Urlaubs/Hälfte der Beiträge pochen.

            2. Darf ich vielleicht noch eine letzte Frage stellen? :)

              Was genau steht in einem Arbeitsvertrag? Ich habe ja nun keinen.
              Ich vermute darin steht genau die Arbeitszeiten, zu denen der Arbeitnehmer anwesend sein muss. Und der Lohn, Überstunden, etc.
              Und Anzahl der Urlaubstage.

              Wer bekommt den nun einen Arbeitsvertrag? Alle Angestellte die nicht pro Stunde bezahlt werden? Zu KV/PF/AV spuckt google ne Menge aus aber nicht zu Arbeitsverträgen.

              1. Moin!

                Darf ich vielleicht noch eine letzte Frage stellen? :)

                Was genau steht in einem Arbeitsvertrag? Ich habe ja nun keinen.

                Warum hast du keinen? Jeder Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag zu haben. Arbeitsverträge sollte man IMMER SCHRIFTLICH schließen. Und ein Arbeitnehmer hat das Recht, auch wenn er zunächst nur einen mündlichen Arbeitsvertrag hat, innerhalb eines Monats nach Antritt der Arbeitsstelle einen schriftlichen Vertrag zu erhalten.

                Weise deinen Arbeitgeber darauf hin, dass du gerne einen schriftlichen Vertrag haben würdest. Er muß dir einen geben. Und da sollte genau das drinstehen, was zwischen dir und dem Arbeitgeber an Konditionen für die Arbeitsstelle abgesprochen war.

                Wenn z.B. vom Arbeitgeber dein Recht auf Urlaub ausgeschlossen wurde, wird das im Vertrag drinstehen - und im Zweifel wohl einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. D.h. wenn du Urlaub haben willst und der Arbeitgeber dir keinen gewährt, dann hast du mit schriftlichem Vertrag, in dem genau das auch drinsteht, natürlich bessere Karten, ein schuldhaftes und gesetzeswidriges Verhalten des Arbeitgebers nachzuweisen. Ansonsten behauptet der einfach, du hättest schon Urlaub gehabt und würdest jetzt keinen mehr kriegen. (Das kann er zwar immer noch behaupten, aber schriftliche Verträge sind trotzdem einfach besser).

                Klar steht im Vertrag auch was zu den Arbeitszeiten, zu den sonstigen Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zum Urlaub, zum Gehalt (nicht ganz unwichtig) etc. drin. Eine Suchmaschine deiner Wahl sollte dir relativ schnell Musterverträge liefern können, damit du mal eine Vorstellung hast, was man alles regeln könnte.

                Wer bekommt den nun einen Arbeitsvertrag? Alle Angestellte die nicht pro Stunde bezahlt werden? Zu KV/PF/AV spuckt google ne Menge aus aber nicht zu Arbeitsverträgen.

                Jeder Arbeitnehmer bekommt einen Arbeitsvertrag. Auch die Putzfrau, die einmal im Monat durch den Keller fegt, hat Anspruch auf einen Vertrag, sofern sie als Angestellte oder Arbeiterin agiert. Wenn sie als selbständige Dienstleisterin agiert, kriegt sie natürlich keinen Arbeitsvertrag, sondern schließt mit dem Auftraggeber einen Dienstvertrag - oder sie ist bei einer Reinigungsfirma angestellt und fegt im Monat dreißig Keller verschiedener Firmen, dann sieht's natürlich auch anders aus. :)

                - Sven Rautenberg

                1. Warum hast du keinen? Jeder Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag zu haben. Arbeitsverträge sollte man IMMER SCHRIFTLICH schließen. Und ein Arbeitnehmer hat das Recht, auch wenn er zunächst nur einen mündlichen Arbeitsvertrag hat, innerhalb eines Monats nach Antritt der Arbeitsstelle einen schriftlichen Vertrag zu erhalten.

                  Na ich vermute, das liegt daran, dass die Firma mich immernoch als Vollzeitstudenten ansieht. Gewollt oder ungewollt, weiß ich nicht.

                  Weise deinen Arbeitgeber darauf hin, dass du gerne einen schriftlichen Vertrag haben würdest. Er muß dir einen geben. Und da sollte genau das drinstehen, was zwischen dir und dem Arbeitgeber an Konditionen für die Arbeitsstelle abgesprochen war.

                  Also ich werde am Montag zur Buchhaltung gehen und denen dann sagen, dass ich nur noch Teilzeitstudent bin und als voller Arbeitnehmer angesehen werden muss/will. Mit halber Erstattung zur KV/PV/AV und auch Urlaubsanspruch. Dann werde ich sagen, dass ich auch einen Arbeitsvertrag möchte.

