Manuel B.: urheberrecht §23 website bearbeitung

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Ich grüsse den Cosmos,

Hm.. wie ist das zum Beispiel wenn eine Agentur Betriebsruhe oder aus irgendwelchen anderen Gründen geschlossen hat

Dann gehört der Kunde bestraft, wenn er mit so einer Agentur einen Exklusivvertrag schliesst.
Es ist jederzeit möglich, eine maximale Reaktionszeit zu vereinbaren und diese auch mit Vertragsstrafen zu belegen. Wer soetwas nicht schriftlich fixiert, sollte IMO grundsätzlich keine Verträge unterschreiben, der schadet seiner Firma/Arbeitgeber

Möge das "Self" mit euch sein

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