Sven Rautenberg: Frage zu Arbeitsentlohnung/Steuern

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Moin!

Ja, aber mit 99.9%iger Sicherheit wird mich unsere Buchhalterin fragen, warum ich nach 4 jahren auf einmal einen Arbeitsvertrag haben möchte. Da werde ich dann nicht so sachlich argumentieren können(Insolvenz, etc), da unsere Niederlassung nicht so groß ist(20 Leute) und man sich schon gut kennt. Was soll ich ihr also als Grund angeben ?

Ordnung. Du hättest gerne mal Ordnung in das Arbeitsverhältnis gebracht und einen ordentlichen Arbeitsvertrag. Sollte ja kein Problem sein, wenn die ihre Vertragsvorlage inklusive der mit dir vereinbarten Eckdaten einfach zweimal ausdrucken, und jeder unterschreibt auf beiden.

Pass dabei nur auf die eingetragenen Daten auf, insbesondere auf das Datum des Arbeitsbeginns und eine evtl. (bzw. eigentlich mit Sicherheit) vereinbarte Probezeit. Wenn du schon vier Jahre dort arbeitest, lass dich keinesfalls darauf ein, dass jetzt nochmal irgendeine Probezeit zu laufen beginnen soll. Die ist vor dreieinhalb Jahren abgelaufen.

Richtig. Ab 30J oder ab dem 14. Fachsemester bekommt man disen günstigen Tarif nicht mehr. Deswegen bezahle ich nun Bruttolohn x 13.7 %(KV) + Bruttolohn  x 1.7 %(PV)

Diese Ausgaben kannst du voll von der Steuer absetzen, sofern du eine Einkommensteuererklärung abgibst. Das sollte bei dir mindestens noch für das Jahr 2002 klappen, denn wenn man sowas nur freiwillig machen muß, läßt einem der Staat da wesentlich mehr Zeit. Logisch: Wer Geld zurückkriegt, gibt dem Staat ein zinsloses Darlehen, wenn er sich damit viel Zeit läßt.

Ich wüsste im Moment ehrlich gesagt nicht, was es da durchzurechnen gäbe. Ich(oder mein Arbeitgeber?) handele im Moment ja gegen das Gesetz. Das muss geändert werden. Möchte nachts ruhig schlafen können. Und ich habe doch wirklich nur Vorteile dadurch.

Wenn du tatsächlich mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest (insbesondere jetzt - üblicherweise sind jetzt Vorlesungen an normalen Universitäten), hast du in der Tat keine andere Wahl. Dein Arbeitgeber sollte das eigentlich selbst wissen, aber ihn darauf hinzuweisen ("ich habe gerade gelesen, dass... und da wollte ich doch mal nachfragen, wie das denn bei mir ist...") kann dann nicht schaden.

Die Krankenkasse wäre da sicherlich auch auskunftsfreudig - das hat Siechfred dir ja aber auch schon geraten.

Als Student, der nicht das ganze Jahr gearbeitet hat oder sich selbst krankenversichern muß, kommen da durchaus Faktoren zusammen, die zu einer Steuerrückzahlung führen können.

Was du meinst, es könnte berücksichtigt werden, dass ich mich freiwillig versichern muss?

Klar. Lade dir am besten mal ELSTER runter, das ist das elektronische Ausfüllprogramm für Einkommensteuererklärungen. Da sind ganz viele mögliche Formulare drin. Für dich als normaler Arbeitnehmer relevant sind der Mantelbogen (der startet mit deinem Namen und Adresse) sowie die "Anlage N" (für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit).

Lies dir einfach mal so durch, welche Werte man da überall eintragen kann. Das klingt vielleicht erst einmal alles sehr kompliziert, aber vielleicht kriegst du da so ein Gefühl dafür, was man so alles angeben kann.

Auf Seite 3 des Mantelbogens (der für 2003) sind beispielsweise Zeilen für "Freiwillige Rentenversicherung", "Kranken- und Pflegeversicherung", "Unfallversicherung", "Lebensversicherung", "Haftpflichtversicherung" oder "Altersvorsorgebeiträge" (die brauchen aber wohl noch eine zusätzliche Anlage "AV".

