hanns: urheberrecht §23 website bearbeitung

hallo

wir haben eine website kostenpflichtig von einer
agentur erstellen lassen.

nun möchten wir diese website eigenständig verändern,
beispielsweise flaggen einbauen und diese mit links auf
zusätzliche seiten verknüpfen.

müssen wir die agentur dazu fragen, weil die ein urheberrecht
hat und kann die uns das verbieten?

was darf man an einer gekauften website verändern ohne
die agentur fragen zu müssen??

wo kann ich das nachlesen?

gruss
hanns

  1. Moin

    wo kann ich das nachlesen?

    im Vertrag mit der Agentur!

    Gruß
    rfb

    1. und wenn mit der agentur dahingehend gar nichts vereinbart
      worden ist?

      und was kann die agentur überhaupt an veränderungen verbieten?

      wenn ein neue geschäftsführer da ist, dann wir die agentur wohl kaum
      die erwähnung des namens im impressum verbieten können, egal ob
      im vertrag steht, das überhaupt nie gar nichts am auftritt verändert werden darf.

      1. Ich grüsse den Cosmos,

        und wenn mit der agentur dahingehend gar nichts vereinbart
        worden ist?

        Dann steht darüber was in den AGB

        und was kann die agentur überhaupt an veränderungen verbieten?

        Ja, sie kann z.B. festlegen, das sie die einzigen sind, die etwas an der Seite verändern dürfen.

        wenn ein neue geschäftsführer da ist, dann wir die agentur wohl kaum
        die erwähnung des namens im impressum verbieten können,

        Nein, aber sie kann verbieten, das jemand anderes, ausser die Agentur, eine Veränderung durchführt.
        Um sicher zu sein kannst du nur alle Verträge durchlesen, die AGB durcharbeiten und/oder bei der Agentur anfragen.

        Im Normalfall(!) geht das Nutzungsrecht der Seite voll an den Käufer über. M.E. benötigt jede Abweichung davon eine schriftliche Fixierung. Wenn du also keine schriftlichen Einschränkungen findest sollten(!) Änderungen kein Problem sein.

        Das ist _keine_ Rechtsberatung, nur meine laienhafte Meinung.

        Möge das "Self" mit euch sein

        --
        Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
        1. Hi

          wenn ein neue geschäftsführer da ist, dann wir die agentur wohl kaum
          die erwähnung des namens im impressum verbieten können,

          Nein, aber sie kann verbieten, das jemand anderes, ausser die Agentur, eine Veränderung durchführt.
          Um sicher zu sein kannst du nur alle Verträge durchlesen, die AGB durcharbeiten und/oder bei der Agentur anfragen.

          Das seh ich nicht so, da es um rechtsrelevante Dinge geht ... Hier Impressumspflicht mit richtigen Angaben. Solche rechtsrelevanten Dinge darf wohl m.E. jeder selbst ändern. Alles andere ist im Vertrag mit der Agentur oder in den AGB festgelegt.

          Auch von mir ist dies keine Rechtsberatung! Haftung ausgeschlossen... ;-)

          Gruß Bobby

          1. hi,

            Das seh ich nicht so, da es um rechtsrelevante Dinge geht ... Hier Impressumspflicht mit richtigen Angaben. Solche rechtsrelevanten Dinge darf wohl m.E. jeder selbst ändern.

            Wenn die Agentur sich vertraglich hat zusichern lassen, dass sie bei Änderung an solchen "rechtsrelevanten Dingen" für die Umsetzung zuständig ist, wäre das vollkommen egal.

            Wenn du heiratest und dabei den Nachnamen deines Partners annimmst, ist die Änderung in deinem Personalausweis wohl ebenso "rechtsrelevant" (was auch immer diese Floskel genau beinhalten soll) - und trotzdem nimmst du sie wohl kaum selber vor.

            gruß,
            wahsaga

            --
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            1. hi,

              Das seh ich nicht so, da es um rechtsrelevante Dinge geht ... Hier Impressumspflicht mit richtigen Angaben. Solche rechtsrelevanten Dinge darf wohl m.E. jeder selbst ändern.

