Bobby: urheberrecht §23 website bearbeitung

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hi,

Das seh ich nicht so, da es um rechtsrelevante Dinge geht ... Hier Impressumspflicht mit richtigen Angaben. Solche rechtsrelevanten Dinge darf wohl m.E. jeder selbst ändern.

Wenn die Agentur sich vertraglich hat zusichern lassen, dass sie bei Änderung an solchen "rechtsrelevanten Dingen" für die Umsetzung zuständig ist, wäre das vollkommen egal.

Wenn du heiratest und dabei den Nachnamen deines Partners annimmst, ist die Änderung in deinem Personalausweis wohl ebenso "rechtsrelevant" (was auch immer diese Floskel genau beinhalten soll) - und trotzdem nimmst du sie wohl kaum selber vor.

gruß,
wahsaga

Hm.. wie ist das zum Beispiel wenn eine Agentur Betriebsruhe oder aus irgendwelchen anderen Gründen geschlossen hat und sich beim Kunden Daten des Impressums verändern (Anschrift Steuernummer oder ähnliches), daraus resultierend eine Abmahnung mit Zahlungsauforderung erhält. Wer haftet dann wenn das Recht zur Änderung von rechtsrelevanten (was in diesem Fall bedeutet das es durch ein Gestz vorgeschriebene Zwangsangaben sind) Dinge alleinig bei der Agentur liegen????

Gruß Bobby