Du siehst: Etliches von dem, was man so als Standardversicherung haben sollte, und was vom Arbeitgeber nicht direkt als Bruttolohn abgezogen wird, kann man trotzdem steuermindern geltend machen.

Allerdings: Du kriegst maximal deine gesamte gezahlte Lohnsteuer wieder. Wenn du also im Jahr insgesamt nur 500 Euro Lohnsteuer gezahlt hast (als Beispiel), dann kriegst du maximal diese 500 Euro wieder. Außerdem gibt es zahlreiche Pauschbeträge, die (zumindest bei mir damals) immer wesentlich höher waren, als meine einzeln zusammengesammelten Ausgaben, so dass sich der ganze Aufwand der Einzelpostensammlung nicht wirklich gelohnt hat. Aber da der Steuerberater meiner Eltern freundlicherweise für mich tätig wurde, war das etwas weniger mein Problem. :) Mittlerweile kann ich den zum Glück selbst bezahlen.

Alternativen zum Steuerberater: Es gibt Lohnsteuerberatungsvereine (Lohnsteuerhilfe Bayern kommt mir da in den Sinn, weil die u.A. auch in Hamburg vertreten sind - warum auch immer), und auch das Finanzamt muß dir helfen und erklären, was genau du denn da jetzt alles angeben mußt oder kannst.

Das Finanzamt hilft dir zwingenderweise kostenlos, ob und wieviel die Beratungsvereine haben wollen, kann ich dir nicht sagen.

Also du meinst Beiträge von Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten sind verschieden?

Ich hatte übersehen, dass du tatsächlich ein echter freiwillig Versicherter bist, und kein Student mehr. Von daher hast du eigentlich kaum Wahlmöglichkeiten. Es gibt bei den Krankenkassen neben dem normalen Tarif noch zwei weitere, einer ist etwa 1% teurer, der andere etwa 1% billiger. Der Unterschied zum normalen Tarif besteht in den Krankengeldzahlungen.

Die Tarife für freiwillige Versicherung der TK gibts hier: https://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/dossiers/d040__beitraege/030__selbststaendige/selbststaendige.html

Ich habe bereits das dritte Schreiben von der Techniker Krankenkasse bekommen. Die möchten wissen, was ich ab 10/2004 verdiende, um meinen Beitrag zu berechnen.

Das ist ganz normal, die Krankenkassen fragen jeden freiwillig Versicherten. Schließlich sagt ihnen der Arbeitgeber ja nicht automatisch, was du verdienst. Außerdem zählt bei der freiwilligen Versicherung nicht nur dein Arbeitsentgelt, sondern alle deine Einkünfte. Auch die Erbschaft von Tante Erna und die Zinsen deines Sparbuches. Naja, zumindest theoretisch. :)

Auch Aushilfen haben ein Recht auf a) einen schriftlichen Arbeitsvertrag und b) Urlaub.

Jo. Also ich habe gerade mit einem Arbeitskollegen darüber gesprochen, der wie durch Zufall auf einmal das Thema ansprach.
Der meinte ich sollte erst mal mit meinem Vorgesetzten darüber sprechen und der würde das dann regeln.

Wenn der Vorgesetzte so einzuschätzen ist, dass er sich auch ordentlich verhält, dann tu das doch.

... Denn wenn du gleichzeitig noch aufrührerisch argumentierst, dass man dir im SELFHTML-Forum gesagt hätte, dass du auch Urlaubsanspruch etc. hättest, und dass dich die Firma eigentlich als vollwertigen (Teilzeit-)Arbeitnehmer nachzuversichern hätte, dann würde die Firma vielleicht auf deine Dienste künftig lieber verzichten.

Das ist die Frage. Angenommen, die wollen nicht die Sozialabgaben übernehmen, könnten die mich dann von heute auf morgen auf die Straße setzen ?

Ich habe in meinem Leben mit Arbeitgebern schon festgestellt, dass es durchaus eine Diskrepanz zwischen "was darf der eigentlich" und "was tut er tatsächlich" gibt.

