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und wenn mit der agentur dahingehend gar nichts vereinbart
worden ist?

und was kann die agentur überhaupt an veränderungen verbieten?

wenn ein neue geschäftsführer da ist, dann wir die agentur wohl kaum
die erwähnung des namens im impressum verbieten können, egal ob
im vertrag steht, das überhaupt nie gar nichts am auftritt verändert werden darf.