Hallo Tim.
Ich mische mich hier nochmal ein.
Lass dir erstmal einen Arbeitsvertrag geben. [...]
Ja, aber mit 99.9%iger Sicherheit wird mich unsere Buchhalterin fragen, warum ich nach 4 jahren auf einmal einen Arbeitsvertrag haben möchte.
Verweise auf das Nachweisgesetz, das seit 1995 gilt. Das sollte sachliches Argument genug sein.
Richtig. Ab 30J oder ab dem 14. Fachsemester bekommt man disen günstigen Tarif nicht mehr. Deswegen bezahle ich nun Bruttolohn x 13.7 %(KV) + Bruttolohn x 1.7 %(PV)
Nach ein wenig Stöbern in der mir hier zur Verfügung stehenden Fachliteratur ergibt sich, dass du auf jeden Fall rückwirkend SV-pflichtig sein dürftest, die maximal 3 Monate gelten in deinem Fall nicht. Aber keine Panik, es wird zu deinem Vorteil sein. Angenommen, die Voraussetzungen für die SV-rechtliche Behandlung als Student wären per 01.07.2004 entfallen, dein AG hätte dich aber Juli bis Oktober noch so abgerechnet (nur RV, keine KV, PV und AlV). Du bist in diesem Zeitraum versicherungspflichtig, musst also rückwirkend für 4 Monate noch KV, PV und AlV bezahlen. KV und PV sind unproblematisch, du hast ja schon voll gezahlt, fehlt noch die AlV. Im Gegenzug hast du auf Grund der Versicherungspflicht selbstverständlich Anspruch auf den halben AG-Zuschuss. Das bedeutet, dass der AG die bisher nicht gezahlten Beiträge abführen und dir zur Hälfte weiterbelasten wird.
Dann lass uns mal rechnen:
Brutto: 1.600 EUR, GKV/PV: 15,4% = 246,40 EUR (die du bereits gezahlt hast). Daraus resultiert ein Anspruch gegen deinen AG von 50% der Beiträge, das sind 123,20 EUR. AlV: 6,5% = 104,00 EUR, davon belastet dir der AG deinen halben Anteil, das sind 52,00 EUR. Summa summarum machst du also 71,20 EUR pro Monat plus, nicht zu vergessen, dass du einen Anspruch aus der AlV erwirbst, den du bisher nicht hattest.
Ich wüsste im Moment ehrlich gesagt nicht, was es da durchzurechnen gäbe.
Siehe oben :)
Der meinte ich sollte erst mal mit meinem Vorgesetzten darüber sprechen und der würde das dann regeln.
Schlauer Gedanke. Schließlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht, er muss sich nachweisen lassen, dass du persönlich die Voraussetzungen für die SV-Freiheit als Student erfüllst und nicht über die Zeitgrenzen drüber kommst. Andererseits müsstest du ihm natürlich anzeigen, wenn du weißt, dass du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst.
Das ist die Frage. Angenommen, die wollen nicht die Sozialabgaben übernehmen, könnten die mich dann von heute auf morgen auf die Straße setzen ?
Es geht nicht um Wollen oder Nichtwollen. Entweder du bist SV-pflichtig oder nicht. Es handelt sich um einen gesetzlichen Tatbestand, den man nicht einfach ignorieren kann.
Freundschaft!
Siechfred
Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.