Im Klartext: Niemand wird deinen Arbeitgeber dran hindern, dir am Montag zu eröffnen, dass du ab sofort zuhause bleiben kannst. Ist nur die Frage, ob du dem Folge leistest und das mit dir machen läßt. Wenn es tatsächlich so hart auf hart käme (was natürlich ein Armutszeugnis für den Arbeitgeber wäre), bliebe dir im Prinzip nur der Gang vor Gericht. Und natürlich der Versuch, dem Arbeitgeber nachträglich noch eins reinzuwürgen, indem du die korrekte Zahlung der Sozialbeiträge forderst. Denn Krankenkassen können da relativ unangenehm werden.

Ist aber natürlich alles aufwendig: Kostet deine Energie, deine Zeit (oder wahlweise dein Geld für einen Anwalt), und was hinterher bei rauskommt, ist auch nicht gesichert.

Mindestdauern dafür: In der Probezeit zwei Wochen, danach einen Monat zum Monatsende. Übliche Arbeitsverträge vereinbaren freiwillig z.B. zwei Monate zum Quartalsende oder gar drei Monate.

Korrektur erstmal: Die gesetzliche Kündigungsfrist von "einem Monat zum Monatsende" besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als zwei Jahre bestanden hat. Vorher beträgt die gesetzliche Frist vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende.

Siehe dazu auch §622 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Das ist die Frage. Hätte ich ebenfalls eine Kündigungsfrist, fall ich am Montag höre "... nee ist nicht".

Natürlich hast du eine. Nur weil es keinen schriftlichen Vertrag gibt, heißt das ja nicht, dass es gar keinen Vertrag gibt. Ein mündlicher Vertrag ist nur schwerer zu beweisen im Streitfalle, insbesondere, weil vermutlich nur eine relativ einfache Übereinkunft getroffen wurde "Du arbeitest hier als Aushilfe X Stunden in der Woche und kriegst pro Stunde 10 Euro."

Weil solcherart Verträge, nicht nur für Dienstverhältnisse, durchaus recht häufig geschlossen werden (denk allein an den Kaufvertrag im Supermarkt - alles mündlich oder sogar nur durch kongruentes Handeln abgeschlossen), hat man irgendwann man eine Default-Einstellung für derartige Verträge geschaffen: Das Bürgerliche Gesetzbuch.

Im BGB stehen diverse Paragraphen zu allen möglichen Dingen, die einem im Zusammenleben mit anderen Menschen betreffen könnten. Dabei gilt: Wenn nichts abweichendes vereinbart wurde, gilt immer die Regelung aus dem BGB.

Es gilt aber auch die Vertragsfreiheit, d.h. grundsätzlich kann man problemlos von den Standards des BGB abweichen, und vollkommen andere Regelungen treffen - aber nur, solange solche Abweichungen nicht verboten sind. Zum Glück sind im Bereich der Dienstverträge und Arbeitsverhältnisse Abweichungen vom BGB zuungunsten des Arbeitnehmers verboten (die Arbeitgeber sitzen sonst einfach an einem viel längeren Hebel), d.h. der Arbeitgeber kann beispielsweise niemals eine kürzere Kündigungsfrist, als wie in $622 angegeben vereinbaren.

Da hast du also immerhin noch etwas Sicherheit, dass man dich nicht von heute auf morgen auf die Straße setzt.

OK, daraus entnehme ich, dass ich keine habe.

Du hast mindestens mal die im BGB vorgesehene Kündigungsfrist. Da eine Probezeit besonders vereinbart werden muß (soll heißen: Wenn im Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart wurde, gibt es sie auch nicht), hast du mindestens schon mal eine Kündigungsfrist von vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Da am Montag der 22. November ist, wäre dein frühester Kündigungstermin also der 31.12. - nur um das mal so gedanklich durchzuspielen. Ich hoffe doch nicht, dass solche gravierdenden Konsequenzen drohen.

Ach ja, bezüglich Kündigung: $623 BGB sagt
"Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen."

Interessanterweise kann man ein Arbeitsverhältnis also mündlich eingehen, aber nur schriftlich wieder beenden - nur für den Fall, dass du selbst dieses Arbeitsverhältnis irgendwann mal beenden möchtest.

PS: Die relevanten Paragraohen aus dem BGB mal zu lesen schadet sicher nichts. Hier gehts los: http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html

- Sven Rautenberg