                  Wenn z.B. vom Arbeitgeber dein Recht auf Urlaub ausgeschlossen wurde, wird das im Vertrag drinstehen - und im Zweifel wohl einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. D.h. wenn du Urlaub haben willst und der Arbeitgeber dir keinen gewährt, dann hast du mit schriftlichem Vertrag, in dem genau das auch drinsteht, natürlich bessere Karten, ein schuldhaftes und gesetzeswidriges Verhalten des Arbeitgebers nachzuweisen. Ansonsten behauptet der einfach, du hättest schon Urlaub gehabt und würdest jetzt keinen mehr kriegen. (Das kann er zwar immer noch behaupten, aber schriftliche Verträge sind trotzdem einfach besser).

                  Nein als ich anfing, war ich ja Aushilfe. Nur dann sind immer mehr Stunden draus geworden. Hatte mich nie um die Formalien gekümmert. Dachte das würde alles die Buchhaltung machen.

                  Klar steht im Vertrag auch was zu den Arbeitszeiten, zu den sonstigen Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zum Urlaub, zum Gehalt (nicht ganz unwichtig) etc. drin. Eine Suchmaschine deiner Wahl sollte dir relativ schnell Musterverträge liefern können, damit du mal eine Vorstellung hast, was man alles regeln könnte.

                  Ich bin aber nur eine Teilzeitarbeitskraft. Aber das wäre die Putzfrau mit den 2 Studen im Monat ja auch. Hmmm ...

                  Danke für deine immer sehr ausführlichen Beiträge. Nun weiß ich einiges mehr.

                  1. Moin!

                    Warum hast du keinen? Jeder Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag zu haben. Arbeitsverträge sollte man IMMER SCHRIFTLICH schließen. Und ein Arbeitnehmer hat das Recht, auch wenn er zunächst nur einen mündlichen Arbeitsvertrag hat, innerhalb eines Monats nach Antritt der Arbeitsstelle einen schriftlichen Vertrag zu erhalten.

                    Na ich vermute, das liegt daran, dass die Firma mich immernoch als Vollzeitstudenten ansieht. Gewollt oder ungewollt, weiß ich nicht.

                    Das ist egal. Auch Vollzeitstudenten haben ein Anrecht auf einen Arbeitsvertrag, wenn sie als Arbeitnehmer arbeiten. Punkt, aus, fertig.

                    Wenn du für die Firma arbeitest, hast du einen schriftlichen Vertrag zu kriegen - vollkommen unabhängig davon, was du nebenbei noch so machst. Schließlich gibt es mehr als genug Gründe, dass man sich auf schriftliche Vereinbarungen berufen kann. Es soll beispielsweise vorkommen, dass Arbeitgeber plötzlich glauben, dass ein viel niedrigerer Lohn vereinbart war - das kannst du bei mündlichem Vertrag kaum widerlegen. Oder die Firma geht pleite. Dann wird das Arbeitsamt dir Insolvenzausfallgeld zahlen (das kriegst du, weil der Arbeitgeber sich entsprechend versichern muß, auch dann, wenn du selbst kein Geld z.B. zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast), aber du kannst nur mit schriftlichem Vertrag, in dem Lohnhöhe und vorgesehene Arbeitszeit festgehalten sind, deine Ansprüche gegenüber dem Arbeitsamt zweifelsfrei beweisen.

                    Also ich werde am Montag zur Buchhaltung gehen und denen dann sagen, dass ich nur noch Teilzeitstudent bin und als voller Arbeitnehmer angesehen werden muss/will. Mit halber Erstattung zur KV/PV/AV und auch Urlaubsanspruch. Dann werde ich sagen, dass ich auch einen Arbeitsvertrag möchte.

                    Lass dir erstmal einen Arbeitsvertrag geben. Ohne an deinem Status was zu verändern. Das kannst du immer noch. Denn irgendwas muß ja dransein an dem Gerücht, dass man als Student viel billiger durchs Leben kommt.

                    Ach ja, eine Sache noch zu der Krankenversicherung: Der Studententarif ist altersmäßig begrenzt, die avisierten knapp 50 Euro im Monat zahlt man wohl nur, wenn man tatsächlich noch nicht älter als 26 oder 27 ist. Danach endet dann die Versicherungspflicht für Studenten, d.h. man kann auch vollkommen ohne Krankenversicherung durchs Leben gehen und wird erst bei seinem ersten echten Job wieder gesetzlich pflichtversichert. Oder man versichert sich eben (aber für etwa das doppelte Geld) freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

                    Ich würde mir die Vor- und Nachteile deines Status nochmal sehr genau durchrechnen, und zwar, bevor du daran irgendwas drehst (dass du den Arbeitsvertrag schriftlich haben mußt, ist was ganz anderes).

                    Mach mal selber die Rechnung auf: Du hast mit deinem Arbeitgeber einen gewissen Brutto-Lohn (sei es nun pro Stunde oder pro Monat) vereinbart und arbeitest eine gewisse Zeit im Monat. Also kommt ein gewisser Bruttolohn dabei heraus.

