Sven Rautenberg: Frage zu Arbeitsentlohnung/Steuern

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Moin!

Es gibt ja das Bundesurlaubsgesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/. Da gibt es einen Abssatz über Teilzeitarbeit. Aber wie ist das nun in meinem Fall, da ich ja _inoffiziell_ über 20 Stunden gearbeitet habe.

Teilzeitarbeitnehmer haben entsprechend ihres Anteils an einer Vollzeitstelle anteilig Anrecht auf Urlaub.

Wenn die normale Arbeitszeit mit 40 Stunden die Woche anzunehmen ist und 24 Tage Urlaub im Jahr gibt, und du 20 Stunden die Woche arbeiten würdest, mußt du also 12 Tage Urlaub im Jahr kriegen.

Soll heißen: Wenn du fünf Tage in der Woche je 4 Stunden arbeitest (= 20h/Wo), dann hast du natürlich Anrecht, genausolange (wochenmäßig) im Urlaub zu sein wie ein Arbeitnehmer, der 5 Tage die Woche 8 Stunden arbeitet (= 40h/Wo). Du arbeitest nur halbe Tage, also zählt ein Urlaubstag bei dir auch nur halb.

Es gibt auch keine untere Grenze, ab der Teilzeitarbeitnehmer keinen anteiligen Urlaub mehr kriegen. Wenn du einmal die Woche für 2 Stunden arbeiten würdest, würdest du immer noch 2/40stel Urlaub des normalen Jahresurlaubs erhalten (bei normalen 40 Stunden pro Woche Arbeit - ist leichter zu rechnen), also 1,2 Tage. Mit anderen Worten: Du kannst MINDESTENS mal einen Tag (mit deinen zwei Stunden Arbeit darin) frei nehmen, kriegst aber trotzdem die zwei Stunden bezahlt.

Ob die Sachbearbeiter des Arbeitsamtes davon Ahnung haben?

Sicherlich. Fragen kostet nichts. Die haben dich ja im Zweifel wieder auf dem Schreibtisch, wenn du arbeitslos wirst - zumindest zu Vermittlungszwecken. Außerdem könnte, auch wenn du jetzt keine Arbeitslosenversicherung gezahlt wird, ja mit Hartz IV trotzdem eine Leistung für dich rauskommen, wenn du z.B. normale Sozialhilfe bekommen würdest.

- Sven Rautenberg