dedlfix: urheberrecht §23 website bearbeitung

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echo $begrüßung;

und wenn mit der agentur dahingehend gar nichts vereinbart worden ist?
Dann steht darüber was in den AGB

AGB gelten nicht automatisch schon deswegen, weil sie existieren. Um eine Relevanz in dem konkreten Fall zu haben, müssen sie Bestandteil des Vertrages werden. Es müsste also irgend ein Nachweis existieren, dass diese AGB Bestandteil des Vertrages sind und den abschließenden Parteien bekannt waren.

und was kann die agentur überhaupt an veränderungen verbieten?
Ja, sie kann z.B. festlegen, das sie die einzigen sind, die etwas an der Seite verändern dürfen.

Die Frage ist, ob es sich bei den erstellten Webseiten überhaupt um ein Werk im Sinne des §2 UrhG handelt. Mich deucht, Berichte über Rechtsprechung im Zusammenhang mit Webseiten gelesen zu haben, die dies bei Webseiten verneint. Näheres dazu kann sicherlich ein auf diesem Gebiet bewanderter Anwalt geben.

Nein, aber sie kann verbieten, das jemand anderes, ausser die Agentur, eine Veränderung durchführt.

Dies ist ja laut obiger Aussage nicht der Fall, denn dann wäre es ja vereinbart worden. Ich vermute, dass der Schlüssel zur Beantwortung dieser Frage in §31 Absatz 5 UrhG liegt (falls es sich überhaupt um ein Werk gemäß §2 UrhG handelt).

Das ist _keine_ Rechtsberatung, nur meine laienhafte Meinung.

Falls dein Beitrag eine Rechtsberatung gewesen ist, kannst du dies sicher nicht mit Hilfe solch einer Klausel ungeschehen machen. Die rechtliche Relevanz einer Tat kann man nicht dadurch ändern, dass man diese Tat als etwas anderes deklariert.

echo "$verabschiedung $name";