                    Lohnsteuer wird dir davon automatisch abgezogen auf Basis deines Monatsverdienstes. Das sind pauschalierte Werte, die, wenn man ein ganzes Jahr arbeitet und immer dasselbe verdient, am Ende ungefähr der tatsächlich zu zahlenden Lohnsteuer entsprechen, aber man kann als Arbeitnehmer am Jahresende (bzw. im darauf folgenden Jahr) eine Einkommensteuererklärung abgeben und damit veranlassen, dass die Lohnsteuer nochmal ganz genau ausgerechtet wird. Als Student, der nicht das ganze Jahr gearbeitet hat oder sich selbst krankenversichern muß, kommen da durchaus Faktoren zusammen, die zu einer Steuerrückzahlung führen können.

                    Kirchensteuer zahlst du, weil du Lohnsteuer zahlst und dem Arbeitgeber gesagt hast, dass du einer Kirche angehörst. Solidarzuschlag zahlst du, weil du in einer gewissen Höhe Lohnsteuer zahlst (ich habe z.B. einige Gehaltsabrechnungen ohne Solidarzuschlag, weil ich nur 10 Euro Lohnsteuer gezahlt hab).

                    Und Rentenversicherung zahlst du, weil man sich davon als Arbeitnehmer nicht befreien lassen kann.

                    Was du nicht von deinem Bruttolohn bezahlst, ist Krankenversicherung und Pflegeversicherung, weil du Student bist. Die freiwillige Krankenversicherung bezahlst du dagegen voll, weil der Arbeitgeber da keinen Anteil dran mitträgt - der zahlt nur zu den Beträgen denselben dazu, die auf der Lohnabrechnung stehen.

                    Ein Wechsel deines Status würde bedeuten, dass du die Ausgaben für deine freiwillige Versicherung nicht mehr selbst von deinem Nettolohn bezahlen müßtest, andererseits würden dir dann natürlich direkt vom Bruttolohn die Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen.

                    Außerdem kannst du nicht zwingend davon ausgehen, dass dein jetziger Krankenkassenbeitrag auch als gesetzlicher Pflichtversicherungsbeitrag angesetzt werden wird. Da gibts durchaus unterschiedliche Tarife, wenn ich nicht vollkommen falsch informiert bin. Studenten kommen immer noch billiger weg, würde ich behaupten. Es kann dir also durchaus passieren, dass du als normaler Arbeitnehmer ungefähr soviel eigenen Beitrag zu zahlen hast, wie du jetzt als Student zahlst. Als normaler Arbeitnehmer bist du allerdings von der zeitlichen Beschränkung während der Vorlesungszeit befreit, weil das Studium dann nicht mehr dein Lebensmittelpunkt ist.

                    Frage dazu deine jetzige Krankenkasse mal genauer, die werden ihre eigenen Tarife ja kennen. Und rechne dir aus, was für dich günstiger ist.

                    Nein als ich anfing, war ich ja Aushilfe. Nur dann sind immer mehr Stunden draus geworden. Hatte mich nie um die Formalien gekümmert. Dachte das würde alles die Buchhaltung machen.

                    Auch Aushilfen haben ein Recht auf a) einen schriftlichen Arbeitsvertrag und b) Urlaub.

                    Dass sich eine Firma um Formalien auch nicht kümmert, weil das Aufwand für den zuständigen Mitarbeiter bedeutet, und die Firma sich eventuell einen Vorteil davon verspricht, wenn sie dich einfach nicht mit allen notwendigen Informationen ausstattet, kommt dir hoffentlich jetzt so richtig in den Sinn. Nur weil es eine namhafte Firma ist, bedeutet das noch lange nicht, dass dort kein Schindluder getrieben wird.

                    Ich bin aber nur eine Teilzeitarbeitskraft. Aber das wäre die Putzfrau mit den 2 Studen im Monat ja auch. Hmmm ...

                    Ja und?

                    Natürlich ist das alles ein diffiziles Thema. Einen Job mit zehn Euro die Stunde schmeißt man nicht einfach so weg, damit kann man sich schon relativ gut ernähren als Student, auch wenn man nur 20 Stunden in der Woche arbeiten darf. Deshalb halte ich es für wichtig, dass du zuerst mal schriftliche Grundlagen vom Arbeitgeber erhälst, die deinen jetzigen Status bestätigen. Denn wenn du gleichzeitig noch aufrührerisch argumentierst, dass man dir im SELFHTML-Forum gesagt hätte, dass du auch Urlaubsanspruch etc. hättest, und dass dich die Firma eigentlich als vollwertigen (Teilzeit-)Arbeitnehmer nachzuversichern hätte, dann würde die Firma vielleicht auf deine Dienste künftig lieber verzichten. Es gibt bestimmt genug Studenten, die deinen Job auch machen könnten. Mit schriftlichem Arbeitsvertrag hast du zumindest was in der Hand, mit dem du vor Gericht was beweisen kannst, sollte es zum äußersten kommen. Und selbst, wenn du nicht klagen willst: Eine Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag natürlich auch drin. Es gibt gesetzliche Mindestdauern dafür: In der Probezeit zwei Wochen, danach einen Monat zum Monatsende. Übliche Arbeitsverträge vereinbaren freiwillig z.B. zwei Monate zum Quartalsende oder gar drei Monate.

