Hello Gernot,
vielleicht auch erst mal gemeinsam die Seiten ansurfen? Erst einmal wird den Jungs das eher peinlich sein, und zweitens kann man doch mal zusammen (huhuuu) hinter vorgehaltener Hand ablästern, wie blöd der Mann da unter der Frau aussieht etc
Ne, das würde ich hübsch sein lassen, denn damit macht man sich als Erwachsener strafbar.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__184.html
Ich finde allerdings auch, dass da einige alte Zöpfe an dem Gesetz wie auch an dem ganzen 13 Abschnitt des StGB abgeschnitten gehören. Dass dieser Abschnitt im StGB dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dient war ohnehin immer nur ein Hohn. Er dient nach wie vor einem diffusen "Sittengesetz", was ein Widerspruch in sich ist, denn Sitten sind ja ungeschriebene Gesetze.
Freut mich, dass Du das noch relativierst.
Es ist doch vom Gesetzgeber grob fahrlässig, den Eltern zu verbieten, ihren Kindern die Methoden abstrakt (also auf Bildern) zu zeigen, mit denen sie sich gemäß ihrer biologischen Fähigkeiten bereits seit ca. dem 12. Lebensjahr vermehren können. Hier geht es ja auch irgendwo um Aufklärung. Und was der Eine als Pornographie bezeichnet, würde der Andere nur als ganz einfache Darstellung der normalsten Sacher dieser Welt bezeichnen. Hier spiegelt sich mEn immer noch die Verklemmtheit im Gesetz wieder.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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