hanns: urheberrecht §23 website bearbeitung

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Wenn die Agentur sich vertraglich hat zusichern lassen, dass sie bei Änderung an solchen "rechtsrelevanten Dingen" für die Umsetzung zuständig ist, wäre das vollkommen egal.

ich vermute mal, dass man sich bestimmte dinge vertraglich
zusichern lassen kann ohne, dass diese gelten.

wenn ich dir vertraglich zusicher, dass du mich töten darfst, dann
hast du vor gericht trotzdem schlechte karten, wenn du es getan
hast.

wenn ich dir vertraglich zusichere, dass du mir als autohändler
keine gewährleistung geben musst, dann zählt das eben nicht ...

und genau das ist ja ein wichtiger aspekt der problematik:
was kann eine agentur rechtsgültig an veränderungen überhaupt
verbieten?

ich vermute, dass sie (kleinere) veränderungen rechtsgültig per vertrag nicht verbieten kann ...