                    Da hast du also immerhin noch etwas Sicherheit, dass man dich nicht von heute auf morgen auf die Straße setzt.

                    PS: Nur so als allgemeine Info, falls es irgendwann mal wichtig wird: Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen kannst du auch selbst. Hingehen. Da sind freundliche Rechtspfleger, mit denen du dein Anliegen besprechen kannst, und die die Klage für dich einwandfrei formulieren und zu Papier bringen. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Verfahrenskosten selbst, d.h. du mußt auch dann, wenn du verlierst, nicht für den Rechtsanwalt deines Arbeitgebers aufkommen - und die Gerichtsgebühren sind zwar auch ärgerlich, aber sicher nicht die Welt, denn die richten sich auch nach dem Streitwert, und das sind üblicherweise bei einer Kündigungsschutzklage drei Monatsgehälter. Wenn du wenig verdienst, zahlst du im Verlustfall also auch nur wenig.

                    - Sven Rautenberg

                    1. Hallo Sven,

                      Das ist egal. Auch Vollzeitstudenten haben ein Anrecht auf einen Arbeitsvertrag, wenn sie als Arbeitnehmer arbeiten. Punkt, aus, fertig.

                      OK. Danke. :)

                      Lass dir erstmal einen Arbeitsvertrag geben. Ohne an deinem Status was zu verändern. Das kannst du immer noch. Denn irgendwas muß ja dransein an dem Gerücht, dass man als Student viel billiger durchs Leben kommt.

                      Ja, aber mit 99.9%iger Sicherheit wird mich unsere Buchhalterin fragen, warum ich nach 4 jahren auf einmal einen Arbeitsvertrag haben möchte. Da werde ich dann nicht so sachlich argumentieren können(Insolvenz, etc), da unsere Niederlassung nicht so groß ist(20 Leute) und man sich schon gut kennt. Was soll ich ihr also als Grund angeben ?

                      Ach ja, eine Sache noch zu der Krankenversicherung: Der Studententarif ist altersmäßig begrenzt, die avisierten knapp 50 Euro im Monat zahlt man wohl nur, wenn man tatsächlich noch nicht älter als 26 oder 27 ist. Danach endet dann die Versicherungspflicht für Studenten, d.h. man kann auch vollkommen ohne Krankenversicherung durchs Leben gehen und wird erst bei seinem ersten echten Job wieder gesetzlich pflichtversichert. Oder man versichert sich eben (aber für etwa das doppelte Geld) freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

                      Richtig. Ab 30J oder ab dem 14. Fachsemester bekommt man disen günstigen Tarif nicht mehr. Deswegen bezahle ich nun Bruttolohn x 13.7 %(KV) + Bruttolohn  x 1.7 %(PV)

                      Ich würde mir die Vor- und Nachteile deines Status nochmal sehr genau durchrechnen, und zwar, bevor du daran irgendwas drehst (dass du den Arbeitsvertrag schriftlich haben mußt, ist was ganz anderes).

                      Ich wüsste im Moment ehrlich gesagt nicht, was es da durchzurechnen gäbe. Ich(oder mein Arbeitgeber?) handele im Moment ja gegen das Gesetz. Das muss geändert werden. Möchte nachts ruhig schlafen können. Und ich habe doch wirklich nur Vorteile dadurch.

                      Als Student, der nicht das ganze Jahr gearbeitet hat oder sich selbst krankenversichern muß, kommen da durchaus Faktoren zusammen, die zu einer Steuerrückzahlung führen können.

                      Was du meinst, es könnte berücksichtigt werden, dass ich mich freiwillig versichern muss?

                      Ein Wechsel deines Status würde bedeuten, dass du die Ausgaben für deine freiwillige Versicherung nicht mehr selbst von deinem Nettolohn bezahlen müßtest, andererseits würden dir dann natürlich direkt vom Bruttolohn die Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen.

                      Und wenn die direkt abgezogen würden. Na und?

                      Außerdem kannst du nicht zwingend davon ausgehen, dass dein jetziger Krankenkassenbeitrag auch als gesetzlicher Pflichtversicherungsbeitrag angesetzt werden wird. Da gibts durchaus unterschiedliche Tarife, wenn ich nicht vollkommen falsch informiert bin.

                      Also du meinst Beiträge von Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten sind verschieden? Ich habe bereits das dritte Schreiben von der Techniker Krankenkasse bekommen. Die möchten wissen, was ich ab 10/2004 verdiende, um meinen Beitrag zu berechnen. Der ist bei 13.7%. Deswegen ist vielleicht jetzt ein guter Zeitpunkt klar Schiff zu machen. Habe gestern in Zeitschrift Finanztest geguckt. Dort stehen immer die günstigsten gesetzlichen KV. Die liegen alle um die 13%. Ich denke also icht, dass es zwischen pflicht- und freiwillig Versicherten einen Unterschied gibt. Folglich hätte ich nur Vorteile, wenn mein Arbeitgeber bezahlen muss.

