wahsaga: urheberrecht §23 website bearbeitung

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hi,

ich vermute mal, dass man sich bestimmte dinge vertraglich
zusichern lassen kann ohne, dass diese gelten.

Natürlich - bei "Verstoss gegen Gesetz oder gute Sitten" o.ä.

wenn ich dir vertraglich zusicher, dass du mich töten darfst, dann
hast du vor gericht trotzdem schlechte karten, wenn du es getan
hast.

Zumindest als Nebenkläger trittst du dann wohl nicht mehr auf :-)

wenn ich dir vertraglich zusichere, dass du mir als autohändler
keine gewährleistung geben musst, dann zählt das eben nicht ...

Da wäre ich mir gar nicht mal so sicher.

und genau das ist ja ein wichtiger aspekt der problematik:
was kann eine agentur rechtsgültig an veränderungen überhaupt
verbieten?

So ziemlich alles?

ich vermute, dass sie (kleinere) veränderungen rechtsgültig per vertrag nicht verbieten kann ...

Warum nicht?
Sie hat ein Werk erschaffen - zwar in Auftragsarbeit, aber das ist nebensächlich - und hält daran die Urheberrechte.

Vergleiche mal mit dem recht aktuellen Fall des neuen Berliner Hauptbahnhofes, wo der Architekt wegen eigenmächtiger Abänderung in der Umsetzung seines Werkes durch die Bahn geklagt hat, u.a. http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/12/0,3672,4082316,00.html
gruß,
wahsaga

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