Hallo Tim.
Aber wie ist das nun in meinem Fall, da ich ja _inoffiziell_ über 20 Stunden gearbeitet habe.
Wenn das so wäre, _könnte_ dein Arbeitgeber sich einer Straftat nach § 266a StGB (Vorenthaltung von Arbeitsentgelt) schuldig gemacht haben, die auch unangenehme Konsequenzen für dich haben _könnte_. Das soll kein Witz sein, mit solchen Sachen ist nicht zu spaßen.
Freundschaft!
Siechfred
--
Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.