                      Frage dazu deine jetzige Krankenkasse mal genauer, die werden ihre eigenen Tarife ja kennen. Und rechne dir aus, was für dich günstiger ist.

                      Sollten die Krankenkassen diese Informationen nicht auf ihren Webseiten bekannt geben ? Habe bei der Techniker nichts darüber gefunden.

                      Auch Aushilfen haben ein Recht auf a) einen schriftlichen Arbeitsvertrag und b) Urlaub.

                      Jo. Also ich habe gerade mit einem Arbeitskollegen darüber gesprochen, der wie durch Zufall auf einmal das Thema ansprach.
                      Der meinte ich sollte erst mal mit meinem Vorgesetzten darüber sprechen und der würde das dann regeln.

                      Dass sich eine Firma um Formalien auch nicht kümmert, weil das Aufwand für den zuständigen Mitarbeiter bedeutet, und die Firma sich eventuell einen Vorteil davon verspricht, wenn sie dich einfach nicht mit allen notwendigen Informationen ausstattet, kommt dir hoffentlich jetzt so richtig in den Sinn.

                      Ja das tut es.

                      Nur weil es eine namhafte Firma ist, bedeutet das noch lange nicht, dass dort kein Schindluder getrieben wird.

                      Das ist wohl wahr.

                      ... Denn wenn du gleichzeitig noch aufrührerisch argumentierst, dass man dir im SELFHTML-Forum gesagt hätte, dass du auch Urlaubsanspruch etc. hättest, und dass dich die Firma eigentlich als vollwertigen (Teilzeit-)Arbeitnehmer nachzuversichern hätte, dann würde die Firma vielleicht auf deine Dienste künftig lieber verzichten.

                      Das ist die Frage. Angenommen, die wollen nicht die Sozialabgaben übernehmen, könnten die mich dann von heute auf morgen auf die Straße setzen ?

                      Mindestdauern dafür: In der Probezeit zwei Wochen, danach einen Monat zum Monatsende. Übliche Arbeitsverträge vereinbaren freiwillig z.B. zwei Monate zum Quartalsende oder gar drei Monate.

                      Das ist die Frage. Hätte ich ebenfalls eine Kündigungsfrist, fall ich am Montag höre "... nee ist nicht".

                      Da hast du also immerhin noch etwas Sicherheit, dass man dich nicht von heute auf morgen auf die Straße setzt.

                      OK, daraus entnehme ich, dass ich keine habe.

                      Danke für all diese Infos.

                      1. Moin!

                        Ja, aber mit 99.9%iger Sicherheit wird mich unsere Buchhalterin fragen, warum ich nach 4 jahren auf einmal einen Arbeitsvertrag haben möchte. Da werde ich dann nicht so sachlich argumentieren können(Insolvenz, etc), da unsere Niederlassung nicht so groß ist(20 Leute) und man sich schon gut kennt. Was soll ich ihr also als Grund angeben ?

                        Ordnung. Du hättest gerne mal Ordnung in das Arbeitsverhältnis gebracht und einen ordentlichen Arbeitsvertrag. Sollte ja kein Problem sein, wenn die ihre Vertragsvorlage inklusive der mit dir vereinbarten Eckdaten einfach zweimal ausdrucken, und jeder unterschreibt auf beiden.

                        Pass dabei nur auf die eingetragenen Daten auf, insbesondere auf das Datum des Arbeitsbeginns und eine evtl. (bzw. eigentlich mit Sicherheit) vereinbarte Probezeit. Wenn du schon vier Jahre dort arbeitest, lass dich keinesfalls darauf ein, dass jetzt nochmal irgendeine Probezeit zu laufen beginnen soll. Die ist vor dreieinhalb Jahren abgelaufen.

                        Richtig. Ab 30J oder ab dem 14. Fachsemester bekommt man disen günstigen Tarif nicht mehr. Deswegen bezahle ich nun Bruttolohn x 13.7 %(KV) + Bruttolohn  x 1.7 %(PV)

                        Diese Ausgaben kannst du voll von der Steuer absetzen, sofern du eine Einkommensteuererklärung abgibst. Das sollte bei dir mindestens noch für das Jahr 2002 klappen, denn wenn man sowas nur freiwillig machen muß, läßt einem der Staat da wesentlich mehr Zeit. Logisch: Wer Geld zurückkriegt, gibt dem Staat ein zinsloses Darlehen, wenn er sich damit viel Zeit läßt.

                        Ich wüsste im Moment ehrlich gesagt nicht, was es da durchzurechnen gäbe. Ich(oder mein Arbeitgeber?) handele im Moment ja gegen das Gesetz. Das muss geändert werden. Möchte nachts ruhig schlafen können. Und ich habe doch wirklich nur Vorteile dadurch.

