Siechfred: Frage zu Arbeitsentlohnung/Steuern

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Hallo Tim.

Aber wie ist das nun in meinem Fall, da ich ja _inoffiziell_ über 20 Stunden gearbeitet habe.

Wenn das so wäre, _könnte_ dein Arbeitgeber sich einer Straftat nach § 266a StGB (Vorenthaltung von Arbeitsentgelt) schuldig gemacht haben, die auch unangenehme Konsequenzen für dich haben _könnte_. Das soll kein Witz sein, mit solchen Sachen ist nicht zu spaßen.

Freundschaft!
Siechfred

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