              Wenn die Agentur sich vertraglich hat zusichern lassen, dass sie bei Änderung an solchen "rechtsrelevanten Dingen" für die Umsetzung zuständig ist, wäre das vollkommen egal.

              Wenn du heiratest und dabei den Nachnamen deines Partners annimmst, ist die Änderung in deinem Personalausweis wohl ebenso "rechtsrelevant" (was auch immer diese Floskel genau beinhalten soll) - und trotzdem nimmst du sie wohl kaum selber vor.

              gruß,
              wahsaga

              Hm.. wie ist das zum Beispiel wenn eine Agentur Betriebsruhe oder aus irgendwelchen anderen Gründen geschlossen hat und sich beim Kunden Daten des Impressums verändern (Anschrift Steuernummer oder ähnliches), daraus resultierend eine Abmahnung mit Zahlungsauforderung erhält. Wer haftet dann wenn das Recht zur Änderung von rechtsrelevanten (was in diesem Fall bedeutet das es durch ein Gestz vorgeschriebene Zwangsangaben sind) Dinge alleinig bei der Agentur liegen????

              Gruß Bobby

              1. hi,

                Hm.. wie ist das zum Beispiel wenn

                ... man vernünftig zitiert?
                Dann sehen Posting eher so aus wie meins, und weniger wie deins.
                Bitte zitiere künftig vernünftig.

                eine Agentur Betriebsruhe oder aus irgendwelchen anderen Gründen geschlossen hat

                In welcher Zeit sie auf Anforderungen zu reagieren hat, sollte doch in einem Service Level Agreement festgehalten sein.

                und sich beim Kunden Daten des Impressums verändern (Anschrift Steuernummer oder ähnliches), daraus resultierend eine Abmahnung mit Zahlungsauforderung erhält. Wer haftet dann wenn das Recht zur Änderung von rechtsrelevanten (was in diesem Fall bedeutet das es durch ein Gestz vorgeschriebene Zwangsangaben sind) Dinge alleinig bei der Agentur liegen?

                Auch solche Haftungsfragen gehören m.E. ins Vertragswerk. Andernfalls sind sie nur anschließend gerichtlich zu klären.

                gruß,
                wahsaga

                --
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              2. Ich grüsse den Cosmos,

                Hm.. wie ist das zum Beispiel wenn eine Agentur Betriebsruhe oder aus irgendwelchen anderen Gründen geschlossen hat

                Dann gehört der Kunde bestraft, wenn er mit so einer Agentur einen Exklusivvertrag schliesst.
                Es ist jederzeit möglich, eine maximale Reaktionszeit zu vereinbaren und diese auch mit Vertragsstrafen zu belegen. Wer soetwas nicht schriftlich fixiert, sollte IMO grundsätzlich keine Verträge unterschreiben, der schadet seiner Firma/Arbeitgeber

                Möge das "Self" mit euch sein

                --
                Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
            2. Wenn die Agentur sich vertraglich hat zusichern lassen, dass sie bei Änderung an solchen "rechtsrelevanten Dingen" für die Umsetzung zuständig ist, wäre das vollkommen egal.

              ich vermute mal, dass man sich bestimmte dinge vertraglich
              zusichern lassen kann ohne, dass diese gelten.

              wenn ich dir vertraglich zusicher, dass du mich töten darfst, dann
              hast du vor gericht trotzdem schlechte karten, wenn du es getan
              hast.

              wenn ich dir vertraglich zusichere, dass du mir als autohändler
              keine gewährleistung geben musst, dann zählt das eben nicht ...

              und genau das ist ja ein wichtiger aspekt der problematik:
              was kann eine agentur rechtsgültig an veränderungen überhaupt
              verbieten?

              ich vermute, dass sie (kleinere) veränderungen rechtsgültig per vertrag nicht verbieten kann ...