                        Wenn du tatsächlich mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest (insbesondere jetzt - üblicherweise sind jetzt Vorlesungen an normalen Universitäten), hast du in der Tat keine andere Wahl. Dein Arbeitgeber sollte das eigentlich selbst wissen, aber ihn darauf hinzuweisen ("ich habe gerade gelesen, dass... und da wollte ich doch mal nachfragen, wie das denn bei mir ist...") kann dann nicht schaden.

                        Die Krankenkasse wäre da sicherlich auch auskunftsfreudig - das hat Siechfred dir ja aber auch schon geraten.

                        Als Student, der nicht das ganze Jahr gearbeitet hat oder sich selbst krankenversichern muß, kommen da durchaus Faktoren zusammen, die zu einer Steuerrückzahlung führen können.

                        Was du meinst, es könnte berücksichtigt werden, dass ich mich freiwillig versichern muss?

                        Klar. Lade dir am besten mal ELSTER runter, das ist das elektronische Ausfüllprogramm für Einkommensteuererklärungen. Da sind ganz viele mögliche Formulare drin. Für dich als normaler Arbeitnehmer relevant sind der Mantelbogen (der startet mit deinem Namen und Adresse) sowie die "Anlage N" (für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit).

                        Lies dir einfach mal so durch, welche Werte man da überall eintragen kann. Das klingt vielleicht erst einmal alles sehr kompliziert, aber vielleicht kriegst du da so ein Gefühl dafür, was man so alles angeben kann.

                        Auf Seite 3 des Mantelbogens (der für 2003) sind beispielsweise Zeilen für "Freiwillige Rentenversicherung", "Kranken- und Pflegeversicherung", "Unfallversicherung", "Lebensversicherung", "Haftpflichtversicherung" oder "Altersvorsorgebeiträge" (die brauchen aber wohl noch eine zusätzliche Anlage "AV".

                        Du siehst: Etliches von dem, was man so als Standardversicherung haben sollte, und was vom Arbeitgeber nicht direkt als Bruttolohn abgezogen wird, kann man trotzdem steuermindern geltend machen.

                        Allerdings: Du kriegst maximal deine gesamte gezahlte Lohnsteuer wieder. Wenn du also im Jahr insgesamt nur 500 Euro Lohnsteuer gezahlt hast (als Beispiel), dann kriegst du maximal diese 500 Euro wieder. Außerdem gibt es zahlreiche Pauschbeträge, die (zumindest bei mir damals) immer wesentlich höher waren, als meine einzeln zusammengesammelten Ausgaben, so dass sich der ganze Aufwand der Einzelpostensammlung nicht wirklich gelohnt hat. Aber da der Steuerberater meiner Eltern freundlicherweise für mich tätig wurde, war das etwas weniger mein Problem. :) Mittlerweile kann ich den zum Glück selbst bezahlen.

                        Alternativen zum Steuerberater: Es gibt Lohnsteuerberatungsvereine (Lohnsteuerhilfe Bayern kommt mir da in den Sinn, weil die u.A. auch in Hamburg vertreten sind - warum auch immer), und auch das Finanzamt muß dir helfen und erklären, was genau du denn da jetzt alles angeben mußt oder kannst.

                        Das Finanzamt hilft dir zwingenderweise kostenlos, ob und wieviel die Beratungsvereine haben wollen, kann ich dir nicht sagen.

                        Also du meinst Beiträge von Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten sind verschieden?

                        Ich hatte übersehen, dass du tatsächlich ein echter freiwillig Versicherter bist, und kein Student mehr. Von daher hast du eigentlich kaum Wahlmöglichkeiten. Es gibt bei den Krankenkassen neben dem normalen Tarif noch zwei weitere, einer ist etwa 1% teurer, der andere etwa 1% billiger. Der Unterschied zum normalen Tarif besteht in den Krankengeldzahlungen.

                        Die Tarife für freiwillige Versicherung der TK gibts hier: https://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/dossiers/d040__beitraege/030__selbststaendige/selbststaendige.html

                        Ich habe bereits das dritte Schreiben von der Techniker Krankenkasse bekommen. Die möchten wissen, was ich ab 10/2004 verdiende, um meinen Beitrag zu berechnen.

                        Das ist ganz normal, die Krankenkassen fragen jeden freiwillig Versicherten. Schließlich sagt ihnen der Arbeitgeber ja nicht automatisch, was du verdienst. Außerdem zählt bei der freiwilligen Versicherung nicht nur dein Arbeitsentgelt, sondern alle deine Einkünfte. Auch die Erbschaft von Tante Erna und die Zinsen deines Sparbuches. Naja, zumindest theoretisch. :)

                        Auch Aushilfen haben ein Recht auf a) einen schriftlichen Arbeitsvertrag und b) Urlaub.

                        Jo. Also ich habe gerade mit einem Arbeitskollegen darüber gesprochen, der wie durch Zufall auf einmal das Thema ansprach.
                        Der meinte ich sollte erst mal mit meinem Vorgesetzten darüber sprechen und der würde das dann regeln.

