Bobby: urheberrecht §23 website bearbeitung

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Hi

wenn ein neue geschäftsführer da ist, dann wir die agentur wohl kaum
die erwähnung des namens im impressum verbieten können,

Nein, aber sie kann verbieten, das jemand anderes, ausser die Agentur, eine Veränderung durchführt.
Um sicher zu sein kannst du nur alle Verträge durchlesen, die AGB durcharbeiten und/oder bei der Agentur anfragen.

Das seh ich nicht so, da es um rechtsrelevante Dinge geht ... Hier Impressumspflicht mit richtigen Angaben. Solche rechtsrelevanten Dinge darf wohl m.E. jeder selbst ändern. Alles andere ist im Vertrag mit der Agentur oder in den AGB festgelegt.

Auch von mir ist dies keine Rechtsberatung! Haftung ausgeschlossen... ;-)

Gruß Bobby