              1. hi,

                ich vermute mal, dass man sich bestimmte dinge vertraglich
                zusichern lassen kann ohne, dass diese gelten.

                Natürlich - bei "Verstoss gegen Gesetz oder gute Sitten" o.ä.

                wenn ich dir vertraglich zusicher, dass du mich töten darfst, dann
                hast du vor gericht trotzdem schlechte karten, wenn du es getan
                hast.

                Zumindest als Nebenkläger trittst du dann wohl nicht mehr auf :-)

                wenn ich dir vertraglich zusichere, dass du mir als autohändler
                keine gewährleistung geben musst, dann zählt das eben nicht ...

                Da wäre ich mir gar nicht mal so sicher.

                und genau das ist ja ein wichtiger aspekt der problematik:
                was kann eine agentur rechtsgültig an veränderungen überhaupt
                verbieten?

                So ziemlich alles?

                ich vermute, dass sie (kleinere) veränderungen rechtsgültig per vertrag nicht verbieten kann ...

                Warum nicht?
                Sie hat ein Werk erschaffen - zwar in Auftragsarbeit, aber das ist nebensächlich - und hält daran die Urheberrechte.

                Vergleiche mal mit dem recht aktuellen Fall des neuen Berliner Hauptbahnhofes, wo der Architekt wegen eigenmächtiger Abänderung in der Umsetzung seines Werkes durch die Bahn geklagt hat, u.a. http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/12/0,3672,4082316,00.html
                gruß,
                wahsaga

                --
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                #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
        2. echo $begrüßung;

          und wenn mit der agentur dahingehend gar nichts vereinbart worden ist?
          Dann steht darüber was in den AGB

          AGB gelten nicht automatisch schon deswegen, weil sie existieren. Um eine Relevanz in dem konkreten Fall zu haben, müssen sie Bestandteil des Vertrages werden. Es müsste also irgend ein Nachweis existieren, dass diese AGB Bestandteil des Vertrages sind und den abschließenden Parteien bekannt waren.

          und was kann die agentur überhaupt an veränderungen verbieten?
          Ja, sie kann z.B. festlegen, das sie die einzigen sind, die etwas an der Seite verändern dürfen.

          Die Frage ist, ob es sich bei den erstellten Webseiten überhaupt um ein Werk im Sinne des §2 UrhG handelt. Mich deucht, Berichte über Rechtsprechung im Zusammenhang mit Webseiten gelesen zu haben, die dies bei Webseiten verneint. Näheres dazu kann sicherlich ein auf diesem Gebiet bewanderter Anwalt geben.

          Nein, aber sie kann verbieten, das jemand anderes, ausser die Agentur, eine Veränderung durchführt.

          Dies ist ja laut obiger Aussage nicht der Fall, denn dann wäre es ja vereinbart worden. Ich vermute, dass der Schlüssel zur Beantwortung dieser Frage in §31 Absatz 5 UrhG liegt (falls es sich überhaupt um ein Werk gemäß §2 UrhG handelt).

          Das ist _keine_ Rechtsberatung, nur meine laienhafte Meinung.

          Falls dein Beitrag eine Rechtsberatung gewesen ist, kannst du dies sicher nicht mit Hilfe solch einer Klausel ungeschehen machen. Die rechtliche Relevanz einer Tat kann man nicht dadurch ändern, dass man diese Tat als etwas anderes deklariert.

          echo "$verabschiedung $name";

          1. Die Frage ist, ob es sich bei den erstellten Webseiten überhaupt um ein Werk im Sinne des §2 UrhG handelt. Mich deucht, Berichte über Rechtsprechung im Zusammenhang mit Webseiten gelesen zu haben, die dies bei Webseiten verneint.

            interessant in diesem zusammenhang auch:

            http://www.aufrecht.de/3553.html

            1. interessant in diesem zusammenhang auch:

              http://www.aufrecht.de/3553.html

              und:
              http://www.aufrecht.de/4167.html