                        Wenn der Vorgesetzte so einzuschätzen ist, dass er sich auch ordentlich verhält, dann tu das doch.

                        ... Denn wenn du gleichzeitig noch aufrührerisch argumentierst, dass man dir im SELFHTML-Forum gesagt hätte, dass du auch Urlaubsanspruch etc. hättest, und dass dich die Firma eigentlich als vollwertigen (Teilzeit-)Arbeitnehmer nachzuversichern hätte, dann würde die Firma vielleicht auf deine Dienste künftig lieber verzichten.

                        Das ist die Frage. Angenommen, die wollen nicht die Sozialabgaben übernehmen, könnten die mich dann von heute auf morgen auf die Straße setzen ?

                        Ich habe in meinem Leben mit Arbeitgebern schon festgestellt, dass es durchaus eine Diskrepanz zwischen "was darf der eigentlich" und "was tut er tatsächlich" gibt.

                        Im Klartext: Niemand wird deinen Arbeitgeber dran hindern, dir am Montag zu eröffnen, dass du ab sofort zuhause bleiben kannst. Ist nur die Frage, ob du dem Folge leistest und das mit dir machen läßt. Wenn es tatsächlich so hart auf hart käme (was natürlich ein Armutszeugnis für den Arbeitgeber wäre), bliebe dir im Prinzip nur der Gang vor Gericht. Und natürlich der Versuch, dem Arbeitgeber nachträglich noch eins reinzuwürgen, indem du die korrekte Zahlung der Sozialbeiträge forderst. Denn Krankenkassen können da relativ unangenehm werden.

                        Ist aber natürlich alles aufwendig: Kostet deine Energie, deine Zeit (oder wahlweise dein Geld für einen Anwalt), und was hinterher bei rauskommt, ist auch nicht gesichert.

                        Mindestdauern dafür: In der Probezeit zwei Wochen, danach einen Monat zum Monatsende. Übliche Arbeitsverträge vereinbaren freiwillig z.B. zwei Monate zum Quartalsende oder gar drei Monate.

                        Korrektur erstmal: Die gesetzliche Kündigungsfrist von "einem Monat zum Monatsende" besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als zwei Jahre bestanden hat. Vorher beträgt die gesetzliche Frist vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende.

                        Siehe dazu auch §622 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

                        Das ist die Frage. Hätte ich ebenfalls eine Kündigungsfrist, fall ich am Montag höre "... nee ist nicht".

                        Natürlich hast du eine. Nur weil es keinen schriftlichen Vertrag gibt, heißt das ja nicht, dass es gar keinen Vertrag gibt. Ein mündlicher Vertrag ist nur schwerer zu beweisen im Streitfalle, insbesondere, weil vermutlich nur eine relativ einfache Übereinkunft getroffen wurde "Du arbeitest hier als Aushilfe X Stunden in der Woche und kriegst pro Stunde 10 Euro."

                        Weil solcherart Verträge, nicht nur für Dienstverhältnisse, durchaus recht häufig geschlossen werden (denk allein an den Kaufvertrag im Supermarkt - alles mündlich oder sogar nur durch kongruentes Handeln abgeschlossen), hat man irgendwann man eine Default-Einstellung für derartige Verträge geschaffen: Das Bürgerliche Gesetzbuch.

                        Im BGB stehen diverse Paragraphen zu allen möglichen Dingen, die einem im Zusammenleben mit anderen Menschen betreffen könnten. Dabei gilt: Wenn nichts abweichendes vereinbart wurde, gilt immer die Regelung aus dem BGB.

                        Es gilt aber auch die Vertragsfreiheit, d.h. grundsätzlich kann man problemlos von den Standards des BGB abweichen, und vollkommen andere Regelungen treffen - aber nur, solange solche Abweichungen nicht verboten sind. Zum Glück sind im Bereich der Dienstverträge und Arbeitsverhältnisse Abweichungen vom BGB zuungunsten des Arbeitnehmers verboten (die Arbeitgeber sitzen sonst einfach an einem viel längeren Hebel), d.h. der Arbeitgeber kann beispielsweise niemals eine kürzere Kündigungsfrist, als wie in $622 angegeben vereinbaren.

                        Da hast du also immerhin noch etwas Sicherheit, dass man dich nicht von heute auf morgen auf die Straße setzt.

                        OK, daraus entnehme ich, dass ich keine habe.

                        Du hast mindestens mal die im BGB vorgesehene Kündigungsfrist. Da eine Probezeit besonders vereinbart werden muß (soll heißen: Wenn im Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart wurde, gibt es sie auch nicht), hast du mindestens schon mal eine Kündigungsfrist von vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Da am Montag der 22. November ist, wäre dein frühester Kündigungstermin also der 31.12. - nur um das mal so gedanklich durchzuspielen. Ich hoffe doch nicht, dass solche gravierdenden Konsequenzen drohen.

                        Ach ja, bezüglich Kündigung: $623 BGB sagt
                        "Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen."

                        Interessanterweise kann man ein Arbeitsverhältnis also mündlich eingehen, aber nur schriftlich wieder beenden - nur für den Fall, dass du selbst dieses Arbeitsverhältnis irgendwann mal beenden möchtest.

                        PS: Die relevanten Paragraohen aus dem BGB mal zu lesen schadet sicher nichts. Hier gehts los: http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html

                        - Sven Rautenberg

                      2. Hallo Tim.

                        Ich mische mich hier nochmal ein.

                        Lass dir erstmal einen Arbeitsvertrag geben. [...]
                        Ja, aber mit 99.9%iger Sicherheit wird mich unsere Buchhalterin fragen, warum ich nach 4 jahren auf einmal einen Arbeitsvertrag haben möchte.

                        Verweise auf das Nachweisgesetz, das seit 1995 gilt. Das sollte sachliches Argument genug sein.

                        Richtig. Ab 30J oder ab dem 14. Fachsemester bekommt man disen günstigen Tarif nicht mehr. Deswegen bezahle ich nun Bruttolohn x 13.7 %(KV) + Bruttolohn  x 1.7 %(PV)

                        Nach ein wenig Stöbern in der mir hier zur Verfügung stehenden Fachliteratur ergibt sich, dass du auf jeden Fall rückwirkend SV-pflichtig sein dürftest, die maximal 3 Monate gelten in deinem Fall nicht. Aber keine Panik, es wird zu deinem Vorteil sein. Angenommen, die Voraussetzungen für die SV-rechtliche Behandlung als Student wären per 01.07.2004 entfallen, dein AG hätte dich aber Juli bis Oktober noch so abgerechnet (nur RV, keine KV, PV und AlV). Du bist in diesem Zeitraum versicherungspflichtig, musst also rückwirkend für 4 Monate noch KV, PV und AlV bezahlen. KV und PV sind unproblematisch, du hast ja schon voll gezahlt, fehlt noch die AlV. Im Gegenzug hast du auf Grund der Versicherungspflicht selbstverständlich Anspruch auf den halben AG-Zuschuss. Das bedeutet, dass der AG die bisher nicht gezahlten Beiträge abführen und dir zur Hälfte weiterbelasten wird.

                        Dann lass uns mal rechnen:

                        Brutto: 1.600 EUR, GKV/PV: 15,4% = 246,40 EUR (die du bereits gezahlt hast). Daraus resultiert ein Anspruch gegen deinen AG von 50% der Beiträge, das sind 123,20 EUR. AlV: 6,5% = 104,00 EUR, davon belastet dir der AG deinen halben Anteil, das sind 52,00 EUR. Summa summarum machst du also 71,20 EUR pro Monat plus, nicht zu vergessen, dass du einen Anspruch aus der AlV erwirbst, den du bisher nicht hattest.

                        Ich wüsste im Moment ehrlich gesagt nicht, was es da durchzurechnen gäbe.

                        Siehe oben :)

                        Der meinte ich sollte erst mal mit meinem Vorgesetzten darüber sprechen und der würde das dann regeln.

                        Schlauer Gedanke. Schließlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht, er muss sich nachweisen lassen, dass du persönlich die Voraussetzungen für die SV-Freiheit als Student erfüllst und nicht über die Zeitgrenzen drüber kommst. Andererseits müsstest du ihm natürlich anzeigen, wenn du weißt, dass du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst.

                        Das ist die Frage. Angenommen, die wollen nicht die Sozialabgaben übernehmen, könnten die mich dann von heute auf morgen auf die Straße setzen ?

                        Es geht nicht um Wollen oder Nichtwollen. Entweder du bist SV-pflichtig oder nicht. Es handelt sich um einen gesetzlichen Tatbestand, den man nicht einfach ignorieren kann.

                        Freundschaft!
                        Siechfred

                        --
                        Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
                    2. Hi,

                      Lohnsteuer wird dir davon automatisch abgezogen auf Basis deines Monatsverdienstes. Das sind pauschalierte Werte, die, wenn man ein ganzes Jahr arbeitet und immer dasselbe verdient, am Ende ungefähr der tatsächlich zu zahlenden Lohnsteuer entsprechen, aber man kann als Arbeitnehmer am Jahresende (bzw. im darauf folgenden Jahr) eine Einkommensteuererklärung abgeben und damit veranlassen, dass die Lohnsteuer nochmal ganz genau ausgerechtet wird.

                      Bei vielen (aber nicht allen) Firmen wird aber auch im Dezember noch ein "automatischer Lohnsteuerausgleich" vorgenommen, es wird das aufsummierte Jahresgehalt betrachtet und nachgeguckt, ob man bisher zuviel/zuwenig Steuer gezahlt hat - entsprechend wird die Dezember-Abrechnung angepaßt.

                      cu,
                      Andreas

                      --
                      Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
                      Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.